RS OGH 2006/9/12 10ObS138/06a

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Veröffentlicht am 12.09.2006
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Norm

ASVG §53b

Rechtssatz

Auch ein Frauenorden, der ein Mädchenheim führt, kann zum Kreis der Anspruchsberechtigten nach § 53b ASVG gehören.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121169

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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