Begründung: Die Klägerin ist die Witwe und Erbin eines am 7. 1. 2000 verstorbenen Facharztes für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, der als Vertragsarzt in Wien 18 eine Zahnarztpraxis betrieb. Nach dem Tod ihres Mannes führte die Klägerin die Praxis im Einvernehmen mit den beklagten Parteien bis Ende März 2003 durch einen „Vertretungsarzt" fort. In der zweiten Hälfte des Jahres 2002 wurde die Kassenplanstelle entsprechend den in Punkt II der von den beklagten Parteien gemäß § 5 Abs 2... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner, Dr. Prückner, Hon. Prof. Dr. Sailer und Dr. Jensik als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Walter S*****, vertreten durch Mag. Markus Lechner, Rechtsanwalt in Lochau, wider die beklagte Partei Ärztekammer für *****, vertreten durch braunegghoffmann & Partner,... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Witwe und Alleinerbin des am 14. 7. 1998 verstorbenen Facharztes für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde Dr. Ion I*****, der als Vertragsarzt der Erstbeklagten in Wien eine Ordination betrieb und ordentlicher Kammerangehöriger der Zweitbeklagten war. Die beklagten Parteien haben gemäß § 5 Abs 2 des zwischen den Ärztekammern und dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger geschlossenen Gesamtvertrages vom 25. 6. 1956 eine am 1. 7. 1997 in Kraft getrete... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia2ASVG §338 ffASVG §341ASVG §342ASVG §343ÄrzteG1998 §65 Abs1
Rechtssatz: Gemäß § 341 Abs 3 ASVG ist der Inhalt des Gesamtvertrages auch Inhalt der zwischen den einzelnen Trägern der Krankenversicherung und den einzelnen Vertragsärzten (gemäß § 343 Abs 1 ASVG im Einvernehmen mit der zuständigen Ärztekammer) abzuschließenden Einzelverträge. Die Untersuchung der gegenständlichen Vereinbarung hat von den §§ 338 ff ASVG auszugehen,... mehr lesen...
Anträge und Vorbringen der Parteien ergeben sich aus den zugestellten Schriftsätzen. Aufgrund der durchgeführten Vernehmungen und der vorgelegten Urkunde ist folgender wesentlicher Sachverhalt als bescheinigt dargetan: Der Kläger ist seit 1983 als Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten tätig, wobei er für seine Ordination an der Adresse ***** in 1120 Wien über sämtliche Kassenverträge verfügt. In diesen Einzelverträgen ist jeweils als Berufssitz die genannte Adresse in Wien an... mehr lesen...
Norm: ASVG §341. 342
Rechtssatz: Selbstverwaltungskörperschaften unterliegen dann dem UWG, soweit sie privatwirtschaftlich tätig werden oder privatwirtschaftliches Handeln Dritter fördern. § 342 ASGV regelt den obligatorischen Inhalt der Gesamtverträge, die neben der Festsetzung der Zahl und der örtlichen Verteilung der Vertragsärzte auch die Auswahl der Vertragsärzte und den Abschluss der mit diesen zu treffenden Einzelverträgen zu regeln habe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, ein im Vereinsregister eingetragener Verein, ist Mitglied des ebenfalls im Vereinsregister eingetragenen Vereins mit dem Namen "Österreichisches Rotes Kreuz, Landesverband Tirol" (im Folgenden: Landesverband) mit dem Sitz in Innsbruck. Der Landesverband ist der Dachverband aller Bezirksstellen des Roten Kreuzes in Tirol. Sein Wirkungsbereich erstreckt sich auf das Gebiet dieses Bundeslandes. Der Landesverband ist seinerseits Mitglied des Österreichis... mehr lesen...
Norm: ABGB §16ASVG §341ASVG §343 Abs1ÄrzteG allg
Rechtssatz: Die Ärztekammern sind als Körperschaften öffentlichen Rechts im Rahmen ihrer gesetzlich angeordneten Mitwirkung bei der Auswahl der Kandidaten für den Abschluss des Einzelvertrages mit dem zuständigen Träger der Krankenversicherung im öffentlichen Interesse (§ 343 Abs 1 ASVG) privatrechtlich tätig und dabei an die Grundrechte, insbesondere an den Gleichheitsgrundsatz, gebunden. Die Ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist bei der beklagten Vorarlberger Gebietskrankenkasse krankenversichert. Seine Gattin, Elisabeth H*****, nahm als anspruchsberechtigte Angehörige im Sinn des § 123 ASVG am 25. 7. 1996 ärztliche Leistungen des Facharztes für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Prim. A. R***** S***** in Anspruch und bezahlte für die dabei erbrachten ärztlichen Leistungen 1.510,-- S (inklusive 20 % USt) an Honorar. Prim. Dr. A. R***** S***** steht in keinem Vertragsve... mehr lesen...
Norm: ASVG §341
Rechtssatz: Der Inhalt des zwischen dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und der zuständigen Ärztekammer abgeschlossenen Gesamtvertrages unterliegt nicht der Kontrolle im Normenprüfungsverfahren. Entscheidungstexte 10 ObS 164/97h Entscheidungstext OGH 04.11.1997 10 ObS 164/97h 10 ObS 96/01t ... mehr lesen...
Begründung: Da das hier zu beurteilende Klagebegehren auf Kostenerstattung für eine Untersuchung durch einen Wahlarzt keine wiederkehrenden Leistungen in Sozialrechtssachen betrifft, ist nach § 46 Abs 1 ASGG die Revision nur bei Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage zulässig. Eine solche wird in der außerordentlichen Revision jedoch nicht dargetan. Da das hier zu beurteilende Klagebegehren auf Kostenerstattung für eine Untersuchung durch einen Wahlarzt keine wiederkehrenden L... mehr lesen...
Norm: ABGB §1056ASVG §341
Rechtssatz: Die auf der Leistungsbestimmung durch den Vertragspartner oder Dritte fußenden Grundsätze sind sinngemäß auch auf die Fälle einer Fremdbestimmung durch die Vertragspartner eines Gesamtvertrages nach § 341 ASVG anzuwenden. Entscheidungstexte 2 Ob 20/92 Entscheidungstext OGH 16.12.1992 2 Ob 20/92 Veröff: VersRdSch 1993,137 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Facharzt für Labordiagnostik. Er begehrte von den beklagten Parteien Schadenersatz von S 850.900,-- sA und beantragt die Feststellung, daß sie ihm auf Grund ihrer Mitwirkung an dem am 1.1.1990 abgeschlossenen Gesamtvertrag für zukünftige Schäden haften. Die erstbeklagte Partei habe bei Abschluß des Gesamtvertrages die Interessen des Klägers dadurch verletzt, daß sie durch eine äußerst scharfe Degressionsregelung der Punktebewertung für Laborleistungen ... mehr lesen...
Norm: ASVG §341ASVG §349 Abs2
Rechtssatz: Zulässiger Inhalt eines Gesamtvertrages im Sinne der §§ 341, 349 Abs 2 ASVG - und damit einer Zusatzvereinbarung - können aber auch Werbeverbote oder Werbebeschränkungen sein; das ergibt sich schon aus § 342 Abs 1 Z 3 ASVG. Entscheidungstexte 4 Ob 317/86 Entscheidungstext OGH 12.07.1988 4 Ob 317/86 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zwischen der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft, Sektion Gewerbe, Bundesinnung der Optiker und dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger "im Namen aller dem Hauptverband angeschlossenen Krankenversicherungsträger sowie im Namen der dem Verband der Meisterkrankenkassen angeschlossenen Meisterkrankenkassen" wurde am 8.8.1963 gemäß §§ 338 und 349 ASVG ein "Gesamtvertrag" über die Belieferung der Versicherten der gesetzlichen Krankenver... mehr lesen...