Entscheidungen zu § 294 ASVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

45 Dokumente

Entscheidungen 31-45 von 45

TE OGH 1991/7/9 10ObS205/91

Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 6. 4. 1990 lehnte die beklagte Partei den Antrag der Klägerin auf Ausgleichszulage (zur Invaliditätspension) mit der
Begründung: ab, daß die Summe aus Pension und anzunehmender Unterhaltsleistung des geschiedenen Ehegatten (4.258,80 S + 2.880,- S = 7.138,80 S) den Richtsatz von 5.434,- S übersteige. Die dagegen rechtzeitig erhobene, eine Ausgleichszulage in der Höhe des Unterschiedes zwischen der Summe von Invaliditätspension und tatsächlich an... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.07.1991

TE OGH 1990/5/29 10ObS140/90

Entscheidungsgründe: Das Erstgericht erkannte die beklagte Partei für schuldig, von der Rückforderung eines Überbezuges an Ausgleichszulage in der Höhe von S 19.725,02 vom Kläger Abstand zu nehmen; das Mehrbegehren auf Abstandnahme von der Rückforderung eines weiteren Überbezuges von S 5.676,18 wurde - rechtskräftig - abgewiesen. Der Kläger wurde verurteilt, der beklagten Partei den Überbezug von S 5.576,18 in 13 Monatsraten zu S 400,-- und einer restlichen Rate von S 376,18 zurüc... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.05.1990

TE OGH 1989/11/7 10ObS263/89

Entscheidungsgründe: Die Klägerin bezieht seit 1.November 1973 von der beklagten Partei eine Witwenpension, die ab 1.Juli 1987 monatlich S 1.930,10 und ab 1.Juli 1988 monatlich S 1.974,50 betrug. Ab 1.August 1987 gewährte die beklagte Partei der Klägerin als jederzeit verrechenbaren Vorschuß auf die Ausgleichszulage einen Bruttobetrag von S 2.725,50 monatlich, der ab 1.Jänner 1988 auf S 2.854,90 monatlich erhöht wurde. Zwischen 1.August 1987 und 30. Juni 1988 wurden der Klägerin S... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.11.1989

TE OGH 1989/9/26 10ObS307/89

Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist zutreffend, es kann daher gemäß § 48 ASGG auf sie verwiesen werden. Eine Pauschalanrechnung nach § 294 Abs 1 lit b ASVG hat immer dann zu erfolgen, wenn ein gesetzlicher Unterhaltsanspruch besteht. Der Verzicht auf einen gesetzlichen, der Pauschalanrechnung gemäß § 294 Abs 1 ASVG unterliegenden Unterhaltsanspruch ist dem Sozialv... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.09.1989

RS OGH 1989/4/18 10ObS58/89, 6Ob2319/96i, 2Ob295/00x, 7Ob210/17h, 7Ob112/18y, 5Ob92/19v

Norm: ABGB §94ABGB §140 BcASVG §294BSVG §142GSVG §151
Rechtssatz: Die für das Unterhaltsrecht allgemein anerkannte "Anspannungstheorie" erfordert es, daß der Unterhaltspflichtige auf andere Weise ein Einkommen zu erzielen versucht, wenn die ihm zufließenden Einkünfte für längere Zeit durch Aufwendungen aufgezehrt werden und er aus diesem Grund keinen Unterhalt leisten kann. Ebenso sind Fälle denkbar, in denen etwas anderes gilt, weil etwa dem U... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.04.1989

RS OGH 1989/4/18 10ObS58/89, 10ObS64/92

Norm: ASVG §294BSVG §142GSVG §151
Rechtssatz: Der Begriff des Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen, von dem bei der Feststellung der Ausgleichszulage ein bestimmter Hundertsatz wegen eines Unterhaltsanspruchs des Pensionsberechtigten anzurechnen ist, wird im Gesetz nicht definiert. Da es sich um die Berücksichtigung eines Unterhaltsanspruchs handelt, ist auf jene Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes und die hiezu ergangene Rechtsprechung ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.04.1989

RS OGH 1989/4/18 10ObS58/89

Norm: ASVG §294BSVG §142GSVG §151
Rechtssatz: Mieteinkünfte des früheren Ehegatten sind nicht zu berücksichtigen, wenn sie die zur Erzielung der Einkünfte erforderlichen Ausgaben nicht übersteigen. Entscheidungstexte 10 ObS 58/89 Entscheidungstext OGH 18.04.1989 10 ObS 58/89 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH000... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.04.1989

RS OGH 1989/4/18 10ObS58/89, 10ObS263/89, 10ObS140/90, 6Ob382/97p, 4Ob218/08z

Norm: ABGB §94ABGB §140 BdASVG §294BSVG §142GSVG §151
Rechtssatz: Die Zinsen und Rückzahlungsraten eines Darlehens, das zur Schaffung einer Einkommensquelle aufgenommen wurde, mindern die für den Unterhaltsanspruch maßgebenden, aus dieser Quelle erzielten Einkünfte; es besteht kein Grund, Aufwendungen, die durch die Schaffung einer Einkommensquelle verursacht werden, anders als jene zu behandeln, die zu deren Erhaltung dienen. Eine Begrenzung d... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.04.1989

TE OGH 1989/4/18 10ObS58/89

Entscheidungsgründe: Die Klägerin bezieht von der beklagten Partei eine Erwerbsunfähigkeitspension, die zum 1.4.1987 mit 2.486 S monatlich festgesetzt wurde. Ihre Ehe war am 26.11.1970 geschieden worden. Ihr früherer Ehegatte verpflichtete sich anläßlich der Scheidung in einem gerichtlichen Vergleich, ihr einen monatlichen Unterhaltsbetrag von 3.500 S zu bezahlen. Das Erstgericht erkannte die beklagte Partei schuldig, der Klägerin ab 1.1.1988 die Ausgleichszulage im gesetzlichen A... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.04.1989

TE OGH 1989/2/7 10ObS33/89

Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 22. April 1986 lehnte die beklagte Partei den Antrag der Klägerin vom 14. März 1986 auf Gewährung einer Ausgleichszulage ab, weil die Berufsunfähigkeitspension der Klägerin zuzüglich des vom geschiedenen Ehemann gemäß § 294 ASVG anzurechnenden Unterhaltsbetrages den Richtsatz übersteige. Das Erstgericht erkannte die beklagte Partei schuldig, der Klägerin ab 1. April 1986 eine Ausgleichszulage in Höhe der Differenz zwischen der monatlichen Pens... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.02.1989

RS OGH 1988/3/22 10ObS35/88, 10ObS274/91, 10ObS2345/96t

Norm: ASVG §294EheG §55 aEheG §69 aGSVG §151
Rechtssatz: Die mögliche unterschiedliche Behandlung eines Unterhaltsverzichtes anläßlich einer Scheidung nach § 49 und 55 a EheG könnte im Ausgleichszulagenrecht im Wege einer Gesetzesänderung, nicht aber durch die Gerichte beseitigt werden (bei § 55 a EheG kommt eine Pauschalanrechnung nach § 294 ASVG nicht in Betracht). Entscheidungstexte 10 ObS... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.03.1988

RS OGH 1988/3/22 10ObS35/88, 10ObS33/89, 10ObS307/89, 10ObS205/91, 10ObS259/91, 10ObS274/91, 10ObS23

Norm: ASVG §294GSVG §151BSVG §142
Rechtssatz: Eine Pauschalanrechnung hat immer dann zu erfolgen, wenn ein gesetzlicher Unterhaltsanspruch besteht - (die Prüfung hat dabei nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes zu erfolgen) -. Ein Verzicht auf einen solchen Unterhaltsanspruch ist gegenüber dem Sozialversicherungsträger auch dann wirkungslos, wenn er nicht in der Absicht, den Pensionsversicherungsträger zu schädigen, sondern aus anderen ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.03.1988

TE OGH 1988/3/22 10ObS35/88

Entscheidungsgründe: Die am 11. Dezember 1927 geborene Klägerin war mit Johann S*** verheiratet. Die Ehe wurde mit Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 19. November 1970 aus dem Verschulden des Johann S*** geschieden. In dem anläßlich der Ehescheidung geschlossenen Vergleich verpflichtete sich Johann S*** unter anderem, zur Abgeltung aller Ansprüche der Klägerin aus der Mitarbeit im Pelzgeschäft ihres Ehemannes sowie zur Abgeltung aller wie immer gearteten Unterhaltsansprüche... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.03.1988

RS OGH 1988/2/9 10ObS10/88, 10ObS33/89, 10ObS130/90, 10ObS259/91, 10ObS274/91, 10ObS64/92, 10ObS2345

Norm: ASVG §292ASVG §294
Rechtssatz: Die Anwendung der Bestimmungen über die Pauschalanrechnung hat zur Voraussetzung, daß ein Unterhaltsanspruch auf Grund des Gesetzes besteht. Besteht ein Unterhaltsanspruch gegen den geschiedenen Ehegatten nur auf Grund eines Vertrages, so ist dieser Anspruch nach § 292 ASVG zu berücksichtigen (die Ehe der Klägerin war aus ihrem Alleinverschulden geschieden worden). Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.02.1988

TE OGH 1988/2/9 10ObS10/88

Begründung: Mit Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 23. Juni 1975 (6 Cg 347/75-5) wurde die zwischen Rudolf H*** und Maria H*** am 16. Mai 1949 geschlossene Ehe geschieden und ausgesprochen, daß das Verschulden an der Scheidung die beklagte Ehefrau treffe. Mit Vergleich vom selben Tag verpflichtete sich Rudolf H*** an Maria H***, beginnend ab 1. Juli 1975, einen monatlichen Unterhaltsbetrag von 1.500 S zu bezahlen. In einem am 10. November 1986 vor dem Bezirksgericht Salzburg ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.02.1988

Entscheidungen 31-45 von 45

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