Norm: ASVG §264 Abs2GSVG §145 Abs2
Rechtssatz: Die Höhe der Witwen?(Witwer?)Pension beträgt seit dem Stichtag 1. 10. 2000 zwischen 0 % und 60 % der (fiktiven) Pension des/der Verstorbenen. Maßgebend für die Höhe des Prozentsatzes ist die Relation der Einkommen des verstorbenen und des überlebenden Ehepartners in den letzten zwei Kalenderjahren vor dem Zeitpunkt des Todes des (der) Versicherten. Dabei ist für die Berechnungsgrundlage der sogenan... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 31. 3. 2009 verstorbene Ehemann der Klägerin bezog vom 1. 3. 2006 bis zu seinem Tod eine Berufsunfähigkeitspension. Im Jahr 2005 hatten seine Bruttobezüge noch 61.188,54 EUR betragen, im Jahr 2006 hingegen nur mehr 22.847,40 EUR; im Jahr 2007 26.700,30 EUR und im Jahr 2008 27.340,93 EUR. Die Berechnungsgrundlage der Klägerin betrug für das Jahr 2007 53.760 EUR und für das Jahr 2008 47.647,80 EUR. Mit Bescheid vom 23. 6. 2009 anerkannte die beklagte Parte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 10. 7. 1941 geborene Klägerin war seit 17. 9. 1965 mit Dr. Wolfram Eckart R***** verheiratet. Der Ehegatte der Klägerin verstarb am 19. 1. 2009. Er hatte im Jahr 2008 34.535,70 EUR an Einkünften aus einer Pension, im Jahr 2007 33.857,18 EUR aus einer Pension und 3.807,76 EUR aus einer selbständigen Erwerbstätigkeit, im Jahr 2006 33.427,10 EUR aus einer Pension und 3.168 EUR aus einer selbständigen Erwerbstätigkeit sowie im Jahr 2005 32.770,78 EUR aus eine... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Dr. Emmerich P*****, der Ehegatte der Klägerin, verstarb am 24. 7. 2007. Sein letztes Dienstverhältnis hatte im November 2002 durch Austritt geendet. Aufgrund eines am 5. 11. 2003 mit seinem Arbeitgeber abgeschlossenen Vergleichs erhielt Dr. P***** im November 2003 einen Betrag von 121.829,29 EUR netto (129.600 EUR brutto) an Abfertigung. Im Jahr 2003 betrug sein Anspruch auf Arbeitslosengeld insgesamt 13.447 EUR. In den Jahren 2004 bis 2006 erhielt er an Kranke... mehr lesen...
Begründung: Dr. Emmerich P*****, der Ehegatte der Klägerin, verstarb am 24. 7. 2007. Sein letztes Dienstverhältnis hatte im November 2002 durch Austritt geendet. Aufgrund eines am 5. 11. 2003 mit seinem Arbeitgeber abgeschlossenen Vergleichs erhielt Dr. P***** im November 2003 einen Betrag von 121.829,29 EUR netto (129.600 EUR brutto) an Abfertigung. Im Jahr 2003 betrug sein Anspruch auf Arbeitslosengeld insgesamt 13.447 EUR. In den Jahren 2004 bis 2006 erhielt er an Krankengeld u... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Johannes Pflug (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Mag. Markus Szelinger (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Gertrude L*****, vertreten durch Dr. Hans Schwarz, Rechtsanwalt in Wien, gegen die b... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Johannes Pflug und Dr. Reinhard Drössler (beide aus dem Kreis der Arbeitgeber) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Dr. Gudrun S*****, vertreten durch Dr. Hans Schwarz, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Sozialvers... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Ehemann der Klägerin, Peter P***** ist am 20. 6. 2004 verstorben. Er erwirtschaftete in den letzten Jahren vor seinem Tod Verluste aus Gewerbebetrieb. So betrug sein Einkommen im Jahr 2000 minus EUR 4.154,78; im Jahr 2001 minus EUR 20.096,51; im Jahr 2002 minus EUR 29.896,34 und im Jahr 2003 minus EUR 30.690,52. Die Klägerin, eine ehemalige Gemeindebedienstete, befindet sich seit 1. 6. 2003 im zeitlichen Ruhestand. Ihr Bruttoeinkommen betrug in den Jahren 20... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Ehemann der Klägerin, Heinrich L*****, ist am 10. 4. 2005 verstorben. Mit Bescheid vom 9. 6. 2005 hat die beklagte Pensionsversicherungsanstalt den Anspruch der Klägerin auf Witwenpension ab 1. 4. 2005 anerkannt und ausgesprochen, dass sich bei einem Vergleich der Berechnungsgrundlagen des Verstorbenen und der Klägerin ein Hundertsatz von Null ergebe. Aufgrund des Eigeneinkommens der Klägerin liege die Voraussetzung für die Gewährung eines Erhöhungsbetrages ... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 6. 9. 2005 hat die beklagte Pensionsversicherungsanstalt den Anspruch der Klägerin auf Witwenpension nach dem am 9. 7. 2005 verstorbenen Walter L***** ab 10. 7. 2005 anerkannt und ausgesprochen, dass der für das Ausmaß der Witwenpension maßgebliche Hundersatz Null betrage und aufgrund des eigenen Einkommens der Klägerin die Voraussetzung für die Gewährung eines Erhöhungsbetrages nicht vorliege. Das Erstgericht wies das auf Zahlung einer Witwenpension in... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 23. 12. 2004 hat die beklagte Pensionsversicherungsanstalt den Anspruch der Klägerin auf Witwenpension nach dem am 29. 8. 2004 verstorbenen Josef L***** ab 30. 8. 2004 anerkannt und das Ausmaß der Pension mit monatlich EUR 160,21 zzgl einer Höherversicherung von EUR 0,35 monatlich festgesetzt. Das Erstgericht wies das auf Zahlung einer Witwenpension in Höhe von EUR 1.051,56 monatlich gerichtete Klagebegehren ab, weil die Höhe der der Klägerin gebührende... mehr lesen...
Norm: B-VG Art7ASVG idF BGBl I 2004/78 §264 Abs2ASVG idF BGBl I 2004/78 §264 Abs3ASVG idF BGBl I 2006/130 §264 Abs3ASVG idF BGBl I 2006/130 §264 Abs4
Rechtssatz: Unter Bedachtnahme auf den mit der Witwen-/Witwerpension angestrebten Zweck erscheint die Wahl eines zweijährigen Zeitraums, in der die Einkommen des verstorbenen und des überlebenden Ehepartners gegenübergestellt werden (§ 264 Abs 2 und 3 ASVG), nicht unsachlich, dies auch unter dem G... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 31. 5. 2005 hat die beklagte Pensionsversicherungsanstalt den Anspruch des Klägers auf Witwerpension nach der am 1. 3. 2005 verstorbenen Friederike P***** ab 2. 3. 2005 anerkannt und ausgesprochen, dass sich für das Ausmaß der Pension ein Hundertsatz von Null ergebe, wobei derzeit auch die Voraussetzung für die Gewährung eines Erhöhungsbetrages aufgrund des eigenen Einkommens des Klägers nicht vorliege. Die Berechnungsgrundlage des Witwers betrage EUR 6... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Ehemann der Klägerin, Walter S*****, ist am 8. 8. 2004 verstorben. Am 25. 8. 2004 brachte die Klägerin bei der beklagten Pensionsversicherungsanstalt einen Antrag auf Witwenpension ein. Mit Bescheid vom 8. 10. 2004 hat die Pensionsversicherungsanstalt den Anspruch der Klägerin auf Witwenpension ab 9. 8. 2004 anerkannt und ausgesprochen, dass sich bei einem Vergleich der Berechnungsgrundlagen des Verstorbenen und der Witwe ein Hundertsatz von Null ergebe. A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Ehemann der Klägerin, Ing. Gerhard R***** ist am 30. 10. 2004 verstorben. Während ihres Ehelebens trugen die Klägerin und ihr Ehemann durch Erwerbstätigkeit ungefähr gleich viel zum Familieneinkommen bei. Ing. R***** ging im Jahr 1998 in Pension und bezog zuletzt eine Bruttopension von EUR 2.010,46 monatlich (ohne Höherversicherung). Die Klägerin hatte einen Anspruch auf vorzeitige Alterspension ab 1. 2. 2003, arbeitete jedoch weiter. Seit 1. 1. 2004 bezieht... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 18. 3. 2005 hat die Pensionsversicherungsanstalt den Anspruch der Klägerin auf Witwenpension nach dem am 13. 7. 2004 verstorbenen Norbert F***** ab 14. 7. 2004 anerkannt und das Ausmaß der Pension mit monatlich EUR 1,66 (ab 1. 1. 2005 EUR 1,68) festgesetzt. Die Berechnungsgrundlage der Witwe betrage EUR 89.833,54, die Berechnungsgrundlage des Verstorbenen EUR 22.872,40. Das Erstgericht wiederholte den Inhalt des Bescheides und wies das auf Leistung einer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 11. 6. 1944 geborene Ehemann der Klägerin, Walter H*****, verstarb am 30. 11. 2004 nach kurzer schwerer Krankheit. Er war bis in das Jahr 1994 berufstätig und finanzierte bis dahin mit seinem Einkommen einen Großteil des gemeinsamen Haushaltes. Im Jahr 1993 bezog er ein ATS 1,2 Mio übersteigendes steuerpflichtiges Einkommen, wogegen die Klägerin nur ATS 250.000,-- verdiente. Im Jahr 1994, in dem er nur bis zur Jahresmitte berufstätig war, erzielte er ein ... mehr lesen...
Norm: ASVG §258ASVG §264 Abs2B-VG Art89
Rechtssatz: Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die durch das Sozialrechts-Änderungsgesetz 2000 (SRÄG 2000-BGBl I Nr 92/2000) in § 264 Abs 2 ASVG geänderte Formel zur Ermittlung der Höhe der Witwenpension (Witwerpension) (Berechnung). Der Zweck der Hinterbliebenenpensionen besteht darin, die ausbleibenden Unterhaltsleistungen des verstorbenen Versicherten zu ersetzen (VfSlg8871). Eine ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 15. 10. 2001 anerkannte die beklagte Pensionsversicherungsanstalt den Anspruch der Klägerin auf Witwenpension nach ihrem am 25. 5. 2001 verstorbenen Ehegatten Herbert S***** ab 1. 6. 2001. Gleichzeitig wurde aber ausgesprochen, dass es aufgrund der Berechnung der Pension zu keinem Auszahlungsbetrag kommt. Gegen diesen Bescheid erhob die Klägerin Klage mit dem Begehren, ihr eine Witwenrente (gemeint: Witwenpension) nach ihrem verstorbenen Ehegat... mehr lesen...