Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Anspruch der Klägerin auf Witwenpension wurde zu Recht verneint (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO); ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin Folgendes entgegenzuhalten: Der Anspruch der Klägerin auf Witwenpension wurde zu Recht verneint (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 2 ZPO); ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin Folgendes entgegenzuhalten: Die Ehe der Klägerin mit dem am 1. 6. 1998 verst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 28.11.1995 wurde der Klägerin ab 1.6.1995 eine Witwenpension nach ihrem am 18.5.1995 verstorbenen Ehemann in Höhe von monatlich S 4.984,90 zuerkannt, wobei allerdings von der beklagten Partei unberücksichtigt blieb, daß die Klägerin ab 1.6.1995 ein Gehalt von S 22.850,-- brutto sowie ab 1.10.1995 ein Gehalt von S 23.700,-- brutto bezog. Mit Bescheid vom 8.5.1996 versuchte die beklagte Partei daher zunächst, die Höhe der Witwenpension gemä... mehr lesen...
Norm: ASVG §264GSVG §145 Abs2GSVG §145 Abs6
Rechtssatz: Die Ermittlung des Hundertsatzes nach § 145 Abs 2 GSVG stellt auf den (vom Todestag abhängigen) Stichtag ab (§ 113 Abs 2 in Verbindung mit Abs 1 Z 3 GSVG). Wenn eine Witwe am maßgeblichen Stichtag über kein Einkommen verfügt, kommt Abs 6 des § 145 GSVG nicht zur Anwendung; es bleibt grundsätzlich bei der Hundertsatzermittlung nach Abs 2. Nimmt eine solche Witwe nach dem Stichtag eine Beru... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Resch als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Angst und Dr.Bauer als weitere Richter sowie die fachkundigen Laienrichter Dr.Karlheinz Kux (Arbeitgeber) und Otto M.Schmitz (Arbeitnehmer) in der Sozialrechtssache der klagenden Partei L***** R*****, Pensionistin, *****, vertreten durch Dr.Erich Heiger und Dr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Die Revisionswerberin behauptet ausschließlich Mängel des Verfahrens erster Instanz, die das Berufungsgericht nicht für gegeben erachtete und die daher mit Revision nicht mehr geltend gemacht werden können (SSV-NF 1/32 uva). In ihrer Berufung hatte die Klägerin eine Rechtsrüge nicht erhoben, weshalb si... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Revision kommt keine Berechtigung zu. Rechtliche Beurteilung Die Klägerin bekämpft lediglich die Rechtsansicht des Berufungsgerichtes, § 258 Abs.4 ASVG enthalte eine taxative Aufzählung der Rechtstitel für den Anspruch des geschiedenen Ehegatten auf Witwenpension. Die umfangreichen Ausführungen des Berufungsgerichtes sind zutreffend (§ 48 ASGG) und entsprechen vollinhaltlich der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senates (SSV-... mehr lesen...
Norm: ASVG §258ASVG §264
Rechtssatz: Bei der Ermittlung der Höhe des für die Witwenpension (Witwerpension) maßgebenden Unterhaltsanspruchs ist - mit der sich aus § 264 Abs 4 letzter Satz ergebenden Einschränkung - auch die aus einer Wertsicherung sich ergebenden Erhöhung zu berücksichtigen. Dies gilt selbst dann, wenn die Fälligkeit des sich aus der Wertsicherung ergebenden Erhöhungsbetrages nach dem Inhalt der Unterhaltsvereinbarung von der Ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Klägerin wurde am 21. September 1981 geschieden. Ihr früherer Ehemann verstarb am 9. Mai 1987. Er war auf Grund des Teilanerkenntnisurteils vom 7. April 1982 verpflichtet, ihr ab 1. Februar 1982 einen Unterhalt in der Höhe von 20 % des jeweiligen Nettoeinkommens aus einem Dienst-, Arbeits- oder Pensionsverhältnis zu bezahlen. In einem außergerichtlichen Vergleich vom 27. Oktober/4. November 1983 vereinbarte die Klägerin mit ihrem früheren Ehemann a... mehr lesen...
Norm: ASVG §264
Rechtssatz: Wird der Unterhalt in einem Bruchteil der Bezüge des Unterhaltspflichtigen geschuldet (vgl § 10 a EO) und ergibt sich aus dem Titel nichts anderes, so sind bei der Ermittlung des Unterhaltsanspruchs, der die Witwenpension begrenzt, auch die Sonderzahlungen zu berücksichtigen, welche der verstorbene Versicherte erhielt. Grundsätzlich kommt es auf den Unterhaltsanspruch in jenem Monat an, in dem der Versicherte verstor... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die zwischen dem bei der beklagten Partei versichert gewesenen Otto P*** und der Klägerin vor dem Standesamt Wien-Währing am 17. Dezember 1970 geschlossene Ehe wurde mit seit 9. September 1983 rechtskräftigem Urteil des Kreisgerichtes Korneuburg vom 2. September 1983 wegen alleinigen Verschuldens des beklagten Ehemannes nach § 49 EheG geschieden. Am 17. Jänner 1984 schlossen die geschiedenen Ehegatten vor dem Bezirksgericht Mistelbach zu F 7/83 einen Vergleich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der frühere Ehegatte der Klägerin, der von der beklagten Partei eine Berufsunfähigkeitspension bezog, verstarb am 9. Mai 1986. Die mit ihm geschlossene Ehe war am 2. August 1984 aus seinem alleinigen Verschulden geschieden worden. Eine Vereinbarung über den Unterhalt für die Zeit nach der Scheidung wurde nicht getroffen; ein gerichtliches Urteil über Unterhaltsleistungen des Versicherten an die Klägerin erging nicht, ein Vergleich hierüber wurde nicht geschlos... mehr lesen...
Norm: ASVG §258ASVG §264
Rechtssatz: Die Regelung, dass dem geschiedenen Ehegatten die Witwenpension (Witwerpension) nur gebührt, wenn ihm der (die) Versicherte zur Zeit seines (ihres) Todes Unterhalt (einen Unterhaltsbeitrag) auf Grund eines gerichtlichen Urteils, eines gerichtlichen Vergleiches oder einer vor Auflösung (Nichtigerklärung) der Ehe eingegangenen vertraglichen Verpflichtung zu leisten hatte, ist verfassungsrechtlich unbedenklich ... mehr lesen...