Norm: B-VG Art7ABGB §5ASVG §253aAlVG §39a Abs3
Rechtssatz: Wenngleich der Gesetzgeber mit der Aufhebung des § 253a ASVG einen nicht unerheblichen Eingriff in das Pensionsrecht vorgenommen hat, so hat der Oberste Gerichtshof vor dem Hintergrund angesichts der vom Gesetzgeber mit der Einführung des Übergangsgeldes getroffenen Begleitmaßnahme, die gegenüber der bisherigen Rechtslage auch Begünstigungen bringt, die Auswirkungen der Aufhebung milder... mehr lesen...
Norm: ASVG §253aASVG §588B-VG Art7EWG-RL 79/7/EWG - Gleichbehandlung im Bereich der sozialen Sicherheit 31979L0007ZPMRK Art1
Rechtssatz: Durch die allmähliche, auf zwei Jahre aufgeteilte Erhöhung des Pensionsantrittsalters ab Oktober 2000 um 18 Monate, bei der durch Übergangsbestimmungen sichergestellt ist, dass sie zu keiner Verringerung der Höhe der Pensionen führt (§ 588 Abs 1 Z 1, Abs 6 und Abs 7 ASVG iVm § 253a ASVG idF SRÄG 2000, BGBl I 2... mehr lesen...
Norm: ZPO §63ASVG §253a
Rechtssatz: Offenbar aussichtslos ist eine Prozessführung (hier Berufung) dann, wenn die gegenständliche ins Auge gefasste Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil aus rechtlichen Gründen zu keinem Erfolg führen kann. Eine Aussicht auf Prozesserfolg muss eine gewisse Wahrscheinlichkeit haben (siehe Fucik in Rechberger, ZPO1, Rz 6 zu § 64), die jedoch - selbst bei größter Zurückhaltung bei der Annahme der von Aussichtsl... mehr lesen...
Norm: ASVG §253aEG Amsterdam Art234EGV Maastricht Art177Assoziationsabk EWG - Türkei allg. Verordnung (EWG) Nr 1408/71 des Rates 371R1408 Wanderarbeitnehmerverordnung allg. Verordnung (EG) Nr118/97 397R0118 Wanderarbeitnehmeränderungsverordnung allg
Rechtssatz: Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden gemäß Artikel 234 EG folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Ist das Recht betreffend die Assoziation zwischen der Euro... mehr lesen...
Norm: ASVG §253aASVG §253bASVG §253dASVG §270BSVG §122BSVG §122aBSVG §122cGSVG §131GSVG §131aGSVG §131c
Rechtssatz: Die Bestimmungen über die Versicherungsfälle der geminderten Arbeitsfähigkeit setzen als Leitbild des bisherigen Berufes eine Tätigkeit voraus, die potentiell zumindest bis zum 57. bzw 60. Lebensjahr, regelmäßig aber bis zum 65. Lebensjahr ausgeübt werden kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ASVG §253aASVG §253bASVG §271ASVG §361
Rechtssatz: Die Zuerkennung einer vorzeitigen Alterspension bedarf stets eines Antrages des Versicherten, und zwar auch dann, wenn dieser bereits eine Berufsunfähigkeitspension bezieht. Entscheidungstexte 10 ObS 23/96 Entscheidungstext OGH 23.04.1996 10 ObS 23/96 European Case Law Identi... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIbABGB §914 IIIdABGB §1090 IIbABGB §1151 VIIASVG §253a
Rechtssatz: Wird die lebenslängliche Nutzung der Dienstwohnung für den Fall zugesichert, daß der Arbeitnehmer bis zur Erreichung der Pension im Betrieb bleibt, dann führt eine am Zweck der Regelung - Sicherung der Betriebstreue des Arbeitnehmers - und den gesetzlichen Voraussetzungen für die als Beendigung für den Anfall des lebenslänglichen Nutzungsrechtes genannte Pensio... mehr lesen...
Norm: ASVG §253aASVG idF StrukturanpassungsG 1996 §253d Abs2
Rechtssatz: Die Aufnahme jeder Erwerbstätigkeit, auf Grund der ein die Geringfügigkeitsgrenze übersteigendes Erwerbseinkommen bezogen wird, bewirkt den Wegfall einer vorzeitigen Alterspension. Hiebei handelt es sich wegen des möglichen Wiederauflebens der Pension um eine Art gänzliches Ruhen. Es hat eine Feststellung nach § 367 Abs 1 ASVG durch Bescheid zu erfolgen (anders als das Erl... mehr lesen...
Norm: ASVG §253aASVG §253bGleichbehandlungsG §2
Rechtssatz: Aus den Bestimmungen über die vorzeitige Alterspension (§§ 253 a, 253 b ASVG) ist ein allgemeiner Rechtsgrundsatz, der auch für die Betriebspensionen Bedeutung hätte, nicht abzuleiten. Entscheidungstexte 4 Ob 31/85 Entscheidungstext OGH 19.03.1985 4 Ob 31/85 Veröff: SZ 58/40 = RdW 1985,189 = Arb 10434 = ZAS 1987,1... mehr lesen...
Norm: ASVG §253aASVG §253bGleichbehandlungsG §2
Rechtssatz: Die in den Bestimmungen über die Alterspension enthaltenen Differenzierungen nach dem Geschlecht sind nicht als eine Wertung des Gesetzgebers aufzufassen, die allgemeine Geltung beansprucht und daher als ein allgemeiner Rechtsgrundsatz auf Betriebspensionen anzuwenden ist, die vom Arbeitgeber ohne Rücksicht und ohne Bindung an diese die Sozialversicherung beherrschenden Grundsätze geza... mehr lesen...
Norm: ASVG §253ASVG §253aASVG §253b
Rechtssatz: Die in den §§253 a und 253 b ASVG vorgenommene Differenzierung nach dem Geschlecht ist auf die Alterspension (siehe auch § 253 ASVG) abgestellt, und daher kein Ausdruck eines allgemeinen Prinzips. Entscheidungstexte 4 Ob 31/85 Entscheidungstext OGH 19.03.1985 4 Ob 31/85 Veröff: SZ 58/40 = RdW 1985,189 = Arb 10434 = ZAS 1987,1... mehr lesen...