RS OGH 1988/10/24 9ObA252/88

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Veröffentlicht am 24.10.1988
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Norm

ABGB §914 IIIb
ABGB §914 IIId
ABGB §1090 IIb
ABGB §1151 VII
ASVG §253a

Rechtssatz

Wird die lebenslängliche Nutzung der Dienstwohnung für den Fall zugesichert, daß der Arbeitnehmer bis zur Erreichung der Pension im Betrieb bleibt, dann führt eine am Zweck der Regelung - Sicherung der Betriebstreue des Arbeitnehmers - und den gesetzlichen Voraussetzungen für die als Beendigung für den Anfall des lebenslänglichen Nutzungsrechtes genannte Pensionierung (insbesondere § 253 a ASVG) zum Ergebnis, daß im Fall einer arbeitgeberseitigen, betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses der geforderte zeitliche Zusammenhang zwischen Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Pensionierung auch dann gegeben ist, wenn zwischen Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Anfall der Pension ein Zeitraum der Arbeitslosigkeit liegt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0017782

Dokumentnummer

JJR_19881024_OGH0002_009OBA00252_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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