Mit Eingabe vom 9. Jänner 2014 beantragte der Revisionswerber die Befreiung von der Beitragsleistung zur Zusatzpension für das Jahr 2014 gemäß § 12 Abs 6 der Satzung der Versorgungseinrichtung der Tiroler Rechtsanwaltskammer, Teil B. Dieser Antrag wurde mit Bescheid des Ausschusses der Tiroler Rechtsanwaltskammer, Abt III, vom 6. Februar 2014 abgewiesen, der dagegen erhobenen Vorstellung wurde mit Bescheid des Plenums des Ausschusses der Tiroler Rechtsanwaltskammer vom 21. Mai 2014 ke... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §17 Abs7ASVG §357 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/08/0077 E 21. April 2004 RS 1 Stammrechtssatz Wie sich aus § 17 Abs. 7 ASVG (arg "... Monatsersten, der auf die Antragstellung folgt") ergibt, herrscht im Bereich der freiwilligen Weiterversicherung ebenso wie in vielen anderen Bereichen des Sozialversicherungsrechtes das Antragsprinzip. ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §17 Abs7ASVG §17 Abs8 Z1ASVG §225 Abs1 Z3
Rechtssatz: Nach § 17 Abs 7 ASVG beginnt die Weiterversicherung, unbeschadet der Bestimmungen des § 225 Abs 1 Z 3 ASVG, mit dem Zeitpunkt, den der Versicherte wählt, spätestens jedoch mit dem Monatsersten, der auf die Antragstellung folgt. Dem Versicherten steht es frei, in der Folge die Monate zu bestimmen, die... mehr lesen...
Die am 9. März 1937 geborene Beschwerdeführerin richtete am 23. Oktober 1992 folgendes Schreiben an die Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter (eine Rechtsvorgängerin der Mitbeteiligten): "Sg. Damen & Herrn! Ich möchte Sie bitten, mir ein Antragsformular zu senden. Ich möchte meine Pension beantragen. Mit bestem Dank (die Beschwerdeführerin)" Auf dieses Schreiben antwortete die Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter mit Schreiben vom 29. Oktober 1992 (Wiedergabe wie Ori... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §17 Abs7;ASVG §357;
Rechtssatz: Wie sich aus § 17 Abs. 7 ASVG (arg "... Monatsersten, der auf die Antragstellung folgt") ergibt, herrscht im Bereich der freiwilligen Weiterversicherung ebenso wie in vielen anderen Bereichen des Sozialversicherungsrechtes das Antragsprinzip. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2... mehr lesen...
Aus der vorliegenden Beschwerde und dem ihr beigeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender unstrittige Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin beantragte bei der mitbeteiligten Pensionsversicherungsanstalt die freiwillige Weiterversicherung in der Pensionsversicherung für die Zeit ab 17. bis 31. Jänner, vom 14. bis 28. Februar, vom 17. bis 31. März, vom 16. bis 30. April, vom 17. bis 31. Mai und vom 16. bis 30. Juni 1999. Mit Bescheid vom 17. September 1999 gab di... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §17 Abs7; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2001/08/0181 E 21. November 2001
Rechtssatz: § 17 Abs 7 ASVG stellt es dem Versicherten nicht frei, innerhalb einer Berechtigung zur freiwilligen Weiterversicherung auch die Tage auszusuchen, für die er Beiträge zur freiwilligen Weiterversicherung entrichten möchte bzw die freiwillige... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 30. Mai 1988 lehnte die beschwerdeführende Pensionsversicherungsanstalt den Antrag des Mitbeteiligten vom 26. April 1988 auf Weiterversicherung in der Pensionsversicherung der Angestellten gemäß § 17 ASVG ab. Nach der Begründung: habe der Mitbeteiligte die freiwillige Weiterversicherung zur Schließung einer Versicherungslücke zwischen Mai 1986 und Mai 1987 beantragt. Bereits am 31. Mai 1986 sei er jedoch aus der Pflichtversicherung ausgeschieden. Eine Zeit im Sinne des... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §17 Abs4;ASVG §17 Abs7;
Rechtssatz: § 17 Abs 7 ASVG, wonach es grundsätzlich dem Versicherten innerhalb bestimmter zeitlicher Grenzen freisteht, den Zeitpunkt des Beginns der freiwilligen Weiterversicherung zu wählen, gilt sowohl für jene Weiterversicherten, die bereits über 120 Versicherungsmonate (und damit über das Recht auf jederzeitige Aufnahme de... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §17 Abs2;ASVG §17 Abs3;ASVG §17 Abs4;ASVG §17 Abs6;ASVG §17 Abs7;
Rechtssatz: Fehlt es am Erwerb von 120 Versicherungsmonaten und wurde die Frist von sechs Monaten ab dem Ausscheiden aus der Pflichtversicherung versäumt, so besteht erst aufgrund der neuerlichen Erfüllung des Merkmals "Ausscheiden aus der Pflichtversicherung" (wieder) ein Recht auf freiw... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §17 Abs2;ASVG §17 Abs3;ASVG §17 Abs4;ASVG §17 Abs6;ASVG §17 Abs7;
Rechtssatz: Das Recht auf freiwillige Weiterversicherung in der Pensionsversicherung für eine Versicherungslücke endet nicht schon dadurch, daß eine neue (kurzfristige) Pflichtversicherung begonnen wird, weshalb der Beginn der - nach dem neuerlichen Ausscheiden aus dieser Pflichtversicher... mehr lesen...
Die Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten hatte mit Bescheid vom 26. Februar 1958 dem Antrag des Beschwerdeführers vom 29. September 1958 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist des § 17 Abs. 4 ASVG mit der Begründung: keine Folge gegeben, eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sei gemäß § 357 ASVG in Verbindung mit § 71 AVG 1950 bei Überschreitung einer materiellrechtlich und gesetzlich festgelegten Frist nicht zulässig. Überdies wäre ... mehr lesen...
Die Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten hatte mit Bescheid vom 26. Februar 1958 dem Antrag des Beschwerdeführers vom 29. September 1958 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist des § 17 Abs. 4 ASVG mit der Begründung: keine Folge gegeben, eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sei gemäß § 357 ASVG in Verbindung mit § 71 AVG 1950 bei Überschreitung einer materiellrechtlich und gesetzlich festgelegten Frist nicht zulässig. Überdies wäre ... mehr lesen...