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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §17 Abs7;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2001/08/0181 E 21. November 2001Rechtssatz
§ 17 Abs 7 ASVG stellt es dem Versicherten nicht frei, innerhalb einer Berechtigung zur freiwilligen Weiterversicherung auch die Tage auszusuchen, für die er Beiträge zur freiwilligen Weiterversicherung entrichten möchte bzw die freiwillige Weiterversicherung auch nur tageweise für sich in Anspruch zu nehmen. Dem steht nämlich schon der Wortlaut dieser Bestimmung entgegen, wonach der Versicherte (zwar) die Monate bestimmen kann, die er als Beitragsmonate erwerben möchte, nicht aber die Versicherungstage (mit weiteren Ausführungen zur Auslegung dieser Bestimmung).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001080114.X01Im RIS seit
22.01.2002