Begründung: Die am 13. 6. 1966 geborene Erstklägerin und der am 1. 6. 1961 geborene Zweitkläger sind miteinander verheiratet. Bei der Erstklägerin liegt eine Sterilität tubaren Ursprungs vor. Die Kläger haben am 7. 6. 2001 einen In-vitro-Fertilisationsversuch durchgeführt. Im Zeitpunkt dieses Versuches war die Erstklägerin bei der Salzburger Gebietskrankenkasse krankenversichert. Der Zweitkläger war im Zeitpunkt des In-vitro-Fertilisationsversuches im Rahmen der Gruppen-Krankenver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gemäß § 42 Abs 5 Z 2 der Satzung der beklagten Partei erfolgt kein Reise(Fahrt-)kostenersatz, wenn, wie im vorliegenden Fall die Entfernung zwischen Wohnort und Behandlungsstelle 20 km nicht übersteigt. Gemäß Paragraph 42, Absatz 5, Ziffer 2, der Satzung der beklagten Partei erfolgt kein Reise(Fahrt-)kostenersatz, wenn, wie im vorliegenden Fall die Entfernung zwischen Wohnort und Behandlungsstelle 20 km nicht übersteigt. Die beklagte Partei wie auch inf... mehr lesen...
Norm: ASVG §135 Abs4B-VG Art7 Abs1Satzung der nö Gebietskrankenkasse §42 Abs5 Z2Satzung der stmk Gebietskrankenkasse §42 Abs5
Rechtssatz: Die Regelung über den Reisekostenersatz (Fahrtkostenersatz) in § 42 Abs 5 Z 2 der Satzung der nö Gebietskrankenkasse verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz. Entscheidungstexte 10 ObS 284/98g Entscheidungstext OGH 01.09.1998 10 ObS 284/98g ... mehr lesen...
Norm: ASVG §131 Abs4ASVG §135 Abs4ASVG §144 Abs5Satzung der Tir Gebietskrankenkasse §43
Rechtssatz: Gemäß § 144 Abs 5 ASVG in Verbindung mit § 135 Abs 4 ASVG hat der Krankenversicherungsträger bei Notwendigkeit der Anstaltspflege auch die Kosten des Transportes in die Krankenanstalt zu übernehmen, wenn die in § 144 Abs 5 ASVG weiter statuierten Voraussetzungen gegeben sind. § 43 der Satzung der Tir Gebietskrankenkasse enhält nur nähere Ausführu... mehr lesen...
Norm: ASVG §131 Abs4ASVG §135 Abs4ASVG §144 Abs5
Rechtssatz: Bei Beurteilung des Umfanges der notwendigen Transportkosten kann nicht auf die "Netto"transportzeit abgestellt werden, sondern sind der Anflug des Helikopters vom Stützpunkt bis zum Unfallsort sowie der Rückflug zum Stützpunkt den Transportkosten zuzurechnen. (Hier: Bergung eines mit einem Paragleiter abgestürzten Versicherten mittels Rettungshubschraubers aus hochalpinem, unwegsamen... mehr lesen...
Norm: ASVG §131 Abs3ASVG §135 Abs4BSVG §85 Abs4BSVG §88 Abs3Satzung der SVA der Bauern §21
Rechtssatz: In allen Fällen, in denen die Kosten der Fahrt zum nächsterreichbaren Arzt oder zur nächstgelegenen Krankenanstalt zu ersetzen sind oder zu denen ein Zuschuß gewährt wird, ist als Ausgangspunkt und Endpunkt der Fahrt der jeweilige Aufenthaltsort des Versicherten anzunehmen, an dem die Notwendigkeit der Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe entsteh... mehr lesen...
Begründung: Der am 18.7.1930 geborene Kläger wohnt in W***** (Liezen) und befindet sich seit rund 30 Jahren in Behandlung des praktischen Arztes Dr. S in Liezen. Der Kläger leidet an Beschwerden im Bereich der Wirbelsäule (Morbus Scheuermann); diese Erkrankung ist dem Fachgebiet der Orthopädie zuzuordnen. Zumindest seit 1986 wird der Kläger von seinem behandelnden Arzt an den Internisten Dr. K***** in Bad Ischl zur chiropraktischen Behandlung überwiesen. Eine Überweisung an den gena... mehr lesen...
Norm: ASVG §135 Abs4ASGG §82
Rechtssatz: Beim Zuspruch von Fahrtkosten "in gesetzlicher Höhe" handelt es sich um kein hinreichend bestimmtes Begehren im des § 82 ASGG, da es über die Höhe der Fahrtkosten keine gesetzlichen Bestimmungen gibt. Entscheidungstexte 10 ObS 409/90 Entscheidungstext OGH 12.03.1991 10 ObS 409/90 Veröff: SSV-NF 5/21 = ZAS 1992/5 S 52 (Vogt) ... mehr lesen...
Norm: ASVG §135 Abs4
Rechtssatz: Bei Inanspruchnahme von Wahlärzten (Fachärzten) werden die Reisekosten (Fahrtkosten) ersetzt, höchstens jedoch in dem Ausmaß, als Aufwendungen bis zu der dem Wohnsitz des Erkrankten nächstgelegenen Vertragsbehandlungsstelle entstanden wäre. (So auch § 41 Abs 9 der Satzung der Oö Gebietskrankenkasse). Entscheidungstexte 10 ObS 409/90 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erkannte die beklagte Partei schuldig, dem Kläger für die Fahrten von seinem Wohnort zu dem in Bad Ischl ordinierenden Internisten Dr. K*** vom 2.2., 24.2., 14.4., 31.5. und 5.7.1988 den Fahrtkostenersatz in der gesetzlichen Höhe zu leisten (Punkt 1). Weiters stellte es fest, daß die beklagte Partei auch in Zukunft schuldig sei, dem Kläger den Fahrtkostenersatz für Fahrten auf Grund von Überweisungen zu chiropraktischen Behandlungen bei Dr. K*** in der ... mehr lesen...
Norm: ASVG §135 Abs4ASGG §45 Abs4ASGG §46 Abs3
Rechtssatz: Der gemäß § 135 Abs 4 ASVG im Falle der Notwendigkeit der Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe nach Maßgabe der Bestimmungen der Satzung zu gewährende Ersatz der Reisekosten (Fahrtkosten) ist schon begrifflich keine wiederkehrende Leistung im Sinne des § 45 Abs 4 ASGG (§46 Abs3 ASGG) und wird dies auch nicht dadurch, daß in einem Antrag bzw in einer Klage der Ersatz für mehrere solcher Fahr... mehr lesen...