Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Beitragsnachrechnung - Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessenabwägung durchführen zu können, ist es erforderlich, daß der Beschwerdeführer schon in seinem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung konkret darlegt, aus welchen tatsächlichen Umständen sich der von ihm ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977;ASVG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Versicherungspflicht nach dem ASVG und AlVG - Die Beschwerde gegen einen Bescheid, mit dem die belBeh feststellte, daß die mitbeteiligten Parteien auf Grund ihrer Beschäftigung beim Bf in näher angeführten Z... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluß zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessensabwägung durchführen zu können, ist es erforderlich, daß der Beschwerdeführer schon in ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §108;ASVG §258 Abs4;ASVG §408;
Rechtssatz: Eine Person, die einen Witwenpensionsanspruch geltend macht, verfolgt einen Rechtsanspruch eigener Art in eigener Sache. Dieser ist insofern anders als jener nach §§ 108, 408 ASVG gestaltet, las es sich nach diesen letzteren Bestimmungen um die Bezugsberechtigung bei im Zeitpunkt des Todes des Anspruchsberechti... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG;B-VG Art18 Abs2;B-VG Art89 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger aufgestellten Richtlinien haben, soweit sie nach der entsprechenden gesetzlichen Ermächtigung durch B des Hauptverbandes für verbindlich erklärt und in der im Gesetz ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1469/62 E 5. Dezember 1962 RS 2 Stammrechtssatz Das Wesen der Sozialversicherung besteht in der Schaffung von Riskengemeinschaften, die die gegenseitige Verbundenheit des einzelnen und der Gemeinschaft und ihr wechselseitiges Eintreten füreinander in den Notfällen des Lebens bezwecken, wobei keineswegs jeder Beitragslei... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ASVG;BSVG;B-VG Art2;StGG Art7 Abs1;
Rechtssatz: Aus der gesetzlichen Regelung der sozialversicherungsrechtlichen Riskengemeinschaft ergibt sich, dass es - die sachliche Abgrenzung der Versichertengemeinschaft vorausgesetzt - in Kauf genommen werden muss, wenn es in m... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG;EStG 1972 §16 Abs1 Z4;EStG 1972 §27;EStG 1972 §4 Abs4;KStG 1966 §8;
Rechtssatz: Bezahlt eine GmbH für ihren Gesellschafter-Geschäftsführer die von diesem geschuldeten Pflichtbeiträge (Arbeitnehmeranteile) zur gesetzlichen Sozialversicherung und wird dieser Vorteil als verdeckte Gewinnausschüttung beurteilt, so erzie... mehr lesen...
Index: L92104 Behindertenhilfe Rehabilitation Oberösterreich66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG;BehindertenG OÖ 1971 §2 Abs1 litd;BehindertenG OÖ 1971 §27 Abs3 lita;BehindertenG OÖ 1971 §28 Abs1 litb;BehindertenG OÖ 1971 §37 Abs1;
Rechtssatz: Die Voraussetzungen hinsichtlich der Gewährung von Pflegegeld der Stufe I gem den §§ 27 Abs 3 lit a und 28 Abs 1 OÖ BehG 1971 einerseits und der Zuerkennun... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG;VwRallg;
Rechtssatz: Es gehört zum Wesen jeder VERSICHERUNG, daß die auf Grund rechtlicher Verpflichtung geleisteten Beiträge nicht unbedingt und jedenfalls zu einer Versicherungsleistung führen müssen - und dies sogar dann, wenn der Betreffende seiner Leistungspflicht ordnungsgemäß und fristgerecht nachgekommen ist (Hinwe... mehr lesen...