Begründung: Am 15. 4. 2004 stellte der Bundeskartellanwalt einen Antrag auf Untersagung der Durchführung eines Kartells (§ 25 KartG 1988) sowie Auferlegung einer Geldbuße (§ 142 Z 1 lit a KartG 1988). Mit Inkrafttreten des KartG 2005 zum 1. 1. 2006 war der erstgenannte Antrag als Antrag nach § 26 KartG 2005, jener auf Verhängung von Geldbußen nach den Bestimmungen des KartG 1988 fortzuführen (§ 90 Z 3 lit b bzw Z 2 lit d KartG 2005). Gegenstand des Verfahrens war ein von den Antrag... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin zeigte am 15. 12. 2004 gem § 30b KartG 1988 „vorsorglich" einen Vetriebsvertrag entsprechend einem beigelegten Muster an. Die Antragsgegnerin zeigte am 15. 12. 2004 gem Paragraph 30 b, KartG 1988 „vorsorglich" einen Vetriebsvertrag entsprechend einem beigelegten Muster an. Die Bundeswettbewerbsbehörde stellte gemäß § 30c KartG 1988 einen Antrag auf Untersagung der Durchführung. An diesem Verfahren beteiligte sich die Antragsgegnerin zwar vorweg nic... mehr lesen...
Begründung: Über Anträge der Amtsparteien wurde dem Antragsgegner wegen mehrfacher Verstöße gegen die Bestimmungen über die Anzeige und den Widerruf unverbindlicher Verbandsempfehlungen (§§ 31 ff KartG) eine Geldbuße gemäß § 142 KartG in der Höhe von 7.000 Euro rechtskräftig auferlegt (ON 21). Über Anträge der Amtsparteien wurde dem Antragsgegner wegen mehrfacher Verstöße gegen die Bestimmungen über die Anzeige und den Widerruf unverbindlicher Verbandsempfehlungen (Paragraphen 31, ... mehr lesen...
Begründung: Die Erst- und die Zweitantragstellerin betreiben Großkinos in Österreich. Auch die Drittantragstellerin betrieb Großkinos in Österreich, ihre Kinos wurden im Laufe des Verfahrens von der Zweitantragsgegnerin übernommen. Der Viertantragsteller ist besonderer Verwalter im Konkurs über das Vermögen eines Kinounternehmens und war im Zeitpunkt der Einbringung des Antrags mit dem Fortbetrieb einiger Kinos der Gemeinschuldnerin in Wien betraut. Die Erstantragsgegnerin betreibt ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Gesamtrechtsnachfolgerin der F*****gmbH und der F***** V*****gmbH. Sie handelt mit Flüssiggas, zählt auf diesem Gebiet zu den größten österreichischen Unternehmen und tritt dabei regelmäßig mit Verbrauchern iSd § 1 KSchG in rechtsgeschäftlichen Kontakt, mit denen sie Bestand- und Lieferverträge abschließt. Auf Grund dieser Verträge liefert die Beklagte Flüssiggastanks und Flüssiggas. Sie verwendet dabei seit 1995 die streitgegenständlichen Klau... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerinnen begehrten 1. gegenüber sämtlichen Antragsgegnern zu 1. - 26. a) die Feststellung, dass einem bestimmten Verhalten der Antragsgegner (Verweigerung der Lieferung von Verlagsprodukten) ein Vereinbarungs-, in eventu Verhaltenskartell zugrunde liege, dessen Durchführung verboten sei; b) die Abstellung des darin gelegenen Marktmissbrauches; 2. gegenüber den Antragsgegnern zu 1. - 22. a) die Feststellung, dass einem bestimmten weiteren Verhalten (Weisunge... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §82 Z3 litcKartG 1988 §84
Rechtssatz: Die Rahmengebühr nach § 80 Z 3 und Z 9 KartG ist nach dem Erfolgsprinzip aufzuerlegen; sie ist dann, wenn das Verfahren ohne antragsstattgebende Entscheidung endgültig beendet worden ist (gleichgültig warum - etwa infolge Rückziehung des Antrags oder gemeinsamer Parteienerklärung, dass das Verfahren eingestellt werden möge - nur dem Antragsteller (und zwar gemäß § 83 KartG zur ungeteilten ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Erstgerichtes vom 4. 4. 2001 (ON 90) wurde den Anträgen auf Feststellung nach § 8a KartG und auf Untersagung der Durchführung des Empfehlungskartells stattgegeben. Dem dagegen erhobenen Rekurs der Antragsgegnerin wurde mit Beschluss des Obersten Gerichtshofs als Kartellobergericht vom 5. 9. 2001, 16 Ok 5/01 (ON 99), nicht Folge gegeben. Mit Beschluss des Erstgerichtes vom 4. 4. 2001 (ON 90) wurde den Anträgen auf Feststellung nach Paragraph 8 a, KartG ... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §82 Z3 litc
Rechtssatz: Keine Teilung der Zahlungspflicht für die Rahmengebühr im Sinne des § 82 Z 3 lit c 2.Halbsatz KartG, wenn der Antragsteller mit seinem Hauptbegehren zur Gänze obsiegt hat und infolgedessen über sein Eventualbegehen nicht zu entscheiden war. Entscheidungstexte 16 Ok 3/02 Entscheidungstext OGH 01.07.2002 16 Ok 3/02 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 14. 9. 1992 Vertragslehrerin der beklagten Partei; seit 1. 12. 1992 war sie an der Volksschule O***** tätig. Sie befand sich zunächst in einem befristeten, seit 1. 10. 1996 in einem unbefristeten Dienstverhältnis. Die Klägerin kaufte täglich in einem Lebensmittelgeschäft in O***** ein. Am 13. 3. 2000 steckte sie ein Stück Käse im Wert von S 20 in ihre Stofftasche, deklarierte es aber nicht an der Kasse; am nächsten Tag, dem 14. 3. 2000,... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat im Verfahren zur Entscheidung über den Feststellungsantrag einer Amtspartei nach § 8a KartG, der zur Gänze erfolglos blieb, mit Beschluss ON 28 ausgesprochen, dass die Festsetzung einer Rahmengebühr entfällt, weil der Antragsgegner für eine Gebühr nach § 80 Z 10b KartG, wenn das Verfahren auf Antrag einer Amtspartei eingeleitet wurde, nur dann zahlungspflichtig sei, wenn dem Antrag zumindest teilweise stattgegeben werde. Mit dem nunmehr angefochtenen... mehr lesen...
Norm: GEG 1962 §2 Abs2KartG 1988 §80KartG 1988 §82KartG 1988 §85KartG 1988 §87
Rechtssatz: Für ein von einer Amtspartei oder von Amts wegen vom Kartellgericht eingeleitetes Verfahren, das völlig erfolglos blieb, ist nicht nur keine Rahmengebühr festzusetzen, sondern gemäß § 2 Abs 2 GEG 1962, auf den § 87 KartG für die Einbringung verweist, auch zu bestimmen, dass die gerichtlichen Gebühren aus Amtsgeldern zu tragen sind. Ent... mehr lesen...
Norm: GEG 1962 §2 Abs1 Satz3KartG 1988 §82 Z3 litaKartG 1988 §85KartG 1988 §87
Rechtssatz: Das Kartellgesetz enthält eine Sondervorschrift darüber, wer die gerichtlichen Kosten zu ersetzen hat; nämlich diejenigen Personen, die die Gerichtsgebühr zu entrichten haben. Fehlt eine solche Person, weil der Gesetzgeber die Zahlungspflicht einer antragsstellenden Amtspartei nicht vorsieht, und der Antragsgegner bei vollständigem Obsiegen nicht zahlungs... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §82KartG 1988 §85
Rechtssatz: Die Kostenersatzpflicht einer Amtspartei für die gerichtlichen Gebühren kommt nicht in Betracht. Entscheidungstexte 16 Ok 1/01 Entscheidungstext OGH 20.03.2001 16 Ok 1/01 16 Ok 44/05 Entscheidungstext OGH 17.10.2005 16 Ok 44/05 ... mehr lesen...
Begründung: Über Antrag der S***** GmbH wurde gemäß § 8a KartG festgestellt, dass die Gründung der ***** GmbH als Zusammenschluss nicht der Anzeigepflicht iSd § 42 KartG unterliegt. Über Antrag der S***** GmbH wurde gemäß Paragraph 8 a, KartG festgestellt, dass die Gründung der ***** GmbH als Zusammenschluss nicht der Anzeigepflicht iSd Paragraph 42, KartG unterliegt. Der Antrag der Bundesarbeitskammer auf Feststellung eines Medienzusammenschlusses wurde rechtskräftig abgewi... mehr lesen...
Norm: KartG §82 Z3KartG 1988 §84KartG 1988 §86
Rechtssatz: Die Rahmengebühr fällt an, gleich auf welche Weise das Verfahren erledigt wird. Es kann dem Gesetzgeber nicht unterstellt werden, dass er in bestimmten Fällen zwar eine Zahlungspflicht in der Sache statuierte, diese aber dann daran scheitern lassen wollte, dass er keine zahlungspflichtige Person benennt; als solche kann in Fällen, in dem dem Feststellungsantrag des Antragstellers stattg... mehr lesen...
Begründung: Mit Schriftsatz vom 5.11.1996 meldete die S***** AG einen Zusammenschluß an, der im wesentlichen zum Erwerb von 32 Lebensmitteleinzelmärkten führen sollte. Am 12.12.1996 langte beim Kartellgericht ein von Konkurrentinnen der den Zusammenschluß anmeldenden Anteilserwerberin, den nunmehrigen Rekurswerberinnen, gestellter Prüfungsantrag nach § 42b Abs 1 KartG ein. Am 12.12.1996 langte beim Kartellgericht ein von Konkurrentinnen der den Zusammenschluß anmeldenden Ante... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §42bKartG 1988 §82 Z2
Rechtssatz: Unter antragstellenden Unternehmern im Sinn von § 82 Z 2 KartG sind bei Prüfungsanträgen nach § 42b KartG auch unzulässige Prüfungsanträge stellende Konkurrenzunternehmer zu verstehen. Entscheidungstexte 16 Ok 1/98 Entscheidungstext OGH 18.06.1998 16 Ok 1/98 European Case Law Id... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §80 Z1KartG 1988 §82 Z1
Rechtssatz: Gegen die Vorschriften des § 80 Z 1 und § 82 Z 1 KartG bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Entscheidungstexte Okt 1/94 Entscheidungstext OGH 27.06.1994 Okt 1/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0063732 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger und Dr. Christian H*** sind Miteigentümer der Liegenschaften EZ 26 und EZ 65 KG Groß-Hollenstein, Gerichtsbezirk Waidhofen an der Ybbs. Es handelt sich um einen ca. 120 ha großen Gutsbesitz. Mit der am 28.1.1982 beim Kreisgericht St. Pölten zu 1 Cg 39/82 gegen Dr. Christian H*** eingebrachten Klage begehrten die Kläger die Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft durch öffentliche Versteigerung (Zivilteilung). Hilfsweise und für den Fall, daß das Gericht... mehr lesen...
Norm: ZPO §43KartG 1988 §82 Z3 liltcKartG 2005 §52
Rechtssatz: Handelt es sich um Urteilsansprüche, die nicht in Geld bestehen, hat das Gericht nach freiem Ermessen das Verhältnis des erfolgreichen und des abgewiesenen Begehrens zu bemessen. Entscheidungstexte 1 Ob 578/84 Entscheidungstext OGH 27.06.1984 1 Ob 578/84 1 Ob 16/86 Entscheidu... mehr lesen...