Norm: KartG 2005 §1KartG 2005 §7
Rechtssatz: Die Prüfung eines Sachverhalts als Zusammenschluss schließt parallele Prüfung der für den Zusammenschluss tatbestandsmäßigen Sachverhaltselemente als Kartell aus. Außerhalb des fusionskontrollrechtlichen Prüfungsgegenstands bleibt die Anwendung von § 1 KartG möglich: Die Prüfungskompetenz nach § 1 KartG umfasst nur, was nicht bereits im Fusionskontrollverfahren geprüft worden ist. Der ex post-Prüfung... mehr lesen...
Norm: KartG 2005 §1KartG 2005 §5KartG 2005 §7
Rechtssatz: Stillgelegte Unternehmen behalten ihre Unternehmenseigenschaft, wenn eine Wiederaufnahme - durch den Unternehmer selbst oder durch einen Käufer - nicht unwahrscheinlich ist. Der Erwerb von Unternehmensteilen unterliegt dem Kartellrecht, wenn damit der Übergang der betriebsbezogenen Marktanteile verbunden ist. Wird ein Warenlager übernommen, so liegt ein unzulässiges Kartell schon dann ni... mehr lesen...
Norm: KartG 2005 §1KartG 2005 §5KartG 2005 §7
Rechtssatz: Die Verstärkung der Marktposition durch den Erwerb von Unternehmensteilen unterliegt der Fusionskontrolle; Mitbewerber sind in diesem Verfahren nicht antragslegitimiert. Ein Verstoß gegen das Missbrauchsverbot käme nur dann in Betracht, wenn zur bloßen Verstärkung der Marktposition des marktbeherrschenden Unternehmens besondere Umstände hinzutreten, wie etwa wenn der Wettbewerb praktisch... mehr lesen...
Norm: KartG 2005 §1KartG 2005 §5KartG 2005 §7
Rechtssatz: Die Kriterien der „failing company defense“ oder „Sanierungsfusion“ gelten nur für die kartellrechtliche Beurteilung von Zusammenschlüssen, nicht auch für das Kartellverbot des § 1 KartG oder den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung iSd § 5 KartG. Entscheidungstexte 16 Ok 6/10 Entscheidungstext OGH 04.10.2010 16 Ok 6/... mehr lesen...
Norm: AEUV Lissabon Art101KartG 2005 §7
Rechtssatz: Dem Kartellrecht liegt - schon aufgrund der nach § 20 KartG gebotenen wirtschaftlichen Betrachtung - ein eigenständiger Unternehmensbegriff zugrunde. Die Rechtsprechung geht hier in Anlehnung an vom EuGH entwickelte Kriterien von einem funktionalen Unternehmensbegriff aus, wonach der Begriff des Unternehmens funktional aus dem Sinn und Zweck der Wettbewerbsregeln und somit weit auszulegen ist.... mehr lesen...
Norm: KartG 2005 §7
Rechtssatz: Ein Zusammenschluss, der eine Vielzahl zusammenhängender lokaler Märkte betrifft, die insgesamt einen nationalen Markt abdecken, kann als nationaler Zusammenschluss zu beurteilen sein, wenn dies der Strategie der beteiligten Unternehmen entspricht. Entscheidungstexte 16 Ok 15/08 Entscheidungstext OGH 17.12.2008 16 Ok 15/08 Beisatz: Hier:... mehr lesen...
Norm: KartG §22KartG 1988 §2aKartG 1988 §41KartG 1988 §142 Z1 litdKartG 2005 §7KartG 2005 §22KartG 2005 §29KartG 2005 §30KartG 2005 §36 Abs2
Rechtssatz: Bei der Bestimmung der Höchstgrenze einer Geldbuße nach § 142 Z 1 lit d KartG 1988 ist die Berechnungsvorschrift des § 2a KartG 1988 anzuwenden. Dies hat zur Folge, dass miteinander im Sinn des § 41 KartG 1988 verbundene Unternehmen als ein einziges Unternehmen gelten. Entsc... mehr lesen...
Norm: KartG 2005 §7KartG 2005 §12 Abs1 Z2
Rechtssatz: Gegenstand der kartellrechtlichen Zusammenschlusskontrolle ist das externe Unternehmenswachstum. Erfasst werden sollen Vorgänge mit (potentiell) konzentrativem Effekt, an denen mindestens zwei Unternehmen beteiligt sind. Zielrichtung der Fusionskontrolle ist es, wettbewerblich strukturierte Märkte möglichst zu erhalten und zu fördern und zu verhindern, dass eine marktbeherrschende Stellung e... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §25 Abs3 Z3KartG 1988 §37 Z3KartG 2005 §7
Rechtssatz: Ein "potentieller Unternehmer" (hier ruhende Taxikonzession) ist nur dann antragsberechtigt nach § 25 Abs 3 Z 3 beziehungsweise § 37 Z 3 KartG, wenn er behauptet und bescheinigt, dass er in absehbarer Zeit wieder aktiver Teilnehmer am Wirtschaftsverkehr wird. Entscheidungstexte 16 Ok 9/99 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §41KartG 1988 §42cKartG 2005 §7
Rechtssatz: Zum Unternehmerbegriff im Sinne des Kartellgesetzes, insbesondere eines Gesellschafters mit Minderheitsbeteiligung. Entscheidungstexte 16 Ok 2/97 Entscheidungstext OGH 23.06.1996 16 Ok 2/97 Veröff: SZ 70/124 16 Ok 3/98 Entscheidungstext OGH 18.06.1998 ... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §41KartG 2005 §5KartG 2005 §7
Rechtssatz: Das Wesen der Unternehmenskonzentration - und gleichzeitig deren entscheidender Unterschied zu Kartellen - besteht gerade darin, dass zwei oder mehrere Unternehmen unter Aufgabe ihrer wirtschaftlichen Selbständigkeit in auf Dauer berechneter Weise unter einheitlicher wirtschaftlicher Leitung zusammengefasst werden: Bewirkt das Kartell eine Verhaltensbindung, wird durch den Zusammenschlu... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §41KartG 2005 §7
Rechtssatz: Von einem Unternehmen kann erst dann gesprochen werden, wenn es sich wirtschaftlich betätigt. Entscheidungstexte Okt 10/94 Entscheidungstext OGH 14.03.1995 Okt 10/94 Okt 11/94 Entscheidungstext OGH 14.03.1995 Okt 11/94 Okt 12/94 ... mehr lesen...