RS OGH 2010/10/4 16Ok6/10

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.10.2010
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Norm

KartG 2005 §1
KartG 2005 §5
KartG 2005 §7

Rechtssatz

Stillgelegte Unternehmen behalten ihre Unternehmenseigenschaft, wenn eine Wiederaufnahme - durch den Unternehmer selbst oder durch einen Käufer - nicht unwahrscheinlich ist. Der Erwerb von Unternehmensteilen unterliegt dem Kartellrecht, wenn damit der Übergang der betriebsbezogenen Marktanteile verbunden ist. Wird ein Warenlager übernommen, so liegt ein unzulässiges Kartell schon dann nicht vor, wenn die Waren jederzeit anderweitig beschafft werden können.

Entscheidungstexte

  • 16 Ok 6/10
    Entscheidungstext OGH 04.10.2010 16 Ok 6/10
    Beisatz: Weder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens als solche noch die im Zuge des Insolvenzverfahrens angeordnete Schließung des Unternehmens hat für sich genommen bereits den Wegfall eines Unternehmens im kartellrechtlichen Sinn zur Folge. (T1); Veröff: SZ 2010/118

Schlagworte

Konkurs

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126221

Im RIS seit

10.11.2010

Zuletzt aktualisiert am

26.02.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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