Norm
KartG 1988 §25 Abs3 Z3Rechtssatz
Ein "potentieller Unternehmer" (hier ruhende Taxikonzession) ist nur dann antragsberechtigt nach § 25 Abs 3 Z 3 beziehungsweise § 37 Z 3 KartG, wenn er behauptet und bescheinigt, dass er in absehbarer Zeit wieder aktiver Teilnehmer am Wirtschaftsverkehr wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112846Zuletzt aktualisiert am
16.02.2009