Begründung: Die Antragstellerin betreibt das Gewerbe der Werbemittlung und ist auf Immobilienmakler spezialisiert. Seit Jänner 1997 ist sie der exklusive Verlagsvertreter für die Tageszeitung "Der S*****" im Bereich der Immobilienanzeigen. Die Antragsgegnerin wickelt für die M***** Zeitungs- und Zeitschriftenverlag GmbH & Co KG, in deren alleinigen Eigentum sie steht, das gesamte Anzeigengeschäft der von der Muttergesellschaft verlegten Tageszeitungen "K*****" und "N*****K**... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist ein österreichweit tätiges Handelsunternehmen mit mehr als 100 Filialen, das insbesondere auch mit dem Verkauf von Handys befaßt ist und auf diesem Markt einen Anteil von rund 10 % besitzt. Die Antragsgegnerin betreibt eines von zwei Handy-Netzen in Österreich und ist derzeit nur dem Wettbewerb eines Mitbewerbers (max.mobil) ausgesetzt; ihr Anteil am gesamten inländischen Markt beträgt derzeit rund 90 % (Stand Mai 1997). Im Juni 1996 schloss... mehr lesen...
Norm: EGEO ArtXXVIIKartG 1988 §43KartG 1988 §52Abs1AußStrG §9 LAußStrG §14 A4
Rechtssatz: Zur Überprüfung der Beweiswürdigungen im Provisorialverfahren (hier: Bescheinigung mittels eidesstättischer Erklärungen). Entscheidungstexte 16 Ok 11/97 Entscheidungstext OGH 23.06.1997 16 Ok 11/97 European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Verlegerin und Herausgeberin der Wochenzeitschriften "Der Neue Grazer" und "Der neue Steirer", die (als Gratisblätter) in Graz/Umgebung bzw in der restlichen Steiermark wöchentlich verteilt werden. Sie steht im Miteigentum der M***** GmbH & Co KG. Die Erstantragsgegnerin ist Herausgeberin und Medieninhaberin der Tageszeitung "Kleine Zeitung", die im gesamten Gebiet der Bundesländer Steiermark und Kärnten verkauft wird. Sie steht im Allei... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §43KartG 1988 §132
Rechtssatz: Auch wenn die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben grundsätzlich in die strafrechtlich (§ 132 KartG) abgesicherte Verantwortlichkeit der Einschreiterin fällt, darf sich das Kartellgericht nicht mit offensichtlich unzureichenden oder undeutlichen Angaben begnügen, sondern ist von Amts wegen verpflichtet, die zur Beurteilung erforderlichen Umstände zu erheben. Entscheidung... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §43
Rechtssatz: Im kartellrechtlichen Rechtsmittelverfahren sind Neuerungen zulässig; auch Änderungen der Rechtslage sind zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 16 Ok 5/95 Entscheidungstext OGH 26.02.1996 16 Ok 5/95 Veröff. SZ 69/42 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0081656 ... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §43AußStrG §9 LAußStrG §14 A4
Rechtssatz: Im Rekursverfahren in Kartellsachen können die Parteien, wie auch sonst im Außerstreitverfahren (§ 43 KartG), das vorliegende Tatsachenmaterial ergänzen oder berichtigen, sie dürfen aber nicht von den bisherigen Behauptungen abweichende Tatsachenbehauptungen oder solche vortragen, die bisher überhaupt noch nicht aufgestellt worden sind. Nur in diesem Umfang besteht im Rekursverfahren in... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B3KartG 1988 §43
Rechtssatz: Die 14-tägige Rechtsmittelfrist in Kartellrechtssachen läßt eine Berücksichtigung verspäteter Rechtsmittel nicht zu, weil Schutzobjekt des Kartellgesetzes der redliche Wettbewerb schlechthin ist. Entscheidungstexte Okt 1/92 Entscheidungstext OGH 27.04.1992 Okt 1/92 European Case L... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §18 Abs1KartG 1988 §22KartG 1988 §43KartG 1988 §68 Abs1
Rechtssatz: Das Kartellgesetz sieht ein allgemeines Feststellungsverfahren vor den Kartellgerichten weder zur Klärung der Rechtsbeziehungen unter den Parteien des Kartellvertrages, noch zur Klärung der Frage vor, ob die Durchführung einer bestimmten Vereinbarung vor der rechtskräftigen Genehmigung als Absichtskartell gemäß § 18 Abs 1 KartG verboten und gemäß § 22 KartG ziv... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin zeigte mit Eingabe vom 30. 6. 1989 vorsorglich die mit ihren Händlern geschlossenen Verträge unter Vorlage eines Vereinbarungsmusters gemäß §§ 13 Abs 2, 20 KartG 1988 (im folgenden nur als "KartG" bezeichnet) als allfällige Vertriebsbindungen an. Diese Verträge enthalten insbesondere folgende Regelungen: "3.1 Dem Händler wird das nachstehende Verkaufsgebiet zugewiesen: .... 3.3 Der Importeur ist berechtigt, das dem Händler zugewiesene Verkaufsgebiet... mehr lesen...
Norm: KartG 1972 §43
Rechtssatz: Diese Bestimmung erfaßt ihrem Wortlaut nach zwar nur nachträgliche Änderungen hinsichtlich der marktbeherrschenden Stellung eines Unternehmens, sie ist jedoch ihrem Sinn nach auch auf den Fall anzuwenden, daß sich nachträglich die Unrichtigkeit der seinerzeitigen Meldung herausstellt. Entscheidungstexte Okt 33/74 Entscheidungstext OGH 30.09.1974 Okt ... mehr lesen...
Norm: KartG 1972 §40KartG 1972 §42KartG 1972 §43KartG 1972 §94
Rechtssatz: Wird von dem Unternehmen, das seine Registrierung als marktbeherrschendes Unternehmen beantragt hat, noch vor der Entscheidung über diesen Antrag die Streichung aus dem Kartellregister gemäß § 43 KartG mit der
Begründung: beantragt, das antragstellende Unternehmen sei erst durch ein nachträglich eingeholtes Gutachten zur Überzeugung gekommen, daß die Voraussetzungen des §... mehr lesen...
Norm: KartG 1959 §43
Rechtssatz: Die zur Vertretung nach außen berufenen Organe haften nur für ein ihnen zur Last fallendes Verschulden. Entscheidungstexte 12 Os 191/63 Entscheidungstext OGH 09.12.1963 12 Os 191/63 Veröff: ÖBl 1964,56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0063984 Dokumen... mehr lesen...