Norm: EG Amsterdam Art82KartG 2005 §4NahversG §2
Rechtssatz: Das allgemeine Diskriminierungsverbot des § 2 NahversG gilt jedenfalls nicht nur für marktbeherrschende Unternehmen im Sinn des § 4 KartG 2005. Entscheidungstexte 16 Ok 3/08 Entscheidungstext OGH 16.07.2008 16 Ok 3/08 Bem: Die Frage, ob die Regelung des § 2 NahversG, die nach ihrem Wortlaut für jeden gilt, dahin einzusch... mehr lesen...
Norm: KartG 2005 §4
Rechtssatz: In räumlicher Hinsicht umfasst der relevante Markt das Gebiet, in dem die beteiligten Unternehmen die relevanten Produkte oder Dienstleistungen anbieten, in dem die Wettbewerbsbedingungen hinreichend homogen sind und das sich von benachbarten Gebieten durch spürbar unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen unterscheidet. Entscheidungstexte 16 Ok 4/08 En... mehr lesen...
Norm: KartG 2005 §4KartG 2005 §5 Abs1UWG §1 C2UWG §1 D2cUWG §1 EUWG §1 A
Rechtssatz: Sowohl marktmissbräuchliches als auch lauterkeitswidriges Verhalten ist am selben Maßstab, nämlich jenem des sachgerechten Leistungswettbewerbs, zu beurteilen. Soweit daher das Kartellrecht einem marktbeherrschenden Unternehmer nicht besondere Verhaltenspflichten auferlegt, steht diesem - um Wertungswidersprüche zu vermeiden- derselbe Verhaltensspielraum offen ... mehr lesen...
Norm: EG Amsterdam Art81KartG 1988 §34KartG 2005 §4
Rechtssatz: Marktbeherrschend ist ein Unternehmen dann, wenn es im Verhältnis zu den anderen Wettbewerbern überragende Marktstellung hat, wobei insbesondere die Finanzkraft, die Beziehungen zu anderen Unternehmen, die Zugangsmöglichkeiten zu den Beschaffungs- und Absatzmärkten sowie die Umstände zu berücksichtigen sind, die den Marktzutritt für andere Unternehmer beschränken. ... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §34KartG 1988 §42bKartG 2005 §4
Rechtssatz: Zum sachlich und örtlich relevanten Markt für juristische Fachliteratur. Entscheidungstexte 16 Ok 9/01 Entscheidungstext OGH 17.12.2001 16 Ok 9/01 Veröff: SZ 74/199 4 Ob 201/02s Entscheidungstext OGH 15.10.2002 4 Ob 201/02s Auch; nur: Zum sachlich und örtlich relevan... mehr lesen...
Norm: EGV Maastricht Art86KartG 1988 §34KartG 2005 §4
Rechtssatz: Marktbeherrschung liegt vor, wenn ein Unternehmen in der Lage ist, die Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem relevanten Markt zu verhindern, indem es die Möglichkeit hat, sich seinen Wettbewerbern, seinen Abnehmern und letztlich den Verbrauchern gegenüber in einem nennenswerten Umfang unabhängig zu verhalten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §34KartG 2005 §4
Rechtssatz: Der relevante Markt ist nach örtlichen, zeitlichen und sachlichen Kriterien zu bestimmen. Bei der sachlichen Abgrenzung ist auf Austauschbarkeitsrelationen aus der Sicht der Bedarfsträger abzustellen. Es kommt in erster Linie auf die funktionelle Austauschbarkeit der fraglichen Güter oder Dienstleistungen aus der Sicht eines verständigen Abnehmers an. Zu einem Markt werden sämtliche Produkte oder Le... mehr lesen...