Auch; nur: Zum sachlich und örtlich relevanten Markt. (T1) Beisatz: Der sachlich relevante Markt ist nach dem Bedarfsmarktkonzept zu ermitteln. Danach ist die funktionelle Austauschbarkeit der Waren (Leistungen) aus der Sicht der Marktgegenseite entscheidend. Räumlich relevant ist der Markt, in dem die Vertragsprodukte regelmäßig angeboten und nachgefragt werden. (T2)
Auch; Beisatz: Der sachlich relevante Markt ist nach dem Bedarfsmarktkonzept zu ermitteln. Danach ist die funktionelle Austauschbarkeit der Waren (Leistungen) aus der Sicht der Marktgegenseite entscheidend. (T3)
Auch; Beis wie T2; Beisatz: Demnach umfasst der sachlich relevante Markt alle Waren und Dienstleistungen, die von den Verbrauchern nach ihren Eigenschaften, Preisen und ihrem Verwendungszweck als austauschbar (substituierbar) erachtet werden. (T6)