Begründung: Am 30.6.1989 zeigte die Erstantragstellerin zu Kt 1052/89-1, dort als Beil./A, Händlerverträge an und legte als Beil./B eine Liste aller M*****-Händler vor. Aus dem Händlervertrag sind im Zusammenhang mit den zu erörternden Fragen folgende Bestimmungen hervorzuheben: Gemäß P 2.5 ist der Händler nicht berechtigt, ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung des Importeurs nebst den zu P 2.4 genannten standortgebundenen Betriebsstätten weitere Betriebsstätten innerhalb ... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §13 Abs2
Rechtssatz: Eine Vertriebsbindung nach § 13 Abs 2 KartG ist dann als Kartell zu beurteilen, wenn sie einen oder mehrere Angehörige einer, mehrerer oder aller nachfolgenden Wirtschaftsstufen - anders als durch Preisbindungen (§ 13 Abs 1 KartG) - im Vertrieb von Waren oder bei Erbringung von Leistungen den Wettbewerb beschränkt, wobei es nach § 10 Abs 1 zweiter Fall KartG genügt, daß im gemeinsamen Interesse diese Beschr... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §10 Abs1KartG 1988 §13 Abs2
Rechtssatz: Für das Vorliegen eines Wirkungskartells reicht aus, daß hiedurch der Wettbewerb, wenn auch unbeabsichtigt, beschränkt wird. Bei Vertikalbindungen wie der vorliegenden fehlt sogar in der Regel ein gemeinsamer wettbewerbsbeschränkender Zweck. Der Vertrag liefert jedoch das Instrument, gleichgerichtete Interessen - zB Optimierung des Absatzes der Vertragsprodukte, Effektuierung der Schutzre... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §13 Abs2
Rechtssatz: Daß Händlerverträge als vertikale Vertriebsbindungen zwischen Angehörigen verschiedener Wirtschaftsstufen Kartelle sein können, ergibt sich aus § 13 Abs 2 KartG sowie aus anderen Bestimmungen (zB § 62 Z 1 KartG) eindeutig. Entscheidungstexte Okt 2/93 Entscheidungstext OGH 29.03.1993 Okt 2/93 ... mehr lesen...
Begründung: Die Rekurswerberin hat mit Schriftsatz vom 30.6.1989 (Kt 1051/89) "vorsichtshalber" angezeigt, daß sie mit den in den beiliegenden Listen "Autorisierte Apple-Fachhändler" und "Apple-Partner" angeführten Unternehmen zum Stichtag 27.6.1989 in folgenden Vertragsbeziehungen steht: a) Mit allen diesen Unternehmen besteht ein Händlervertrag für Apple-Vertragshändler laut Beilage C; b) mit den auf der Liste "Autorisierte Apple-Fachhändler" aufscheinenden Unternehmen wur... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §13 Abs2KartG 1988 §20 Abs1
Rechtssatz: Wenn für verschiedene Gruppen von gebundenen Unternehmern unterschiedliche Vereinbarungsmuster erstellt werden, die sich in wesentlichen Punkten voneinander unterscheiden, dann liegt, auch wenn die sich aus den Vertriebsverträgen ergebenden Beschränkungen einheitlich jeweils die Angehörigen der dem bindenden Unternehmer als Importeur nachfolgenden Wirtschaftsstufe, nämlich die Einzelhändl... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §13 Abs2KartG 1988 §20 Abs1
Rechtssatz: Zum Wesen der anzeigepflichtigen Vertriebsbindung gehört es, daß die Verträge zwischen dem bindenden Unternehmer und den gebundenen Unternehmern nach einem einheitlichen Vereinbarungsmuster abgeschlossen werden. Die einzelnen Verträge unterscheiden sich daher, abgesehen von den Vertragsparteien, inhaltlich nur durch die konkrete Ausformung des für alle Unternehmer geltenden Vertragsmuster... mehr lesen...
Norm: KartG 1972 §7 Abs1KartG 1972 §12 Abs1 Z3KartG 1972 §13 Abs2
Rechtssatz: Bei vertikaler Preisbindung durch Kartell bedarf zumindest jede Preiserhöhung der rechtskräftigen Eintragung in das Kartellregister. Es genügt daher nicht, neben dem Vertragsmuster eine weitere Liste vorzulegen, die die gebundenen Waren und Preise enthält, ohne daß diese weitere Liste durch eine im Vertragsmuster selbst enthaltene Bestimmung zu ihrem integrierenden Be... mehr lesen...
Norm: KartG 1959 §3KartG 1959 §13 Abs2KartG 1959 §20KartG 1959 §25
Rechtssatz: Der Beitritt von neuen Mitgliedern zu einem Kartell ist keine Änderung des Kartellvertrages. Die Kartellkommission hat die Meldung eines solchen Beitrittes nur zur Kenntnis zu nehmen, ohne berechtigt zu sein, sie auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Diese Zurkenntnisnahme ist kein anfechtbarer Beschluß. Entscheidungstexte ... mehr lesen...