RS OGH 1974/6/28 Okt16/74 (Okt17/74)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.06.1974
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Norm

KartG 1972 §7 Abs1
KartG 1972 §12 Abs1 Z3
KartG 1972 §13 Abs2

Rechtssatz

Bei vertikaler Preisbindung durch Kartell bedarf zumindest jede Preiserhöhung der rechtskräftigen Eintragung in das Kartellregister. Es genügt daher nicht, neben dem Vertragsmuster eine weitere Liste vorzulegen, die die gebundenen Waren und Preise enthält, ohne daß diese weitere Liste durch eine im Vertragsmuster selbst enthaltene Bestimmung zu ihrem integrierenden Bestandteil gemacht worden ist.

Entscheidungstexte

  • Okt 16/74
    Entscheidungstext OGH 28.06.1974 Okt 16/74
    Veröff: ÖBl 1975,20

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0063371

Dokumentnummer

JJR_19740628_OGH0002_000OKT00016_7400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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