Begründung: Mit dem aus Februar 1998 stammenden Wohnungseigentumsvertrag vereinbarten die Miteigentümer des Hauses G***** in Punkt 5. ua die Aufteilung der Betriebs- und Erhaltungskosten „im Verhältnis der reinen Nutzflächen unter Beachtung der zwingenden mietrechtlichen Bestimmungen“. Diese Vereinbarung ist im Grundbuch angemerkt. Der Antragsteller erwarb im Jahr 2005 Wohnungseigentum an den Geschäftslokalen 1/2/3 und 4 sowie an den im Keller liegenden und über keinen Wasseranschlu... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Ob der Liegenschaft EZ ***** GB ***** (Liegenschaftsadresse *****) ist Wohnungseigentum begründet. Der Antragsteller ist grundbücherlicher Miteigentümer von 112/458-Anteilen, mit denen Wohnungseigentum an W5 mit Terrasse (Dachgeschoß) verbunden ist. Die Antragsgegner sind die übrigen Mit- und Wohnungseigentümer der bezeichneten Liegenschaft. Beim Objekt Top 5 des Antragstellers handelt es sich (nach wie vor) um einen Rohdachboden. Der Boden ist wackelig und sin... mehr lesen...
Begründung: Erstmals im Rekurs gegen den erstgerichtlichen Sachbeschluss, mit dem über Antrag der Antragstellerin ein abweichender Aufteilungsschlüssel hinsichtlich der Liftkosten der Liegenschaft festgesetzt wurde (§ 32 Abs 5 WEG), brachten die Antragsgegner vor, es bestehe eine Vereinbarung über einen abweichenden Aufteilungsschlüssel nach § 32 WEG. Eine wesentliche Änderung der Nutzungsmöglichkeiten habe seither nicht stattgefunden, weshalb eine Neufestsetzung eines Verteilungs... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind die Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB *****. Auf dieser Liegenschaft befinden sich das Haus A*****straße ***** (Stiege 24) und das Haus Rudolf H*****-Gasse ***** (Stiege 25) mit jeweils 42 Wohnungseigentumsobjekten. Die Antragsteller sind die Wohnungseigentümer der im Erdgeschoß des Hauses A*****straße ***** gelegenen Wohnungen 1 bis 4 und 6 bis 9. Die Antragsteller begehren 1. die Neufestsetzung des die Liftkosten betreffenden ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin der Wohnungen top Nr 17 und 18 im Haus *****, das im Miteigentum der Erst- und Zweitantragsgegner steht, die Drittantragsgegnerin ist Fruchtgenussberechtigte. Das Haus verfügt über einen Lift aus dem Baujahr 1937, der 1982 erneut instand gesetzt wurde. Der Aufzug führt vom Erdgeschoss bis in den sechsten Stock, wobei sich im Dachgeschoss ein mit Waschkesseln und Badewannen ausgestatteter Waschküchenraum und ein Trockenraum befindet. Den... mehr lesen...
Norm: GBG §27GBG §52GBG §94 Z3 DGBG §94 Z4 EWEG 2002 §19 Satz2 idF WRN 2006WEG 2002 §32 Abs2
Rechtssatz: a) Das Grundbuchsgericht hat auf Grund der durch die WRN 2006 neu gefassten Bestimmung des § 19 WEG 2002 die Rechtmäßigkeit der Verwalterbestellung aus Anlass der beantragten Ersichtlichmachung nicht mehr zu prüfen, sondern nur die Grundbuchstauglichkeit der Bestätigungsurkunde. Dazu bedarf es der Vorlage eines die Verwalterbestellung „einde... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Minderheitseigentümerin der Liegenschaft *****. Die Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum ist grundbücherlich angemerkt. Der Erstantragsgegner ist Verwalter dieser Liegenschaft, die übrigen Verfahrensparteien sind Miteigentümer bzw ist für sie die Einräumung von Wohnungseigentum grundbücherlich angemerkt. Die Antragstellerin hat auf ihre Kosten einen Aufzug errichten lassen und betriebsbereit hergestellt. Einzelne Miteigentümer sind berecht... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §32 Abs2WEG 2002 §32 Abs5WEG 2002 §32 Abs6
Rechtssatz: Die Änderung des gesetzlichen Aufteilungsschlüssels ist von der Festsetzung neuer Abrechnungseinheiten zu unterscheiden. Während bei ersterer Liegenschaftsaufwendungen, hinsichtlich derer erheblich unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten bestehen, nach einer vom gesetzlichen Schlüssel abweichenden Art verteilt werden, führt die Festsetzung neuer Abrechnungseinheiten dazu, dass... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind Hauptmieter zweier zusammengelegter Wohnungen, deren Eigentümer der Beklagte ist. Sie begehren vom Beklagten die Einräumung der Benützung des Liftes in diesem Haus mit der
Begründung: , der Lift sei in den Jahren 1991 bis 1994 errichtet und aus der Mietzinsreserve finanziert worden. Es handle sich um eine Gemeinschaftsanlage, weil er ohne Schlüssel oder Münzen durch jeden Hausbenützer betrieben werden könne. Das vom Beklagten ausgesprochene Verbot der Lif... mehr lesen...
Norm: ABGB §886WEG 2002 §17 Abs1WEG 2002 §32 Abs2
Rechtssatz: Wenn ein gesetzliches Schriftformgebot besteht, ist eine ergänzende Auslegung von Urkunden durch den Formzweck beschränkt. Entscheidungstexte 5 Ob 181/02g Entscheidungstext OGH 12.09.2002 5 Ob 181/02g 5 Ob 17/16k Entscheidungstext OGH 20.04.2016 5 Ob 17/16k Vgl auch ... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.: Gemäß Art 87 B-VG sind die Geschäfte unter die Richter eines Gerichts für die in der Gerichtsverfassung bestimmte Zeit im Voraus zu verteilen. Die einem Richter (einem Senat) nach dieser Geschäftsverteilung zufallende Sache darf ihm nur durch Verfügung des durch die Gerichtsverfassung hiezu berufenen Senats und nur im Falle seiner Verhinderung oder dann abgenommen werden, wenn er wegen des Umfangs seiner Aufgaben an deren Erledigung innerhalb angemessener Frist ... mehr lesen...
Norm: GBG §94 Abs1 Z3 DWEG idF 3.WÄG §17 Abs2WEG 2002 §19WEG 2002 §32 Abs2
Rechtssatz: Die für den Grundbuchsantrag erforderliche Urkunde muss entnehmen lassen, dass im Rahmen einer Beschlussfassung durch die Miteigentümergemeinschaft die Mehrheit für die Verwalterbestellung stimmte, ohne dass aber darin alle Einzelheiten der für das Zustandekommen eines gültigen Beschlusses vorzunehmenden Schritte angeführt oder gar mit der sonst für das Grund... mehr lesen...
Norm: WEG idF 3.WÄG §17 Abs2WEG 2002 §19WEG 2002 §32 Abs2
Rechtssatz: Eintragungsgrundlage für die Ersichtlichmachung des Verwalters im Grundbuch ist der Bestellungsbeschluss. Es genügt nicht, dass sich der Verwalter bloß auf seine Bestellung, also zum Beispiel auf seine Bevollmächtigung seitens der Mehrheit, beruft. Im Grundbuchsverfahren ist die Urkunde vorzulegen, durch die eine derartige Beschlussfassung dargetan wird. E... mehr lesen...
Norm: WEG §19 Abs1 Z2WEG 2002 §32 Abs2WEG idF 3.WÄG §19 Abs2
Rechtssatz: § 19 Abs 2 WEG über das schriftliche Abbedingen des gesetzlichen Kostenverteilungsschlüssels ist auf Vereinbarungen im Vorstadium des Wohnungseigentums analog anzuwenden, sofern damit der im Gesetz genannte Personenkreis der (späteren) Miteigentümer nicht verlassen wird. Der Vertragsabschluss vor Verbücherung des Mieteigentums aller Vertragspartner ist kein Hindernis für ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Eigentümerin eines Hauses samt dazugehörigem Stöcklgebäude in I*****. Der Beklagte ist Mieter der in dem Stöcklgebäude, 1.Stock links, gelegenen Wohnung. Da für die Wohnung des Beklagten kein eigener Stromzähler vorhanden war und auch viele stromverbrauchende Geräte der Nachbarn des Beklagten über den gemeinsamen Stromzähler gespeist wurden, kam es bereits 1985 zu einem Streit über die vom Beklagten zu tragenden Stromkosten. Mit Urteil des Erstgeric... mehr lesen...
Norm: WEG idF 3.WÄG §19 Abs3 Z1WEG idF 3.WÄG §19 Abs3 Z2WEG 2002 §32 Abs2WEG 2002 §32 Abs5WEG 2002 §32 Abs6
Rechtssatz: 1. Während die in § 19 Abs 3 Z 1 WEG vorgesehene Änderung des gesetzlichen Aufteilungsschlüssels uneingeschränkt für alle Liegenschaftsaufwendungen möglich ist, sofern erhebliche Unterschiede in den Nutzungsmöglichkeiten der Miteigentümer bestehen (vergleiche 5 Ob 2385/96p = EWr II/19/17), setzt die Schaffung neuer Abrechnungs... mehr lesen...
Norm: WEG idF 3.WÄG §19 Abs1WEG idF 3.WÄG §19 Abs3 Z2WEG 2002 §32 Abs2WEG 2002 §32 Abs5WEG 2002 §32 Abs6
Rechtssatz: 1. Ausführungen zur Frage des billigen Ermessens nach § 19 Abs 3 Z 2 WEG. 2. In das bei einer Entscheidung nach § 19 Abs 3 Z 2 WEG auszuübende billige Ermessen können sowohl Argumente der Abrechnungserleichterung als auch Argumente einer dadurch erreichbaren höheren Kostenverteilungsgerechtigkeit einfließen. E... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §19 Abs6WEG 2002 §32 Abs2
Rechtssatz: Dieser Ersichtlichmachung kommt nur eine Warnfunktion für den Erwerber zu, ohne daß bei ihrem Fehlen ein Gutglaubensschutz bestünde. Entscheidungstexte 5 Ob 187/97d Entscheidungstext OGH 10.06.1997 5 Ob 187/97d 5 Ob 162/12b Entscheidungstext OGH 17.12.2012 5 Ob 162/12b Auch; Beis... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller und die Beteiligten sind die Mieter des Hauses Wien 1., Wieslingerstraße 1, dessen Eigentümerinnen die Antragsgegnerinnen sind. Die Antragsteller begehrten bei der Schlichtungsstelle unter anderem die Feststellung, die Antragsgegnerinnen hätten durch die Vorschreibung eines Erhaltungsbeitrages ab 1. Dezember 1984 das gesetzliche Mietausmaß überschritten. Sie brachten im wesentlichen vor, die Antragsgegnerinnen hätten nicht angegeben, welche Erhaltungs... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte mit Sachbeschluß fest, daß die Antragsgegner (als Eigentümer des Hauses Wien 1., Laurenzerberg 1) gegenüber der Erstantragstellerin als Hauptmieterin der Wohnung top. Nr. 28 und der Zweitantragstellerin als Hauptmieterin der Wohnung top. Nr. 30 in diesem Hause das gesetzlich zulässige Zinsausmaß durch Vorschreibung von Aufzugskosten gemäß den im folgenden angeführten Rechnungen der Firma H*** zu den nachstehenden Zinsterminen um den aufzugskoste... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §19 Abs1 Z1WEG 2002 §32 Abs2WEG 2002 §32 Abs5
Rechtssatz: Wenn die objektive Nutzungsmöglichkeit eines Personenaufzuges erheblich hinter der anderer Miteigentümer zurückbleibt, kann von der Mehrheit der Miteigentümer ein vom Anteilsverhältnis abweichender Verteilungsschlüssel vereinbart werden oder ein Miteigentümer kann die Entscheidung des Außerstreitrichters veranlassen. § 19 Abs 1 Z 1 WEG setzt nicht voraus, dass einzelne Mit... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §19WEG 2002 §32 Abs2WEG 2002 §32 Abs5
Rechtssatz: Die Bestimmungen des WEG über die Verteilung der Aufwendungen stellen nachgiebiges Recht dar und lassen vertraglichen Abweichungen vom gesetzlichen Verteilungsgrundsatz weitgehenden Raum. Entscheidungstexte 5 Ob 695/78 Entscheidungstext OGH 26.09.1978 5 Ob 695/78 Veröff: MietSlg 30574 ... mehr lesen...