Norm
WEG 1975 §19 Abs6Rechtssatz
Dieser Ersichtlichmachung kommt nur eine Warnfunktion für den Erwerber zu, ohne daß bei ihrem Fehlen ein Gutglaubensschutz bestünde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107984Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.06.2015