Entscheidungsgründe: Der Kläger ist (schlichter) Miteigentümer einer Liegenschaft, auf der ein Mehrparteienwohnhaus errichtet ist. Im Gutsbestandsblatt der Liegenschaft ist die Vorbereitung der
Begründung: von Wohnungseigentum angemerkt. Mit Vertrag vom 14. 12. 2005 verkaufte der Kläger 33/1307 seiner ideellen Anteile an Ernst P. zum Zweck der
Begründung: von Wohnungseigentum an der bestehenden Wohnung top Nr 3; gleichzeitig erteilte er dem Käufer die Zusage der Einräumung des Wohnung... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind die Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB *****. Auf dieser Liegenschaft befinden sich das Haus A*****straße ***** (Stiege 24) und das Haus Rudolf H*****-Gasse ***** (Stiege 25) mit jeweils 42 Wohnungseigentumsobjekten. Die Antragsteller sind die Wohnungseigentümer der im Erdgeschoß des Hauses A*****straße ***** gelegenen Wohnungen 1 bis 4 und 6 bis 9. Die Antragsteller begehren 1. die Neufestsetzung des die Liftkosten betreffenden ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind zu jeweils 58/1286 Anteilen Miteigentümer einer Liegenschaft mit darauf errichtetem Zinshaus in 1030 Wien. Zu Gunsten des Klägers (B-LNR 27) ist ob dieser Liegenschaft bei den Miteigentumsanteilen B-LNR 11, 25 und 27 im Rang TZ 12570/98 die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts gemäß § 24a WEG 1975 an W 15 angemerkt. Die Wohnung Top 15 wurde dem Kläger zu einem nicht näher festgestellten Zeitpunkt nach Abschluss des Kaufvertrags vom 23.... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin war im Zeitraum November 2000 bis November 2002 Mieterin der Wohnung F*****. Die Antragstellerin ist ihre Nachmieterin. Während der Dauer ihrer Mietzeit zahlte die Antragsgegnerin 25.041,51 EUR als Finanzierungsbeitrag (Bau- und Grundkostenbeitrag) an die Marktgemeinde P*****, die das Wohnhaus errichtet hatte. Auf die Mietverhältnisse finden die Bestimmungen des WGG Anwendung. Die Antragstellerin zahlte als Nachmieterin der Antragsgegnerin am 3. 1.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Auf einer Liegenschaft, die im Alleineigentum des Bauträgers und Wohnungseigentumsorganisators steht, ist die Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum gemäß § 40 Abs 2 WEG 2002 für unter anderem fünf Wohnungen angemerkt, und zwar zu Gunsten der Kläger für die Wohnungen Top Nr 2 und Top Nr 4, zu Gunsten des Beklagten für die Wohnung Top Nr 1. Sowohl die Wohnung Top Nr 2 als auch die Wohnung Top Nr 4 wurden bereits übergeben und bezogen. Der Beklagte hat sein... mehr lesen...
Begründung: Ob der Liegenschaft EZ ***** GB ***** ist bei den im Eigentum der V*****gesmbH stehenden 393/1502-Anteilen B-LNR 21 (ua) die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts gemäß § 24a WEG (1975) an Lager top 1, W top 2 + Kellerabteil 2, W top 3 + Kellerabteil 3 + Gang-WC, W top 12 + Kellerabteil 12 + Gang-WC, W top 14 + Kellerabteil 14 + Gang-WC, W top 21 + Kellerabteil 21 + Gang-WC, W top 23 + Kellerabteil 23 + Gang-WC, W top 24 + Kellerabteil 24, W top 28 + Kelle... mehr lesen...
Norm: GBG §20 litbGBG §94 Z3 DWEG 2002 §2 Abs6WEG 2002 §37WEG 2002 §40 Abs2 Satz4
Rechtssatz: Schon aus dem Wortlaut des § 40 Abs 2 WEG2002 folgt, dass die Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum nur „an den Erwerber des Rechts auf Einräumung des Wohnungseigentums übertragen werden" kann. Eine Übertragung nur der Anmerkung ist daher ausgeschlossen. Die Anmerkung der Übertragung des Rechts auf Wohnungseigentumseinräumung erfordert den zwei... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §2 Abs6WEG 2002 §38 Abs1 Z1WEG 2002 §56 Abs13
Rechtssatz: Auch die Unwirksamkeit von vor dem Inkrafttreten des WEG 2002 abgeschlossenen Vereinbarungen im Sinn des § 38 Abs 1 Z 1 WEG 2002 ist aufgrund der Übergangsbestimmung des § 56 Abs 13 WEG 2002 nach dem WEG 2002 zu beurteilen. Dabei richtet sich auch die Definition des Wohnungseigentumsorganisators nach der neuen Rechtslage, somit nach § 2 Abs 6 Satz 2 WEG 2002. ... mehr lesen...
Begründung: Alleineigentümerin der verfahrensgegenständlichen Liegenschaft ist eine Bauträger GmbH, die als Wohnungseigentums-Organisatorin gemeinsam mit einem Bauunternehmen Apartmenthäuser mit Eigentumswohnungen errichtet. Mit dem „Kaufantrag mit Kaufreservierung" vom 26. 1. 2005 erklärte der Antragsteller als Wohnungseigentumswerber, ein durch die angeschlossenen Pläne und die Bezeichnung bestimmtes Wohnungseigentumsobjekt um einen konkret genannten Kaufpreis und zu detailliert... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt mit seiner am 4. 8. 2003 eingebrachten Klage die Beklagte schuldig zu erkennen, in die Einverleibung seines Eigentums an jenem Mindestanteil, der sich nach dem WEG 2002 für die Wohnung Nr. 6 im zweiten Obergeschoss des Hauses G*****-Straße 30-32, bestehend aus drei Zimmern, Küche, Vorraum, Abort mit Bad sowie den Mansardenräumen Nr. 2, 5 und 8 ergibt, und des Wohnungseigentums an diesem Objekt, bei gleichzeitiger Einverleibung verschiedener w... mehr lesen...
Norm: BundesimmobilienG §4 Abs4WEG 2002 §2 Abs6B-VG Art7
Rechtssatz: § 4 Abs 4 des BundesimmobilienG idF vor der Novelle BGBl I Nr 71/2003 verschaffte den Mietern nicht mehr benötigter Wohnungen keinen unmittelbar durchsetzbaren subjektiven Rechtsanspruch auf Einräumung von Wohnungseigentum (vgl. RIS-Justiz RS0118843). Ein auf Einverleibung des Eigentums gerichtetes Begehren eines Mieters (Nutzers) war daher aus dieser Gesetzesbestimmung nie u... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller haben am 1. 5. 2002 von der Antragsgegnerin die Genossenschaftswohnung top 11 im Haus P***** übernommen. Sie leisteten einen Finanzierungskostenbeitrag an die Genossenschaft in Höhe von EUR 23.373,25 und zahlten außerdem an die Antragsgegnerin EUR 52.905,82 für die in der Wohnung zurückgelassenen Einrichtungsgegenstände und Investitionen. Die Ablöse wurde in zwei Raten beglichen, und zwar am 14. 4. 2002 durch eine Barzahlung von EUR 18.170,-- und am 1... mehr lesen...
Gründe: Der Kläger begehrt mit seiner am 4. 8. 2003 eingebrachten Klage die Beklage schuldig zu erkennen, in die Einverleibung seines Eigentums am Mindestanteil, der sich nach dem WEG 2002 für die Wohnung Nr. 6 im zweiten Obergeschoss des Hauses G*****, bestehend aus 3 Zimmern, Küche, Vorraum, Abort mit Bad und den Mansardenräumen Nr. 2, 5 und 8 ergibt, und des Wohnungseigentums an diesem Objekt einzuwilligen; dies bei gleichzeitiger Einverleibung verschiedener Rechte. Hilfsweise s... mehr lesen...
Begründung: Mit der vorliegenden Klage vom 4. 8. 2003 begehren die Kläger, die Beklagte schuldig zu erkennen, in die Einverleibung ihres Eigentums am Mindestanteil, der sich nach dem WEG 2002 für die Wohnung Nr 9 im dritten Obergeschoss (Dachgeschoss) des Hauses ***** in S*****, bestehend aus zwei Zimmern, Küche, Vorraum, Bad und WC und dem Mansardenraum Nr 4 ergibt sowie ihres Wohnungseigentums an dem angeführten Objekt einzuwilligen, dies bei gleichzeitiger Einverleibung des Vor... mehr lesen...
Norm: BundesimmobilienG §4 Abs4WEG 2002 §2 Abs6
Rechtssatz: § 4 Abs 4 BundesimmobilienG idF vor BGBl I 71/2003 macht einen Mieter nicht zum Wohnungseigentumsbewerber im Sinne des § 2 Abs 6 WEG 2002. Entscheidungstexte 5 Ob 296/03w Entscheidungstext OGH 10.02.2004 5 Ob 296/03w 5 Ob 297/03t Entscheidungstext OGH 10.02.2004 5 O... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Pächter und Jagdausübungsberechtigter der Genossenschaftsjagd G***** sowie der Eigenjagd der österreichischen Bundesforste G*****. Sein Jagdgebiet umfasst nahezu das gesamte Gemeindegebiet von G*****, dem Hauptort des W*****tals, durch das eine Landesstraße führt. Das (jagdbare) Wild lebt auch in deren unmittelbarem Bereich mit Ausnahme des eigentlichen Siedlungsraums; die Straße wird zu bestimmten Zeiten vom Wild auch gequert. Die Jagd findet d... mehr lesen...
Begründung: Eigentümerin der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch *****, ist die A***** eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung in *****. Das darauf errichtete Gebäude wurde nach gemeinnützigkeitsrechtlichen Prinzipien errichtet und eine Wohnbauförderung des Landes N***** in Anspruch genommen. Am 19. 2. 1972 schloss die Genossenschaft und Hans A***** einen "Nutzungsvertrag" über das gegenständliche Bestandobjekt. In diesem Nutzungsvertrag wurden folgende Vertragsbestimmun... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hat bereits wiederholt zum Ausdruck gebracht, dass eine - auch analoge Anwendung der Bestimmungen des § 27 MRG dann ausscheidet - wenn nicht miet- oder genossenschaftliche Nutzungsrechte, sondern Eigentumsanwartschaftsrechte an einer “Eigentumswohnung” aufgegeben werden und damit dem jeweiligen Vertragspartner nicht bloß der Erwerb von miet- oder genossenschaftlichen Nutzungsrechten, sondern von Eige... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung eines ordentlichen Rechtsmittels wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Die Zurückweisung eines ordentlichen Rechtsmittels wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO). Das Berufungsgericht hat die ordentliche Revision gegen sein Teilurt... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte und Ewald A***** (der erbserklärte Erbe nach Alois A*****) waren verheiratet. Ihre Ehe wurde am 12.6.1991 geschieden; seit 26.5.1992 behängt beim BG Klosterneuburg zu F 4/92 ein Verfahren zur Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse. Mit der Durchführung dieses Verfahrens wurde innegehalten, um den Ausgang des gegenständlichen Rechtsstreits abzuwarten. Die Beklagte und Ewald A***** sind je zur Hälfte bücherliche Eigentü... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §23 Abs1WEG 2002 §2 Abs6
Rechtssatz: Die Miteigentümerin einer Liegenschaft kann bereits als solche Wohnungseigentumsorganisatorin im Sinne des § 23 Abs 1 WEG (auch in der Fassung vor dem 3.WÄG) sein. Entscheidungstexte 5 Ob 2087/96i Entscheidungstext OGH 08.07.1997 5 Ob 2087/96i 5 Ob 412/97t Entscheidungstext OGH 10.03.... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §23 Abs1WEG 2002 §2 Abs6
Rechtssatz: Für die Qualifikation als Wohnungseigentumsorganisator ist es gleichgültig, ob der Wohnungseigentumsorganisator im eigenen Namen als selbständiger Bauherr oder im Namen der Wohnungseigentumswerber oder andere Wohnungseigentumsorganisatoren als dessen Bevollmächtigter handelt. Wer bloß den Auftrag zur Erstellung eines Nutzwertfestsetzungsgutachtens erteilt und Unterlagen dafür zur Verfügung ste... mehr lesen...
Begründung: Am 12.10.1988 schlossen der Antragsgegner und die N***** reg. Gen.m.b.H. (in der Folge: NBG), eine gemeinnützige Bauvereinigung iS des § 1 WGG, hinsichtlich der Wohnung Nr. 25 in dem der NBG gehörigen Haus O***** einen "Nutzungsvertrag", in dem die Bezahlung eines Nutzungsentgeltes iS des § 14 Abs 1 WGG unter Berücksichtigung der Entgeltrichtlinienverordnung durch den Antragsgegner vereinbart wurde. Nach § 19 dieses Vertrages sollten für diesen die Bestimmungen des ... mehr lesen...
Begründung: In seiner am 21. 4. 1989 beim Erstgericht eingebrachten Klage begehrt der Kläger, den Beklagten schuldig zu erkennen, ab sofort jede Nutzung des Eigenjagdgebietes "Groß-Theuretzbach", insbesondere zu jagdlichen Zwecken, zu unterlassen. Er behauptet, diese Eigenjagd vom Eigentümer KR K*** für die Zeit vom 1. 1. 1989 bis 31. 12. 1992 gepachtet zu haben. Die Pacht sei gemäß § 51 NÖ.Jagdgesetz von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft Amstetten bescheidmäßig zur Kenntnis ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Kaufvertrag vom 12.September/6.Oktober 1975 (Beilage X) verkaufte die Gemeinde Seefeld der beklagten gemeinützigen Wohnbaugesellschaft die im Siedlungsgelände "Klosterwald" gelegene Liegenschaft Gp 465/33 um einen Preis von S 250.000 sowie gegen Übernahme von Aufschließungskosten in der Höhe von S 500.000. In Punkt II dieses Vertrages verpflichtete sich die beklagte Partei, auf dieser Liegenschaft innerhalb von 3 Jahren eine Wohnungseigentumsanlage mit 32 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §372 IcWEG 2002 §2 Abs6WEG 2002 §37 Abs5
Rechtssatz: Es ist gerechtfertigt, die publizianische Klage, die nach ständiger Rechtsprechung dem schon im Besitz der Bestandsache befindlichen Bestandnehmer zuerkannt wird, den Wohnungseigentümern (oder Wohnungseigentumsbewerbern), denen Nutzungsrechte an bestimmten Stellplätzen der auf der Liegenschaft errichteten Garagen eingeräumt werden, zuzubilligen. Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ABGB §372 IcWEG §23WEG 2002 §2 Abs6, WEG 2002 §37 Abs5
Rechtssatz: Dem Wohnungseigentumsbewerber, dem die zugesagte Wohnung nach Beziehbarkeit übergeben wurde (§ 23 Abs 2 Z 1 WEG), steht zur Verteidigung seiner Position gegen jeden, der sich ohne Titel Rechte an der Wohnung anmaßt, die Klage nach § 372 zu. Entscheidungstexte 5 Ob 43/81 Entscheidungstext OGH 01.06.1982 5 Ob 43/81 ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §23 Abs1WEG 2002 §2 Abs6
Rechtssatz: An den Wortlaut der "Zusage" im Sinne des § 23 Abs 1 WEG sind keine allzu strengen Anforderungen zu stellen. Es ist nicht notwendig, dass die schriftliche Erklärung des Wohnungseigentumsorganisators das Wort "Zusage" oder ein gleichbedeutendes Wort enthält; es genügt, wenn die nach § 914 ABGB vorzunehmende Auslegung dieser Erklärung in ihrer Gesamtheit - vom Verständnishorizont des Wohnungseig... mehr lesen...