Norm
ABGB §372 IcRechtssatz
Es ist gerechtfertigt, die publizianische Klage, die nach ständiger Rechtsprechung dem schon im Besitz der Bestandsache befindlichen Bestandnehmer zuerkannt wird, den Wohnungseigentümern (oder Wohnungseigentumsbewerbern), denen Nutzungsrechte an bestimmten Stellplätzen der auf der Liegenschaft errichteten Garagen eingeräumt werden, zuzubilligen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0010966Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.10.2012