Der Beklagte wurde durch eine Zeitungsanzeige auf das Bauvorhaben der klagenden Partei "Waldsiedlung B" in S aufmerksam. Er trat mit der klagenden Partei in Verbindung und wurde von der Angestellten Ingrid W über das Projekt näher unterrichtet. Ingrid W folgte dem Beklagten auch einen Prospekt aus, nach dessen Inhalt die Errichtung von 16 Einfamilienhäusern und 10 Eigentumswohnungen geplant war. Der Prospekt enthielt auch nähere Angaben über die von der beklagten Partei vorgesehene Au... mehr lesen...
Norm: ABGB §1002ABGB §1053ABGB §1165WEG §1WEG §23WEG §24WEG §25WEG 2002 §2 Abs6WEG 2002 §37WEG 2002 §43
Rechtssatz: Das Rechtsverhältnis zwischen Wohnungseigentumsbewerber und Wohnungseigentumsorganisator wird durch die Bestimmungen der §§ 23 bis 25 WEG 1975 nur hinsichtlich der dort aufgestellten zwingenden Vorschriften näher geregelt, kann aber ansonsten sehr verschiedenartig gestaltet sein. Meist liegt ein gemischter Vertrag vor, der Element... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §23 Abs1WEG 2002 §2 Abs6
Rechtssatz: Als Wohnungseigentumsbewerber ist nur derjenige anzusehen, dem vertraglich die Einräumung an einer bestimmt bezeichneten Wohnung von einem Wohnungseigentumsorganisator zugesagt wurde (Hier nicht vorbehaltslose Annahme eines schriftlichen Offerts des WEO). Entscheidungstexte 1 Ob 741/78 Entscheidungstext OGH 31.01.1979 1 Ob 741/7... mehr lesen...