Norm: ASVG §5 Abs1 Z2ASVG §5 Abs2ASVG idF StrukturanpassungsG 1996 §253b Abs1 Z4ASVG idF StrukturanpassungsG 1996 §253b Abs2
Rechtssatz: Die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer fällt nach allen Sozialversicherungsgesetzen weg, wenn der Pensionist eine die Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nach dem jeweiligen Sozialversicherungsgesetz begründende Erwerbstätigkeit aufnimmt. Eine unselbständige Erwerbstätigkeit, au... mehr lesen...
Norm: ASVG §5 Abs2ASVG §253b Abs1 Z4
Rechtssatz: Immer dann, wenn ein Gesellschafter einer GmbH, dem im Hinblick auf seinen Anteil wesentliche Gestaltungsmöglichkeiten auf die Beschlussfassung zukommen, weiterhin als Geschäftsführer tätig ist, ist ihm all das, was ihm unter welchem Titel auch immer von der Gesellschaft zufließt (Einkommen, Gehalt, Firmenpension) bzw worauf er grundsätzlich Anspruch hat (nicht vorgenommene Gewinnausschüttungen) ... mehr lesen...
Norm: ASVG §5 Abs2
Rechtssatz: Erzielt jemand ein Bruttoeinkommen, das auch nur unwesentlich (im Extremfall unter Umständen auch bloß mit einem Schilling) über der Geringfügigkeitsgrenze liegt, so unterliegt er der Versicherungspflicht in der Pensionsversicherung und der Krankenversicherung. Daraus folgt, daß auch dann, wenn das Nettoeinkommen - nach Abzug von bei Übersteigen der maßgeblichen Grenze zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträgen... mehr lesen...
Norm: ASVG §5 Abs2 litcGSVG idF 19.GSVGNov BGBl 1993/336 §131 Abs1 Z4GSVG §131 Abs2
Rechtssatz: Liegt das Erwerbseinkommen des Versicherten im Kalenderjahr, in das der Stichtag fällt, unter der maßgeblichen Grenze des § 5 Abs 2 lit c ASVG, so besteht das Begehren auf Gewährung der vorzeitigen Alterspension zu Recht (§ 131 Abs 1 Z 4 GSVG). Daß das Einkommen in den Folgejahren über dieser Grenze liegt, hat auf diesen Anspruch keine Auswirkung. Ei... mehr lesen...
Norm: ASVG §5 Abs2ASVG §293ASVG §294 Abs3GSVG §149 Abs3GSVG §150
Rechtssatz: Die Begriffe des Entgelts (in § 5 Abs 2 ASVG) einerseits und des Einkommens (in § 149 Abs 3 GSVG; § 294 Abs 3 ASVG) verfolgen von ihrem Regelungsinhalt her unterschiedliche Zielrichtungen. Während es bei der Ausgleichszulage um die Grundversorgung eines Menschen geht, dem nach dem Willen des Gesetzgebers ein bestimmter, zur Existenzsicherung für erforderlich erachteter... mehr lesen...
Norm: ASVG §5 Abs2ASVG §253b Abs1 Z4ASVG §253c Abs6
Rechtssatz: Da die Geringfügigkeit einer Beschäftigung nach § 5 Abs 2 ASVG ausschließlich nach dem daraus erzielten Entgelt definiert wird, kommt es auf die im Rahmen dieser geringfügigen Beschäftigung verrichtete Arbeitszeit nicht an. Entscheidungstexte 10 ObS 167/97z Entscheidungstext OGH 15.10.1997 10 ObS 167/97z ... mehr lesen...
Norm: ASVG §5 Abs2 litcASVG §253b Abs1 Z4
Rechtssatz: Durch § 253b Abs 1 Z 4 ASVG wird klargestellt, daß eine sonstige selbständige oder unselbständige Erwerbstätigkeit das Entstehen des Anspruchs auf vorzeitige Alterspension wegen langer Versicherungsdauer nicht hindert, wenn das Erwerbseinkommen die Geringfügigkeitsgrenze des § 5 Abs 2 lit c ASVG nicht übersteigt. Entscheidungstexte 10 ObS... mehr lesen...
Norm: ASVG §5 Abs2 litcASVG §253b Abs1 Z4ASVG §253c Abs6
Rechtssatz: Da eine bloß geringfügige Erwerbstätigkeit (§ 5 Abs 2 lit c ASVG) das Entstehen eines Anspruchs nach § 253 b Abs 1 Z 4 ASVG nicht ausschließt, kann auch die Aufnahme einer solchen geringfügigen Beschäftigung nicht zum Wegfall der Gleitpension führen. Nur dann, wenn eine unselbständige Erwerbstätigkeit aufgenommen wird, die das Entstehen eines Anspruchs nach § 253 b Abs 1 Z 4 A... mehr lesen...
Norm: ASVG §5 Abs2ASVG idF 40.ASVGNov BGBl 1984/484 §94 Abs1ASVG idF 40.ASVGNov BGBl 1986/111 §94 Abs1ASVG §253b Abs1 Z4
Rechtssatz: Entfaltet ein Geschäftsführer, der zugleich Gesellschafter einer Kapitalhandelsgesellschaft ist, ohne Anspruch auf ein angemessenes Entgelt eine Tätigkeit für die Gesellschaft, ist es nicht sachgerecht, rein formal zwischen dem Einkommen als Geschäftsführer und jenem als Gesellschafter zu unterscheiden. Wenn das E... mehr lesen...