RS OGH 1997/10/15 10ObS167/97z

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Veröffentlicht am 15.10.1997
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Norm

ASVG §5 Abs2
ASVG §253b Abs1 Z4
ASVG §253c Abs6

Rechtssatz

Da die Geringfügigkeit einer Beschäftigung nach § 5 Abs 2 ASVG ausschließlich nach dem daraus erzielten Entgelt definiert wird, kommt es auf die im Rahmen dieser geringfügigen Beschäftigung verrichtete Arbeitszeit nicht an.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108638

Dokumentnummer

JJR_19971015_OGH0002_010OBS00167_97Z0000_006
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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