Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: BAO §293;BSVG §23 Abs5;
Rechtssatz: Ratio legis der Regelung des § 23 Abs 5 zweiter Satz BSVG ist die Wahrung des Gleichlaufes von Beitragsrecht und Leistungsrecht. Erblickt man aber darin den Sinn der
Norm: , dann kann es keinen Unterschied machen, ob die rückständige Änderung des Einheitswertes einen früheren Einheit... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: BAO §293;BSVG §23 Abs5;B-VG Art7;
Rechtssatz: AusfzF der sachlich gerechtfertigten Regelung des § 23 Abs 5 zweiter Satz BSVG (Hinweis E VfGH 13.12.1986, G 90, 128/86). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990080069.X03 ... mehr lesen...
Index: 66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: BSVG §23 Abs5 idF 1987/611;BSVG §23 Abs5;
Rechtssatz: § 23 Abs 5 BSVG enthält eine alle Einheitswertänderungen umfassende, abschließende Regelung über deren beitragsrechtliche Wirksamkeit. Dies ergibt sich aus dem Wortsinn der genannten Bestimmung: Der erste Satz des § 23 Abs 5 BSVG benennt jene Fälle, in denen die Änderung des Einheitswertes auch beitragsrecht... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: BAO §293;BSVG §23 Abs5;
Rechtssatz: Änderungen des Einheitswertes werden immer dann nach dem zweiten Satz des § 23 Abs 5 BSVG wirksam, solange nicht ein Fall des ersten Satzes vorliegt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990080069.X05 Im RI... mehr lesen...
Index: 66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: BSVG §23 Abs5;
Rechtssatz: Eine abgabenbehördlich verfügte bescheidmäßige Änderung des Einheitswertes (Fortschreibung, die ihren Grund nicht in einem der Fälle des § 23 Abs 5 erster Satz BSVG hat) wird - ungeachtet ihrer abgabenrechtlichen Wirkung auf einen in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt - beitragsrechtlich mit dem ersten Tag des Kalendervierteljahres ... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: BewG 1955 §21 Abs1 Z1 lita;BPVG 1971 §12 Abs5;BSVG §23 Abs5 Satz1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1987/02/26 84/08/0150 1 Stammrechtssatz Eine geringfügige Flächenänderung iSd § 21 Abs 1 Z 1 lit a BewG 1955 stellt keine sonstige Flächenänderung iSd § 23 Abs 5 BSVG erster Satz (§ 12 Abs 5 B-PVG) dar. Eine bewertungsrechtlich we... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein33 Bewertungsrecht40/01 Verwaltungsverfahren66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;BewG 1955 §21 Abs1 Z1 lita;BPVG 1971 §12 Abs5;BSVG §23 Abs5 Satz1;VwRallg;
Rechtssatz: Der - grundsätzlichen - Anwendbarkeit des § 23 Abs 5 BSVG (§ 12 Abs 5 B-PVG) auf die streitgegenständlichen Versicherungszeiträume vom 1.1.1978 bis 31.5.1981 steht nicht entgegen, d... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: BewG 1955 §21 Abs1 Z1 lita;BPVG 1971 §12 Abs5;BSVG §23 Abs5 Satz1;
Rechtssatz: Eine geringfügige Flächenänderung iSd § 21 Abs 1 Z 1 lit a BewG 1955 stellt keine sonstige Flächenänderung iSd § 23 Abs 5 BSVG erster Satz (§ 12 Abs 5 B-PVG) dar. Eine bewertungsrechtlich wegen Geringfügigkeit der bewirkten Wertänderung unbeachtliche Flächenänderung ... mehr lesen...
Index: 66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: BSVG §23 Abs5 Satz2;
Rechtssatz: Eine abgabenbehördlich verfügte bescheidmäßige Änderung des Einheitswertes (Fortschreibung, die ihren Grund nicht in einem der Fälle des § 23 Abs 5 erster Satz GSVG hat - hier: Einheitswertänderung wegen Wegfalles eines Zuschlages für Intensivtierhaltung) wird - ungeachtet ihrer abgabenrechtlichen Wirkung auf einen in der Vergang... mehr lesen...
Index: 66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: BSVG §23 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/08/0113 E 18. Dezember 1986 RS 2 Stammrechtssatz Bedenken, ob der Verfassungsmäßigkeit des § 23 Abs 5 zweiter Satz ASVG sind nicht entstanden (hier: pro domo-Vermerk, wonach diese Bestimmung mit Erk des VfGH vom 13.12.1986, G 90, 128/86, nicht als verfassungwidrig aufgehoben wurde). ... mehr lesen...