RS Vwgh 1990/5/8 90/08/0069

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.05.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

BAO §293;
BSVG §23 Abs5;

Rechtssatz

Änderungen des Einheitswertes werden immer dann nach dem zweiten Satz des § 23 Abs 5 BSVG wirksam, solange nicht ein Fall des ersten Satzes vorliegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990080069.X05

Im RIS seit

08.05.1990

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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