Rechtssatz: Aus § 13 Abs 1a GGBG ergibt sich keine Verpflichtung des Beförderers, dafür Sorge zu tragen, dass die orangefarbenen Tafeln, die wegen der Beförderung von Gefahrgut am Fahrzeug angebracht sein mussten, entfernt oder versteckt sind, wenn mit diesem Fahrzeug kein Gefahrgut mehr befördert wird. Auch aus dem Unterabschnitt 1.4.2.2 ADR, welcher die Pflichten des Beförderers von Gefahrgut auflistet, ergibt sich keine solche Pflicht. Ebenso lässt sich aus der Strafbestimmung des § 27 ... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: Tatzeit: 06.11.2006 um 15.52 Uhr Tatort: A 12 Inntalautobahn bei km 24,3 Kontrollstelle Kundl, Fahrtrichtung Innsbruck Fahrzeug: Sattelkraftfahrzeug über 3,5 t Gesamtgewicht, Kz XY / XY Beförderte gefährliche Güter: UN 0336 Feuerwerkskörper 1.4G, Menge 4672,8 kg Beförderer: E.H., K. Lenker: L.M. 1. Sie haben es als das zur Vertretung nach außen berufene und damit nac... mehr lesen...
Rechtssatz: Da die schriftlichen Weisungen, welche nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR vom Absender bereitzustellen sind und ua die Art der Gefahr, die von diesen Gütern ausgeht, sowie die vom Fahrzeuglenker zu treffenden Maßnahmen und die von ihm zu verwendende Schutzausrüstung zu beinhalten haben, von Gefahrgut zu Gefahrgut verschieden sind, ist es erforderlich, im Tatvorwurf eines Straferkenntnisses das betreffende Gefahrgut, welches befördert wurde und hinsichtlich dessen die schriftliche ... mehr lesen...
Gemäß § 62 Abs 4 AVG kann die Behörde von Amts wegen Schreib- oder Rechenfehlern oder diesen gleichzuhaltenden, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaften Betrieb beruhende Unrichtigkeiten jederzeit berichtigen. Dementsprechend war die übertretene Verwaltungsvorschrift spruchgemäß zu berichtigen. Schlagworte Gefahrgut Freigrenze Ausnahmen Gefahrzettel Dichtheitsprüfung Beförderungspapier IBC Zuletzt aktualisiert am 21.08.2008 mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe es als Beförderer von Gefahrgut des von F M am 16.05.2006 um 14.10 Uhr in der Gemeinde E, Gemeinde St. M a G, auf der B - E bei StrKm 49,000 in Fahrtrichtung L gelenkten LKW mit dem Kennzeichen als handelsrechtlicher Geschäftsführer des Beförderers, Firma R G GmbH, S, 1.) unterlassen, auf das Datum der Überprüfungsfrist des IBC zu achten, da die letzte Dichtheitsprüfung im Juni 2001 s... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Regelungen über die Freigrenze nach Punkt 1.1.3.6.2 ADR (2005 und 2007) befreien bei der Beförderung von Gefahrgut mit einem Großpackmittels (IBC) nicht von den Vorschriften über die wiederkehrende Dichtheitsprüfung (6.5.4.14.3 ADR), über das ordnungsgemäße Beförderungspapier (5.4.1 ADR) und über die Kennzeichnung mit zwei ADR-konformen Gefahrzetteln (5.2.1.4 ADR). Schlagworte Gefahrgut Freigrenze Ausnahmen Gefahrzettel Dichtheitsprüfung Beförderungspapier IBC Zule... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 16.04.2005, 09.30 Uhr Tatort: Zams, auf der Inntalautobahn, A-12 bei km 145,500 in Fahrtrichtung Osten Fahrzeug: Lastkraftwagen, XY Der Beschuldigte, J. A. D., geb XY, wohnhaft in L., XY-Straße 37, hat als Zulassungsbesitzer des angeführten Lastkraftwagens nicht dafür gesorgt, dass der Zustand des genannten Kraftfahrzeuges den Vorschriften des Kraftfahrgese... mehr lesen...
Rechtssatz: Handelt es sich beim verfahrensgegenständlichen Gut um eine ?LQ-Beförderung", so ist diese von den Bestimmungen des ADR befreit, womit ein diesbezüglicher verwaltungsstrafrechtlicher Vorwurf unbegründet ist. (Einstellung des Verfahrens) Schlagworte Gefahrengut, Gefahrengutbeförderung, Befreiungsbestimmungen, ADR mehr lesen...
Rechtssatz: Nur ein wirksames Kontrollsystem befreit den Verantwortlichen von seiner Verantwortung für die vorschriftswidrige Beladung (Überladung eines Gefahrenguttransportes mit Filterkuchen aus der Abgasbehandlung und somit Abfall mit der UN-Nr 2811) eines Kraftfahrzeuges. Werden vom Beschuldigten als handelsrechtlichem Geschäftsführer eines Speditions- und Handelsbetriebes lediglich im Nachhinein Überprüfungen der Frachtbriefe mit den Gewichtsangaben durch seine Disponenten durchgeführ... mehr lesen...
Rechtssatz: Durch die Bestimmungen des Gefahrgutbeförderungsgesetzes soll eine größtmögliche Sicherheit für die Beförderung von gefährlichen Gütern auf öffentlichen Straßen erreicht werden. Dazu gehört auch, dass bei jeder Fahrt an den Versandstücken die vorgeschriebenen Gefahrzettel angebracht sind. Durch das Vorhandensein der vorgeschriebenen Gefahrzettel soll sichergestellt sein, dass die Einsatzkräfte der Feuerwehr im Falle eines Unfalls die erforderlichen Maßnahmen setzen können. Eine... mehr lesen...
Rechtssatz: Wer als Beförderer Gefahrengut entgegen § 7 Abs. 2 des Gefahrgutbeförderungsgesetzes befördert, weil er es unterlässt, im Rahmen des § 7 Abs. 1 GGBG (Sicherheitsvorsorgepflicht) sich zu vergewissern, dass das Beförderungspapier den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, da die Ziffer und der Buchstabe für die transportierte Gefahrengut fehlte, obwohl der Beförderer im Rahmen des § 7 Abs. 1 leg. cit. sich zu vergewissern hat, dass die vorgeschriebenen Unterlagen in der Beförderun... mehr lesen...