RS UVS Steiermark 2008/01/07 30.20-58/2006

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Veröffentlicht am 07.01.2008
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Rechtssatz

Die Regelungen über die Freigrenze nach Punkt 1.1.3.6.2 ADR (2005 und 2007) befreien bei der Beförderung von Gefahrgut mit einem Großpackmittels (IBC) nicht von den Vorschriften über die wiederkehrende Dichtheitsprüfung (6.5.4.14.3 ADR), über das ordnungsgemäße Beförderungspapier (5.4.1 ADR) und über die Kennzeichnung mit zwei ADR-konformen Gefahrzetteln (5.2.1.4 ADR).

Schlagworte
Gefahrgut Freigrenze Ausnahmen Gefahrzettel Dichtheitsprüfung Beförderungspapier IBC
Zuletzt aktualisiert am
21.08.2008
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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