Begründung: Das Erstgericht stellte fest, der Antragsgegner habe gegenüber der Antragstellerin durch Vorschreibung eines monatlichen Hauptmietzinses von S 3.443 für das Bestandobjekt top Nr. 5 bis 6 in *****, das gesetzlich zulässige Zinsausmaß im Zeitraum 1.4.1995 bis 31.10.1995 um jeweils S 1.908 monatlich überschritten. Weiters erkannte das Erstgericht den Antragsgegner schuldig, der Antragstellerin den Betrag von S 13.356 sA binnen 14 Tagen zurückzubezahlen. Das Erstgericht... mehr lesen...
Begründung: Das gemäß § 40 Abs 2 MRG angerufene Erstgericht sprach aus, daß der von der Antragsgegnerin der Antragstellerin für das Geschäftslokal top Nr. 4 in ***** vorgeschriebene Nettohauptmietzins von S 4.468 für die Monate Jänner und Februar 1995 das gesetzlich zulässige Zinsausmaß insofern übersteigt, als der gesetzlich zulässige Hauptmietzins im Jänner 1995 S 1.930 und im Februar 1995 S 3.608 beträgt. Im übrigen stellte das Erstgericht fest, daß der gemäß § 46a Abs 3 MRG... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Daß die Anhebung des Mietzinses nach § 46a Abs 2 MRG nur möglich ist, wenn der Hauptmieter nach dem 28.2.1994 verstirbt, wurde bereits in Daß die Anhebung des Mietzinses nach Paragraph 46 a, Absatz 2, MRG nur möglich ist, wenn der Hauptmieter nach dem 28.2.1994 verstirbt, wurde bereits in den Entscheidungen 5 Ob 2307/97t (= RdW 1997, 75 = immolex 1997, 44/27) sowie 5 Ob 2316/96s (= immolex 1997, 43/26) ausgesprochen un... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegner ist Eigentümer des Hauses ***** *****Tstraße*****G*****gasse *****. Es handelt sich dabei um ein fünfgeschossiges Gebäude, das im Jahr 1914 errichtet wurde und sich in einem relativ guten Erhaltungszustand befindet. Der Vater des Antragstellers mietete im Jahr 1954 die Bestandobjekte top Nr. I (98 m2) und II (106,80 m2), beide mit der Adresse G*****gasse 3, sowie top IA (130 m2) und IIIA (360,87 m2), beide mit der Adresse T*****straße 8. Er betri... mehr lesen...
Norm: ZPO §273MRG §12a Abs2MRG §12a Abs3MRG §12a Abs4MRG §12a Abs5MRG §12a Abs7MRG §16 Abs1MRG §46a Abs2MRG §46a Abs3MRG §46a Abs4MRG §46a Abs5
Rechtssatz: Ausführungen zur Ermittlung des angemessenen Mietzinses unter Berücksichtigung der Art der im Mietobjekt ausgeübten Geschäftstätigkeit. Entscheidungstexte 5 Ob 109/97h Entscheidungstext OGH 22.04.1997 5 Ob 109/97h Veröff: SZ 70... mehr lesen...
Norm: MRG §12a Abs2MRG §12a Abs3MRG §12a Abs4MRG §12a Abs5MRG §12a Abs7MRG §46a Abs2MRG §46a Abs3MRG §46a Abs4MRG §46a Abs5
Rechtssatz: Ausführungen zum normativen Gehalt der Anordnung, die Art der ausgeübten Geschäftstätigkeit bei der Ermittlung des zulässigen Hauptmietzinses zu berücksichtigen. Als generelle Richtschnur hat hiebei zu gelten, dass ein Mietzins festgesetzt werden soll, der soziale Härten vermeidet und die Ertragsmöglichkeiten d... mehr lesen...
Norm: MRG §12a Abs2MRG §12a Abs3MRG §12a Abs4MRG §12a Abs5MRG §12a Abs7MRG §46a Abs2MRG §46a Abs3MRG §46a Abs4MRG §46a Abs5
Rechtssatz: Soweit bei der Ermittlung des angemessenen Hauptmietzinses die Art der im Mietgegenstand ausgeübten Geschäftstätigkeit berücksichtigt werden muß, ist auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Mietzinserhöhung abzustellen. Entscheidungstexte 5 Ob 109/97h ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art7 Abs1B-VG Art18 Abs1MRG §12a Abs2MRG §12a Abs5MRG §46a Abs2StGG Art2
Rechtssatz: Gegen die Berücksichtigung der "Art der im Mietgegenstand ausgeübten Geschäftstätigkeit" bestehen unter dem Aspekt des Determinierungsgebotes und Sachlichkeitsgebotes keine verfassungsrechtlichen Bedenken (gegenteilig W.Doralt, Miete "nach Art der Geschäftstätigkeit" verfassungswidrig?, RdW 1994, 98). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MRG §46a Abs2
Rechtssatz: Mit dem Tod verwirklicht sich der maßgebliche Sachverhalt endgültig und abschließend. Wann die Einantwortungsurkunde in Rechtskraft erwächst, ist für § 46 a Abs 2 MRG nicht maßgeblich, weil diese tatbestandsmäßig an den Übergang der Mietrechte vom ruhenden Nachlass auf den Erben nicht anknüpft, sondern lediglich den Tod des Geschäftsraummieters voraussetzt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MRG §46a Abs2
Rechtssatz: Ist der Geschäftsraummieter vor dem 1. März 1994 verstorben, kann § 46 a Abs 2 MRG nicht angewendet werden (Ablehnung von 1 Ob 512-514/95). Entscheidungstexte 5 Ob 2307/96t Entscheidungstext OGH 08.10.1996 5 Ob 2307/96t Veröff: SZ 69/225 5 Ob 2316/96s Entscheidungstext OGH 08.10.1996 5 Ob 2316/96s ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §97 Abs1 BMRG §46a Abs2
Rechtssatz: Für die Ermittlung des Mietwerts eines in die Verlassenschaft fallenden Geschäftslokals ist maßgeblich, daß nach Inkrafttreten des 3. WÄG die sukzessive Anhebung des Hauptmietzinses möglich geworden ist. Der Mietwert des Geschäftslokals ist daher unter Bedachtnahme auf § 46 a Abs 2 MRG zu ermitteln. Entscheidungstexte 1 Ob 512/95 Entsch... mehr lesen...