Norm: MRG §21MRG §24
Rechtssatz: Der Vermieter kann eine ihm gegenüber verjährte Forderung nicht auf seine Mieter überwälzen. Entscheidungstexte 5 Ob 103/19m Entscheidungstext OGH 27.11.2019 5 Ob 103/19m Veröff: SZ 2019/108 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132925 Im RIS seit ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte Dr. Veith, Dr. E. Solé, Dr. Schwarzenbacher und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Dr. D***** C*****, und 2. Mag. M***** C*****, vertreten durch Dr. Daniel Charim, Mag. Wolfgang Steiner, Mag. Anton Hofstetter, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei Daniel F*****, vertreten durch Dr. Andreas Ladstädter,... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. E. Solé als weitere Richter in der außerstreitigen Mietrechtssache der Antragsteller 1) Margarete K*****, 2) Dr. Ludwig S*****, beide vertreten durch Mag. Nadja Shah, Mietervereinigung Österreichs, Landesorganisation Wien, 1010 Wien, Reichsratsstraße 15, gegen die Eige... mehr lesen...
Begründung: Die 1939 geborene Klägerin und der 1926 geborene Beklagte sind seit 1985 verheiratet. Bis 2004 bewohnten sie gemeinsam eine Mietwohnung, wobei der Beklagte die Miete von zuletzt 441,13 EUR und Nebenkosten (Strom, Gas, Telefon, Rundfunk, Versicherung) von zuletzt 165 EUR zahlte. Die Klägerin führte den Haushalt. Nachdem der Beklagte einen Urlaub mit einer anderen Frau verbracht hatte, verweigerte ihm die Klägerin im Oktober 2004 die Übernachtung im gemeinsamen Schlafzimme... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Mieter der Wohnung top 11 im Haus *****. Im Zeitpunkt der Antragstellung bei der Schlichtungsstelle am 10. 8. 2001 war die Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum angemerkt. Zwischenzeitig wurde zu Gunsten der Antragsgegner Wohnungseigentum einverleibt. Das Erstgericht wies den Sachantrag, den Antragsgegnern gemäß § 18 HeizKG aufzutragen, den Gasverbrauch durch Originalrechnungen des Gaswerkes zu belegen, sowie die abgelesenen Wärmezählerdaten... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat zwar nachträglich (mit Beschluss vom 29. 5. 2002) den Revisionsrekurs gegen seinen Sachbeschluss vom 21. 2. 2002 für zulässig erklärt, doch liegen die in § 528 Abs 1 ZPO (hier iVm § 25 Abs 2 HeizKG und § 37 Abs 3 Z 16 MRG) normierten Voraussetzungen für die Anrufung des Obersten Gerichtshofes nicht vor. Dies aus folgenden Gründen (§§ 528a, 510 Abs 3 letzter Satz ZPO iVm § 25 Abs 2 HeizKG und § 37 Abs 3... mehr lesen...
Norm: HeizKG §2 Z4HeizKG §25 Abs1HeizKG §25 Abs3MRG §17MRG §24MRG §37 Abs1 Z9MRG §37 Abs1 Z12
Rechtssatz: Ein mit dem Wohnungseigentümer abgeschlossener Hauptmietvertrag verleiht dem Hauptmieter nicht die Stellung eines Wärmeabnehmers. Abweichungen vom Nutzflächenschlüssel bei der Verteilung der Kosten einer gemeinsamen Wärmeversorgungsanlage können vom Mieter einer Eigentumswohnung nicht auf die Bestimmungen des Heizkostenabrechnungsgesetz ges... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Eigentümerin eines Hauses samt dazugehörigem Stöcklgebäude in I*****. Der Beklagte ist Mieter der in dem Stöcklgebäude, 1.Stock links, gelegenen Wohnung. Da für die Wohnung des Beklagten kein eigener Stromzähler vorhanden war und auch viele stromverbrauchende Geräte der Nachbarn des Beklagten über den gemeinsamen Stromzähler gespeist wurden, kam es bereits 1985 zu einem Streit über die vom Beklagten zu tragenden Stromkosten. Mit Urteil des Erstgeric... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 B1ABGB §1118 CMRG §24MRG §25MRG §30 Abs2 Z1
Rechtssatz: Stellt der Vermieter auf Grund eines von ihm abgeschlossenen Strombezugsvertrages mehreren Mietern elektrische Energie gegen gesondertes Entgelt zur Verfügung, handelt es sich bei diesem Entgelt um einen Bestandteil des Mietzinses. Entscheidungstexte 3 Ob 367/97k Entscheidungstext OGH 15.04.1998 3 Ob 367/97k... mehr lesen...
Norm: MRG §23 Abs2MRG §24
Rechtssatz: Steht einem Hausbesorger eine Duschgelegenheit oder Badegelegenheit zur Verfügung, deren Kosten nicht er, sondern - wie als Beispiel für den Normalfall angeführt wird - die Hausinhabung trägt, kann er keine Schmutzzulage beanspruchen, hat hingegen er selbst für die Kosten der Körperreinigung (genauer gesagt für die Betriebskosten der Duschanlage oder Badeanlage) aufzukommen, gebührt ihm als pauschale Aufwan... mehr lesen...
Norm: MRG §23 Abs2MRG §24
Rechtssatz: Der Vermieter kann gemäß § 23 Abs 2 MRG die dem Hausbesorger gebührenden Entgelte und Ersätze beanspruchen, wenn er die Hausbesorgerarbeiten selbst verrichtet. Das gilt grundsätzlich auch für die Betreuung von Gemeinschaftsanlagen. Wenn einem bestellten Hausbesorger nach der fraglichen Bestimmung des (hier anzuwendenden) Mindestlohntarifs für die Betreuung der Zentralheizungsanlage eine Schmutzzulage gebühr... mehr lesen...
Norm: MRG §23 Abs2MRG §24
Rechtssatz: Dem Vermieter, der die dem Hausbesorger zustehenden Entgelte und Ersätze verlangt, weil er auch dessen Arbeit verrichtet, kann die Schmutzzulage nicht mit dem Argument vorenthalten werden, ihm stehe ohnehin eine eigene Duschanlage oder Badeanlage (die er als "Hausinhaber" auf eigene Kosten betreibt) zur Verfügung; diese fiktive Hausbesorgerentlohnung gebührt nur dann nicht, wenn er die durch seine Betreuung... mehr lesen...
Norm: MRG §24WGG §14 Abs1 Z7
Rechtssatz: Im § 14 Abs 1 Z 7 WGG wird das MRG zwar ausdrücklich nur bei den "sonstigen Betriebskosten" erwähnt, es bestehen aber keine Bedenken, auf die Kosten des Betriebes von Gemeinschaftsanlagen die Vorschrift des § 24 MRG (mit Ausnahme des Verteilungsschlüssels) anzuwenden. Entscheidungstexte 5 Ob 2091/96b Entscheidungstext OGH 24.09.1996 5 Ob 2091/... mehr lesen...
Norm: MRG §21 Abs1 Z8MRG §23 Abs1 Z1MRG §23 Abs2MRG §24
Rechtssatz: Für das Reinigen, Bewässern und Mähen einer Grünanlage, die allen Mietern zur Verfügung steht, kann der Vermieter gemäß § 23 Abs 2 MRG das im Mindestlohntarif vorgesehene Entgelt in Rechnung stellen. Entscheidungstexte 5 Ob 65/95 Entscheidungstext OGH 27.07.1995 5 Ob 65/95 5... mehr lesen...
Norm: MRG §21 Abs1 Z8MRG §23MRG §23 Abs2MRG §24
Rechtssatz: Profitieren ohnehin alle Mieter von den fiktiv verrechneten Dienstleistungen (hier: Betreuung einer Grünanlage) und haben sie daher dem Vermieter nach dem Verteilungsschlüssel des § 17 MRG abzugelten, so kann das dem Vermieter in § 23 Abs 2 MRG zugestandene Privileg nicht davon abhängig gemacht werden, ob es sich - ließe man die Verweisung des § 21 Abs 1 Z 8 MRG auf den in § 23 MRG bes... mehr lesen...
Norm: MRG §24
Rechtssatz: Während § 24 Abs 1 MRG die auf Grund des Mietvertrages oder einer besonderen Vereinbarung benützungsberechtigten Mieter in die Verteilung der besonderen Aufwendungen für Gemeinschaftsanlagen einbezieht, behandelt § 24 Abs 2 MRG von vorne herein nur solche Gemeinschaftseinrichtungen, die entweder vereinbarungsgemäß oder auch naturgegeben von allen Mietern in Anspruch genommen werden können. Im zuletzt genannten Fall kom... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist seit 1.Oktober 1980 Mieterin der Wohnung top. Nr. 1 im Haus Wien 15., Witzelsbergergasse 13. Die Häuser Witzelsbergergasse 13 und 15 bilden eine der Antragsgegnerin, einer gemeinnützigen Bauvereinigung, gehörige, von ihr errichtete, im Jahr 1980 fertiggestellte und nunmehr auch von ihr verwaltete Wohnhausanlage. Die Waschküche der gesamten Wohnhausanlage befindet sich im Haus Witzelsbergergasse 15. Diese Waschküche ist mit einem Waschvollautomat... mehr lesen...
Norm: MRG §24WGG §14 Abs1
Rechtssatz: Die Möglichkeit der Verteilung der Kosten für den Betrieb gemeinschaftlicher Anlagen (hier: Waschküche) nach dem Verhältnis unterschiedlicher Nutzungsmöglichkeiten ist - wie schon aus dem klaren Wortlaut des Gesetzes hervorgeht - nicht von einer Vereinbarung aller Mieter abhängig. Entscheidungstexte 5 Ob 108/89 Entscheidungstext OGH 10.04.1990 ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Hauptmieter je einer Wohnung der im Eigentum der Antragsgegnerin stehenden Wohnhausanlage "Ulfiswiese" in Innsbruck, Kranebitter Alle 140-152, die von der Antragsgegnerin, einer gemeinnützigen Bauvereinigung errichtet wurde. Mit der Feststellung des Wärmeverbrauchs und des Anteils jedes einzelnen Mieters am Gesamtwärmeverbrauch beauftragte die Antragsgegnerin die T*** M*** Ges.m.b.H., ein für diese Aufgaben spezialisiertes Gewerbeunternehmen, des... mehr lesen...
Norm: MRG §1 Abs3MRG §21MRG §24MRG §27WGG §14 Abs1WGG §19
Rechtssatz: Dem § 19, insbesondere dessen Abs 1 letzter Satz WGG wurde durch das MRG nicht derogiert. Wurde den gesetzlichen Bestimmungen über Rechnungslegung, Auflegung der Abrechnungen und Gewährung der Belegeinsicht entsprochen, und wurden binnen vier Monaten ab Auflage begründete Einwendungen nicht erhoben, so gelten die Abrechnungen als endgültig geprüft und anerkannt. In einem solc... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller und die Beteiligten sind die Mieter des Hauses Wien 1., Wieslingerstraße 1, dessen Eigentümerinnen die Antragsgegnerinnen sind. Die Antragsteller begehrten bei der Schlichtungsstelle unter anderem die Feststellung, die Antragsgegnerinnen hätten durch die Vorschreibung eines Erhaltungsbeitrages ab 1. Dezember 1984 das gesetzliche Mietausmaß überschritten. Sie brachten im wesentlichen vor, die Antragsgegnerinnen hätten nicht angegeben, welche Erhaltungs... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z3MRG §4 Abs2 Z2MRG §24MRG §45
Rechtssatz: Aus den Erhaltungsbeiträgen und Verbesserungsbeiträgen dürften nur die Kosten der Erhaltung, Neuerrichtung oder Wiedererrichtung eines der gemeinsamen Benützung aller Bewohner dienenden Aufzugsanlage gedeckt werden, nicht jedoch diese Kosten hinsichtlich eines in der Sonderbenützung einzelner Mieter stehenden Aufzugs. Entscheidungstexte ... mehr lesen...