Norm
MRG §21 Abs1 Z8Rechtssatz
Profitieren ohnehin alle Mieter von den fiktiv verrechneten Dienstleistungen (hier: Betreuung einer Grünanlage) und haben sie daher dem Vermieter nach dem Verteilungsschlüssel des § 17 MRG abzugelten, so kann das dem Vermieter in § 23 Abs 2 MRG zugestandene Privileg nicht davon abhängig gemacht werden, ob es sich - ließe man die Verweisung des § 21 Abs 1 Z 8 MRG auf den in § 23 MRG bestimmten Beitrag für (fiktive) Hausbesorgerarbeiten außer Betracht - um besondere Aufwendungen im Sinne des § 24 MRG handelt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0069767Dokumentnummer
JJR_19950727_OGH0002_0050OB00065_9500000_002