Norm
ABGB §7Rechtssatz
Den gemäß § 14 MRG in die Rechtsstellung des Mieters Eintretenden trifft die Obliegenheit, dem Vermieter die Mängel anzuzeigen, die im Lauf des Mietverhältnisses zur Unbrauchbarkeit der Wohnung geführt haben. Der gemäß § 14 MRG in ein bestehendes Mietverhältnis Eintretende muss dem Vermieter die offenbar im Lauf des Mietverhältnisses eingetretene Unbrauchbarkeit der Elektroinstallation anzeigen und die Möglichkeit geben, durch Sanierung der Mängel die Mietzinsanhebungsmöglichkeit nach § 46 Abs 2 MRG zu wahren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113770Dokumentnummer
JJR_20000516_OGH0002_0050OB00120_00H0000_001