Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin der Bestandobjekte top Nr 3, 3a und 5 im Hause ***** Wien, S*****gasse *****. Der Antragsgegner ist Eigentümer dieses Hauses. Mit Schreiben vom 2.11.1994 begehrte dieser von der Antragstellerin unter Berufung auf § 46a Abs 4 MRG ("Fünfzehntelanhebung") ab 1.1.1995 für die top Nr 3 und 5 einen angemessenen monatlichen Hauptmietzins (einschließlich EVB) in Höhe von S 5.014, für das Objekt Nr 3a einen solchen (einschließlich EVB) von S ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist seit 1.1.1971 Hauptmieterin eines Geschäftslokals im Haus ***** in 1010 Wien, das der Antragsgegnerin gehört. Dieses Geschäftslokal wird für den Betrieb eines Restaurants/Cafe-Restaurants benützt. Der vereinbarungsgemäß zu zahlende Hauptmietzins beträgt S 59.232,12 monatlich. Die Antragsgegnerin hat die Verpachtung dieses Geschäftslokals zum Anlaß genommen, von der Antrag- stellerin gemäß § 46a Abs 3 MRG ab Februar 1995 einen höheren Mietzi... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag der Antragstellerin auf Feststellung der Überschreitung des gesetzlichen Zinsausmaßes durch die Vorschreibung der Antragsgegnerin ab. Es stellte überdies fest, daß der angemessene Hauptmietzins für das Bestandobjekt *****, zu den Stichtagen 1.3.1994, 1.11.1994 und 1.1.1995 S 17.452,20 betrage. Weiters stellte das Erstgericht fest, daß der bisherige monatliche Hauptmietzins von S 168,-- ab 1.1.1995 um ein Fünfzehntel des Differenzbetrag... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte den angemessenen Mietzins für das von der Antragsgegnerin gemietete Geschäftslokal mit S 13.000 monatlich und die Fünfzehntel-Anhebung (gemäß § 46a Abs 3 MRG) für 1995 mit S 633,30 fest. Das Erstgericht stellte den angemessenen Mietzins für das von der Antragsgegnerin gemietete Geschäftslokal mit S 13.000 monatlich und die Fünfzehntel-Anhebung (gemäß Paragraph 46 a, Absatz 3, MRG) für 1995 mit S 633,30 fest. Das Rekursgericht gab den Reku... mehr lesen...
Begründung: Das gemäß § 40 Abs 2 MRG angerufene Erstgericht sprach aus, daß der von der Antragsgegnerin der Antragstellerin für das Geschäftslokal top Nr. 4 in ***** vorgeschriebene Nettohauptmietzins von S 4.468 für die Monate Jänner und Februar 1995 das gesetzlich zulässige Zinsausmaß insofern übersteigt, als der gesetzlich zulässige Hauptmietzins im Jänner 1995 S 1.930 und im Februar 1995 S 3.608 beträgt. Im übrigen stellte das Erstgericht fest, daß der gemäß § 46a Abs 3 MRG... mehr lesen...
Begründung: Das gemäß § 40 Abs 2 MRG angerufene Erstgericht stellte fest, daß der angemessene Mietzins für das Bestandobjekt ***** zu den Stichtagen 1.3., 1.11.1994 und 1.1.1995 S 25.760 (wertgesichert) betrage, und berechnete gemäß § 46a Abs 2 und 4 MRG die schrittweise Anhebung des Hauptmietzinses ab dem 1.1.1995, wobei der angehobene monatliche Hauptmietzins mit S 2.667,31 festgelegt wurde. Weiters stellte das Erstgericht fest, daß die Antragsgegnerin durch Vorschreibung ein... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht sprach aus, daß die Antragsgegnerinnen gegenüber der Antragstellerin in den Monaten Jänner und Februar 1995 durch Vorschreibung eines monatlichen Nettohauptmietzinses von S 10.643,27 das gesetzlich zulässige Zinsausmaß insoweit überschritten hätten als der gesetzlich zulässige Hauptmietzins monatlich S 9.404,91 betrage. Es verpflichtete die Antragsgegnerinnen jeweils zur Hälfte zur Rückzahlung des Überschreitungsbetrages. Hiebei ging es im wesentliche... mehr lesen...
Norm: ZPO §273MRG §12a Abs2MRG §12a Abs3MRG §12a Abs4MRG §12a Abs5MRG §12a Abs7MRG §16 Abs1MRG §46a Abs2MRG §46a Abs3MRG §46a Abs4MRG §46a Abs5
Rechtssatz: Ausführungen zur Ermittlung des angemessenen Mietzinses unter Berücksichtigung der Art der im Mietobjekt ausgeübten Geschäftstätigkeit. Entscheidungstexte 5 Ob 109/97h Entscheidungstext OGH 22.04.1997 5 Ob 109/97h Veröff: SZ 70... mehr lesen...
Norm: MRG §12a Abs2MRG §12a Abs3MRG §12a Abs4MRG §12a Abs5MRG §12a Abs7MRG §46a Abs2MRG §46a Abs3MRG §46a Abs4MRG §46a Abs5
Rechtssatz: Soweit bei der Ermittlung des angemessenen Hauptmietzinses die Art der im Mietgegenstand ausgeübten Geschäftstätigkeit berücksichtigt werden muß, ist auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Mietzinserhöhung abzustellen. Entscheidungstexte 5 Ob 109/97h ... mehr lesen...
Norm: MRG §12a Abs2MRG §12a Abs3MRG §12a Abs4MRG §12a Abs5MRG §12a Abs7MRG §46a Abs2MRG §46a Abs3MRG §46a Abs4MRG §46a Abs5
Rechtssatz: Ausführungen zum normativen Gehalt der Anordnung, die Art der ausgeübten Geschäftstätigkeit bei der Ermittlung des zulässigen Hauptmietzinses zu berücksichtigen. Als generelle Richtschnur hat hiebei zu gelten, dass ein Mietzins festgesetzt werden soll, der soziale Härten vermeidet und die Ertragsmöglichkeiten d... mehr lesen...
Norm: MRG §12a Abs5MRG §12a Abs7MRG §16 Abs1MRG §46a Abs3
Rechtssatz: § 12a Abs 5 Satz 3 bis 5 MRG gestattet dem Vermieter für die Dauer der Verpachtung des im Mietgegenstand betriebenen Unternehmens des Mieters die Anhebung des Hauptmietzinses auf das im Zeitpunkt der Verpachtung (§ 12a Abs 7 MRG) nach § 16 Abs 1 MRG angemessene Ausmaß. Diese Bestimmungen sehen das Mietzinsanhebungsrecht des Vermieters ohne Rücksicht darauf vor, ob die Verpac... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegner ist Eigentümer des Hauses ***** *****Tstraße*****G*****gasse *****. Es handelt sich dabei um ein fünfgeschossiges Gebäude, das im Jahr 1914 errichtet wurde und sich in einem relativ guten Erhaltungszustand befindet. Der Vater des Antragstellers mietete im Jahr 1954 die Bestandobjekte top Nr. I (98 m2) und II (106,80 m2), beide mit der Adresse G*****gasse 3, sowie top IA (130 m2) und IIIA (360,87 m2), beide mit der Adresse T*****straße 8. Er betri... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegner ist Eigentümer des Hauses Wien ***** indem der Antragsteller seit 1.2.1978 das Geschäftslokal top Nr.1 um einen wertgesicherten monatlichen Hauptmietzins von S 3.000,- gemietet hat. Der Antragsteller übernahm damals im Einvernehmen mit der Hausverwaltung den bestehenden Betrieb (Cafe-Restaurant) von den bisherigen Mietern. Der Antragsteller bekämpft - nach vorausgegangenem Verfahren vor der Schlichtungsstelle - im Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 8 MR... mehr lesen...
Norm: MRG §12aMRG §12a Abs5MRG §12a Abs7MRG §16 Abs1MRG §46a Abs3MRG §46a Abs6
Rechtssatz: Festhalten am Wortlaut des § 46a Abs 6 iVm § 12a Abs 7 MRG, demzufolge es auch bei der Verpachtung eines Unternehmens vor dem 1. 3. 1994 bei der Ermittlung des nach § 16 Abs 1 MRG zulässigen Hauptmietzinses auf die Verhältnisse bei Pachtbeginn ankommt. Dies erlaubt, im Falle von "Altverträgen", den damals angemessenen Hauptmietzins bis zur Zeit des nunmeh... mehr lesen...
Norm: MRG §12a Abs5MRG §12a Abs7MRG §16 Abs1MRG §46a Abs3MRG §46a Abs4MRG §46a Abs5MRG §46a Abs6
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Frage, auf welchen Zeitpunkt bei der Ermittlung des angemessenen Hauptmietzinses abzustellen ist, ist davon auszugehen, dass im Übergangsrecht § 46a Abs 6 MRG auf § 12a Abs 7 MRG (Dauerrecht) verweist, wonach bei Ermittlung des nach § 16 Abs 1 MRG zulässigen Hauptmietzinses im Falle der Unternehmensverpachtung (§ ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerinnen sind die Eigentümerinnen der Liegenschaft EZ ***** der KG Linz mit dem Haus H***** 18, in dem die Josef F***** GesmbH & Co KG Geschäftsräumlichkeiten mit einer Nutzfläche von rund 2.000 m2 gemietet hatte. Der betreffende Mietvertrag sah eine monatliche Nettomiete von S 6.292,57 vor. Durch den Zusammenschluß der Josef F***** GesmbH & Co KG mit der ***** J.W***** GesmbH & Co im März 1985 ist es - wie bereits rechtskräftig feststeht - zu... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3 CaMRG §12a Abs7MRG §16 Abs1
Rechtssatz: Die Angemessenheit des Hauptmietzinses im Sinne des § 12 Abs 3 MRG (§ 16 Abs 1 MRG) ist mittels Sachverständigen und durch richterliches Ermessen (§ 273 ZPO) zu ermitteln. Entscheidungstexte 5 Ob 102/88 Entscheidungstext OGH 14.03.1989 5 Ob 102/88 Veröff: WoBl 1989,119 ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind die Eigentümer des Hauses Feldkirch, Neustadt 5. Die Antragsgegnerin ist die Mieterin des im Erdgeschoß dieses Hauses gelegenen Geschäftslokals, bestehend aus Verkaufsraum, Lagerraum und Vitrinen, im Gesamtausmaß von rund 30 m2. Die Antragsgegnerin, eine Gesellschaft mbH, wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 30. August 1984 gegründet und am 4. September 1984 unter HRB 2314 im Handelsregister beim Landes- als Handelsgericht Feldkirch eingetragen. De... mehr lesen...