Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Höllwerth als Vorsitzenden sowie durch die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Glawischnig, Dr. Roch und Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der außerstreitigen Wohnrechtssache der Antragstellerin prot. Firma J***** K***** KG, *****, vertreten durch Dr. Harald Ofner, Dr. Thomas Wagner und Mag. Edda Ofner, Rechtsanwälte in Wien, gegen die Antragsgegnerin Ö***** B*****... mehr lesen...
Begründung: Bereits der Rechtsvorgänger der Beklagten verpachtete das von ihm in den von der Klägerin gemieteten Geschäftsräumen betriebene Unternehmen am 7. November 2002 an die Nebenintervenientin. Vereinbart war ein monatlicher Pachtschilling von 2.150 EUR zuzüglich des jeweiligen Hauptmietzinses. Die Beklagte kaufte das verpachtete Unternehmen und trat damit in den Mietvertrag über die Geschäftsräumlichkeiten ein. Der Unternehmensverkauf wurde der Klägerin am 8. Jänner 2004 an... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin war Mieterin eines Geschäftslokals. Nach dem mit Schreiben vom 15. 1. 2001 angezeigten Erwerb aller Geschäftsanteile der Antragstellerin durch die J***** AG hat die Antragsgegnerin den monatlichen Hauptmietzins auf 70.955 Schilling erhöht. Der Ausstattungs- und Erhaltungszustand des Bestandobjekts war zum Anhebungsstichtag (1. 1. 2001) sehr gut. Das Geschäftslokal liegt im innersten Stadtkern Wiens an einer Straße, die schon seit 100 Jahren als sehr... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann und Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der außerstreitigen Mietrechtssache der Antragstellerin J***** K***** KG, ***** vertreten durch Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH in Wien, wider die Antragsgegnerin Österreichische ***... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte mit Endsachbeschluss fest, dass der angemessene monatliche Nettohauptmietzins für das Geschäftslokal 1010 Wien, *****, zum Stichtag 1. 9. 1995 EUR 3.266,28 beträgt. Mit rechtskräftigem Teilsachbeschluss (vgl 5 Ob 56/99t = WoBl 2001/63 = MietSlg 52.289) sei geklärt worden, dass eine Anhebung des Hauptmietzinses gemäß § 12a Abs 1 MRG dem Grunde nach zulässig sei. Der von der Sachverständigen ermittelte Nettohauptmietzins zum Stichtag 1. 9. 1995 v... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte fest, dass der angemessene Hauptmietzins für die Bestandobjekte der Antragstellerin gemäß § 12a Abs 8 MRG im Fall der Unternehmensveräußerung oder Verpachtung monatlich S 284.962,-- beträgt. Es ging hiebei unter anderem von folgenden Sachverhaltsfeststellungen aus: Das Erstgericht stellte fest, dass der angemessene Hauptmietzins für die Bestandobjekte der Antragstellerin gemäß Paragraph 12 a, Absatz 8, MRG im Fall der Unternehmensveräußerung oder... mehr lesen...
Norm: MRG §12a Abs5
Rechtssatz: Jeglicher Pächterwechsel mit Zustimmung des Hauptmieters verwirklicht den Tatbestand des § 12a Abs 5 MRG, weil er stets der Zustimmung des Verpächters bedarf, gleich ob diese vorweg oder aus Anlass des Eintritts eines neuen Pächters in ein Bestandverhältnis erteilt wird. Die rechtliche Konstruktion einer Abtretungsvereinbarung mit Vetragsübernahme ändert daran nichts. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin und war ursprünglich Betreiberin eines Gastronomiebetriebes in den Geschäftsräumlichkeiten ***** in*****. Die Antragsgegnerin ist Eigentümerin dieses Hauses. Zwischen ihnen besteht ein Mietvertrag, in dem unter Punkt XXI Folgendes vereinbart ist: Die Antragstellerin ist Mieterin und war ursprünglich Betreiberin eines Gastronomiebetriebes in den Geschäftsräumlichkeiten ***** in*****. Die Antragsgegnerin ist Eigentümerin dieses Hauses. Zwi... mehr lesen...
Begründung: Die Erstbeklagte war Eigentümerin von zwei Liegenschaften mit einem Wohnhaus und einer Tischlereiwerkstätte. Die klagende Bank hatte ihr Kredite von rund 7 Mio S eingeräumt, die auf den Liegenschaften hypothekarisch sichergestellt wurden. Am 4. 8. 1999 wurde die von einer anderen Gläubigerin beantragte Zwangsversteigerung der Liegenschaften bewilligt und im Grundbuch angemerkt. Die Klägerin trat dem Zwangsversteigerungsverfahren am 10. 12. 1999 bei. Im Februar 2000 vermi... mehr lesen...
Norm: MRG §12a Abs3MRG §12a Abs5
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 12a Abs 3 letzter Satz MRG ist nicht auf die anderen Anhebungstatbestände des § 12a MRG anzuwenden. Die Regelung einer Beweislastumkehr für Umgehungstatbestände ist klar jener Bestimmung zugeordnet, mit der gesellschaftsrechtliche Veränderungen in der Hauptmietergesellschaft erfasst werden sollen, und nicht als gemeinsame Vorschrift für alle unterschiedlichen Anhebungstatbestände... mehr lesen...
Norm: MRG §12a Abs5
Rechtssatz: § 12a Abs 5 MRG stellt auf die Verpachtung durch den Hauptmieter ab. Diese Bestimmung ist im Fall einer Unterverpachtung nicht anzuwenden. Entscheidungstexte 5 Ob 273/01k Entscheidungstext OGH 27.11.2001 5 Ob 273/01k 5 Ob 51/02i Entscheidungstext OGH 26.02.2002 5 Ob 51/02i Auch ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Häuser *****. Die Antragsgegnerin ist Mieterin des Bestandobjektes top Nr 4-7 im Haus ***** und 4a im Souterrain des Hauses*****. Schon seit den 50iger Jahren wurden unter der Firma der Antragsgegnerin im Geschäftslokal Möbel, darunter Stahlrohrmöbel sowie auf Bestellung Sonderanfertigungen von Küchen und Bauernstuben erzeugt. In der Folge verlagerte sich die Geschäftstätigkeit auf den Handel mit gebrauchten und neu angefe... mehr lesen...
Begründung: Im derzeitigen Verfahrensstadium ist nur mehr die Höhe des vom Antragsteller gemäß § 46a Abs 5 MRG geforderten Hauptmietzinses strittig. Das die Mietzinserhöhung rechtfertigende Ereignis - das Entstehen eines gespaltenen Mietverhältnisses - fand im Jahr 1979 statt; das Anhebungsbegehren wurde 1996 gestellt. Ausgehend von der Feststellung, dass der angemessene Hauptmietzins für das vom Antragsteller gemietete Geschäftslokal im Jahr 1979 S 400,-- netto pro m2 betrug, ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte den angemessenen Hauptmietzins für das von der Antragsgegnerin gemietete Objekt mit S 104.105,-- fest. Das Rekursgericht ersetzte diesen Betrag durch den Betrag von S 86.962,77 und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 130.000,-- übersteigt. Den ordentlichen Revisionsrekurs erklärte es für zulässig, weil keine Rechtsprechung dazu bestehe, ob Apotheken zu ertragsschwachen Nahversorgungsunternehmen zählen. Die gegen diese Rekur... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Kläger sind Eigentümer der Liegenschaft EZ 317, KG Innere Stadt Graz, mit dem Haus Färbergasse 9. Anna H***** (die Mutter des Erstbeklagten und Schwiegermutter der Zweitbeklagten) war seit 1942 Mieterin von Geschäftsräumlichkeiten im Parterre dieses Hauses (Kaffeehaus) und einer Wohnung im ersten Stock. Nachdem sie in den Anfangsjahren in den Parterreräumen selbst ein Gastgewerbeunternehmen geführt hatte, verpachtete sie in der Folge jahrzehntelang mit Wi... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat zwar den ordentlichen Revisionsrekurs gegen seine Entscheidung vom 24. 2. 2000 für zulässig erklärt, doch liegen die in § 528 Abs 1 ZPO iVm § 37 Abs 3 Z 16 bis 18 MRG normierten Voraussetzungen für die Anrufung des Obersten Gerichtshofes nicht vor. Das Rekursgericht hat zwar den ordentlichen Revisionsrekurs gegen seine Entscheidung vom 24. 2. 2000 für zulässig erklärt, doch liegen die in Paragraph ... mehr lesen...
Begründung: Zur Vorgeschichte der gegenständlichen Mietrechtssache kann auf die zu 5 Ob 109/98k (ecolex 1998, 712 = immolex 1998, 263/167 = EWr I/12a/47 = RdW 1999, 23 = WoBl 1999, 159/71) ergangene Entscheidung des erkennenden Senates verwiesen werden. Demnach steht fest, dass durch einen Gesellschafterwechsel bei der Antragstellerin am 1. 11. 1993 der Mietzins-Anhebungstatbestand des § 12a Abs 3 MRG verwirklicht wurde. Ein Schreiben der Antragsgegnerin vom 26. 4. 1994, in dem... mehr lesen...
Begründung: Der außerordentliche Revisionsrekurs der Antragstellerin richtet sich gegen die zweitinstanzliche Bestätigung der Feststellung, dass die Nutzfläche des Geschäftslokals, dessen Hauptmietzins nach einer gemäß § 12 Abs 3 aF MRG verlangten Anhebung überprüft werden soll, 164,46 m2 beträgt. Zu diesem Teil seiner Entscheidung sprach das Rekursgericht aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 130.000,-- übersteigt und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin ist Eigentümerin der Liegenschaft mit dem Haus *in * W*. Mit Mietvertrag vom 21. 12. 1976 mietete Hubert S* in diesem die Geschäftsräumlichkeit top Nr 3, mit Mietvertrag vom 15. 9. 1982 im selben Haus das Geschäftslokal top Nr 4. In diesen Geschäftsräumlichkeiten wurde von Hubert S* das Einzelhandelsunternehmen "Ing. Herbert E*" betrieben. Mit Notariatsakt vom 27. 11. 1996 brachte Hubert S* dieses Einzelhandelsunternehmen per 28. 2. 1996 in die neu ge... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung eines ordentlichen Rechtsmittels wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz, § 528a ZPO, § 37 Abs 3 Z 16 MRG). Die Zurückweisung eines ordentlichen Rechtsmittels wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz, Paragraph 528 a, ZPO, Paragraph 37, Absatz 3, Z... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Eigentümer des Hauses K***** in *****. Am 26. 6. 1990 wurde zwischen ihm und der G*****gesellschaft mbH ein Mietvertrag über ein im Erdgeschoß dieses Hauses gelegenes Geschäftslokal abgeschlossen, worin ein Bestandzins von monatlich S 10.000 vereinbart wurde. Damals waren Peter Ö***** und Franz L***** (= der nunmehrige Antragsgegner) zu je 50 % Gesellschafter der G*****gesellschaft mbH. Unter Punkt V des Mietvertrages wurde damals vereinbart: Der A... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegner sind Eigentümer des Hauses ***** Wien, N*****gasse *****/B*****gasse *****. Der Antragsteller ist Mieter des Geschäftslokals top 8 in diesem Haus. Mit Schreiben vom 29. 11. 1994 anerkannten die Rechtsvertreter der Antragsgegner die "L*****" HandelsgmbH gemäß § 46a Abs 5 MRG per 1. 1. 1995 als Hauptmieter des Geschäftslokals. Am 21. 1. 1995 erwarb der Antragsteller das Unternehmen der "L*****" HandelsgmbH und trat damit ex lege in deren Hauptmietver... mehr lesen...
Norm: MRG §12a Abs5MRG §46a Abs3
Rechtssatz: Daß hinsichtlich der Pachtdauer eine wirtschaftliche Betrachtungsweise angezeigt wäre, die das Ende des Pachtverhältnisses mit der Einstellung der Geschäftstätigkeit des Unternehmenspächters gleichsetzt, widerspricht dem gebotenen systematischen Gesetzesverständnis. Entscheidungstexte 5 Ob 77/99f Entscheidungstext OGH 23.03.1999 5 Ob ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin ist Hauptmieterin des Geschäftslokals top 13 im Haus *****, das der Antragstellerin gehört. Das Mietverhältnis wurde im Jahr 1946 vom Vater der Antragsgegnerin begründet und ist am 15. 1. 1976 im Erbweg auf sie übergegangen. Bis 24. 3. 1988 führte die Antragsgegnerin das von ihrem Vater im Mietgegenstand betriebene Unternehmen, einen Klein- und Großhandel mit Waren aller Art, für die keine besondere Konzession erforderlich ist, weiter. Tatsächlich... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht gibt den für eine Prüfung iSd § 46a Abs 4 MRG Das Rekursgericht gibt den für eine Prüfung iSd Paragraph 46 a, Absatz 4, MRG relevanten Unternehmensbegriff (vgl. zuletzt WoBl 1998, 303 (Würth) = relevanten Unternehmensbegriff vergleiche zuletzt WoBl 1998, 303 (Würth) = immolex 1998, 136 = RdW 1998, 460) richtig wieder. Danach fallen nicht nur auf Gewinn gerichtete, sondern auch ohne eine solche Gewi... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist zu 18700/95240 und 4000/95240 Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft mit dem Haus G***** in 1010 Wien, wobei mit ihren Anteilen Wohnungseigentum an den Geschäftslokalen GR 1 und B 1 verbunden ist. Hauptmieterin der beiden Geschäftslokale ist die Antragsgegnerin, die dort einen Buchhandel betreibt, aber auch Audiokassetten, Bildgrafiken und Poster verkauft. Der Mietvertrag wurde am 31. 3. 1952 abgeschlossen. Er sah für das insgesamt 264,5... mehr lesen...
Norm: MRG §12a Abs5
Rechtssatz: Die Anhebung des Mietzinses nach § 12a Abs 5 MRG für die Dauer der Pachtzeit hat unabhängig davon zu erfolgen, ob sich die wirtschaftlichen Einflußmöglichkeiten geändert haben (Bestandvertrag unter Schwestergesellschaften). Entscheidungstexte 3 Ob 35/97m Entscheidungstext OGH 16.09.1998 3 Ob 35/97m 5 Ob 267/9... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin des Hauses ***** Wien, A*****straße 47. Die beklagte Partei ist Mieterin des im Erdgeschoß gelegenen Geschäftslokals top. Nr. 6, das im wesentlichen aus einem Verkaufsraum und dahinter liegenden Werkstätten besteht. Ursprünglich war die P***** GmbH (FN ***** des Handelsgerichtes Wien) Mieterin; sie wurde mit Verschmelzungsvertrag vom 30. 7. 1993 mit der O***** GmbH (FN ***** des Landesgerichtes Leoben) als aufnehmende Gesells... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist (so steht es jedenfalls in diesem Verfahren fest) Mieterin von Geschäftsräumlichkeiten im Haus 1010 Wien, S*****gasse 7, das dem Antragsgegner gehört. Das Mietobjekt umfaßt Räumlichkeiten im Erdgeschoß im Ausmaß von 413,69 m2, Kellerräumlichkeiten von 453,79 m2 und 303,80 m2 sowie eine Wohnung (top 14) im fünften Stock des Hauses mit 259,93 m2, insgesamt also eine Nutzfläche von 1.431,21 m2. Es wird für gastgewerbliche Zwecke genutzt. Das im... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin der Bestandobjekte top Nr 3, 3a und 5 im Hause ***** Wien, S*****gasse *****. Der Antragsgegner ist Eigentümer dieses Hauses. Mit Schreiben vom 2.11.1994 begehrte dieser von der Antragstellerin unter Berufung auf § 46a Abs 4 MRG ("Fünfzehntelanhebung") ab 1.1.1995 für die top Nr 3 und 5 einen angemessenen monatlichen Hauptmietzins (einschließlich EVB) in Höhe von S 5.014, für das Objekt Nr 3a einen solchen (einschließlich EVB) von S ... mehr lesen...