RS OGH 2002/2/26 5Ob51/02i, 5Ob3/19f

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Veröffentlicht am 26.02.2002
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Norm

MRG §12a Abs5

Rechtssatz

Jeglicher Pächterwechsel mit Zustimmung des Hauptmieters verwirklicht den Tatbestand des § 12a Abs 5 MRG, weil er stets der Zustimmung des Verpächters bedarf, gleich ob diese vorweg oder aus Anlass des Eintritts eines neuen Pächters in ein Bestandverhältnis erteilt wird. Die rechtliche Konstruktion einer Abtretungsvereinbarung mit Vetragsübernahme ändert daran nichts.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116329

Im RIS seit

28.03.2002

Zuletzt aktualisiert am

09.04.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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