Norm
MRG §12a Abs5Rechtssatz
Daß hinsichtlich der Pachtdauer eine wirtschaftliche Betrachtungsweise angezeigt wäre, die das Ende des Pachtverhältnisses mit der Einstellung der Geschäftstätigkeit des Unternehmenspächters gleichsetzt, widerspricht dem gebotenen systematischen Gesetzesverständnis.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111636Dokumentnummer
JJR_19990323_OGH0002_0050OB00077_99F0000_001