RS OGH 1999/3/23 5Ob77/99f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.03.1999
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Norm

MRG §12a Abs5
MRG §46a Abs3

Rechtssatz

Daß hinsichtlich der Pachtdauer eine wirtschaftliche Betrachtungsweise angezeigt wäre, die das Ende des Pachtverhältnisses mit der Einstellung der Geschäftstätigkeit des Unternehmenspächters gleichsetzt, widerspricht dem gebotenen systematischen Gesetzesverständnis.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111636

Dokumentnummer

JJR_19990323_OGH0002_0050OB00077_99F0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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