Begründung: Mit dem aus Februar 1998 stammenden Wohnungseigentumsvertrag vereinbarten die Miteigentümer des Hauses G***** in Punkt 5. ua die Aufteilung der Betriebs- und Erhaltungskosten „im Verhältnis der reinen Nutzflächen unter Beachtung der zwingenden mietrechtlichen Bestimmungen“. Diese Vereinbarung ist im Grundbuch angemerkt. Der Antragsteller erwarb im Jahr 2005 Wohnungseigentum an den Geschäftslokalen 1/2/3 und 4 sowie an den im Keller liegenden und über keinen Wasseranschlu... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das Begehren des Antragstellers 1.) es möge festgestellt werden, dass durch die Geltendmachung der erstmaligen Anhebung im Sinn des § 12a MRG vom 13. 12. 1994 das gesetzlich zulässige Zinsausmaß überschritten worden sei und dieses gemäß § 12a iVm § 46a MRG dem Grunde nach unwirksam sei, sowie 2.) es möge eine sich aus den danach erfolgten weiteren Anhebungen auf Basis des § 12a MRG ergebende Unwirksamkeit des Hauptmietzinses dem Grunde nach festge... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Revisionsverfahrens ist die vom Erstgericht als zu Recht bestehend erkannte Bestandzinsforderung der Klägerin von 19.083,12 EUR samt 12 % Zinsen seit 8. 3. 2001. Die Beklagten wendeten gegen die Höhe der aushaftenden Bestandzinsforderung (ua) ein, die Klägerin hätte die 1997 von ihnen erlegte Kaution entgegen der im Bestandvertrag getroffenen Vereinbarung verzinsen müssen. Die dem entgegenstehende Vereinbarung im Bestandvertrag sei gemäß § 27 Abs 1 Z 1 ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist zu 864/2256-Anteilen Mit- und Wohnungseigentümerin der Liegenschaft EZ 26 GB *****, mit dem Haus *****, K*****gasse 8. In diesem Haus hat die (nunmehrige) Gemeinschuldnerin H ***** GmbH Bauarbeiten durchgeführt. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien verpflichtete mit rechtkräftigem Urteil vom 16. 8. 1999, 23 Cg 193/98s-8, die (Wohnungs-)Eigentümergemeinschaft *****, K*****gasse 8, zur Zahlung eines restlichen Werklohns von 952.523,85 Schilling (=... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten mieteten 1970 ein aus Räumlichkeiten im Parterre und ersten Stock bestehendes einheitliches Bestandobjekt zu Geschäftszwecken. Der Vermieter gestattete die Weitervermietung sowie die Weiterverpachtung. 1972 wurden Teile des Bestandobjektes zum Betrieb eines Modegeschäftes untervermietet. Im restlichen Bestandobjekt betrieb die Zweitbeklagte einen Frisiersalon, den sie 1974 an die G***** M***** GmbH verpachtete. Am 15. 6. 1983 verkaufte die Zweibeklagte dies... mehr lesen...
Norm: MRG §12a
Rechtssatz: Die Gestaltung des Innenverhältnisses zwischen Gesellschaftern ist im Zusammenhang mit § 12a MRG in der Regel unbeachtlich. Entscheidungstexte 5 Ob 262/02v Entscheidungstext OGH 10.02.2004 5 Ob 262/02v Veröff: SZ 2004/23 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118807 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt ein Inkassounternehmen, das seine Leistungen bundesweit anbietet. Aufgrund ihrer Tätigkeit tritt sie mit Verbrauchern in geschäftlichen Kontakt und schließt mit diesen Verträge. Sie verwendet dazu Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsformblätter mit nachstehendem Inhalt: "Ihre Forderung inkl. Zinsen und Kosten von ... EUR ... Ich bin derzeit nicht in der Lage, Ihre obige Gesamtforderung innerhalb der von Ihnen gesetzten Frist zu be... mehr lesen...
Begründung: Mit rechtskräftigem Beschluss des Rekursgerichtes vom 22. Februar 2002 (ON 25) wurde der Vater beginnend ab 1. April 2001 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von insgesamt 730 EUR an seinen minderjährigen Sohn Stefan verpflichtet. Am 8. 11. 2002 beantragte der Vater im Hinblick auf das ergangene Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes bezüglich der Anrechnung von Transferleistungen die Herabsetzung der monatlichen Unterhaltsleistung ab 1. 8. 2002, wobei er sich zun... mehr lesen...
Begründung: Auf der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** mit der Liegenschaftsadresse ***** stehen vier Wohnhäuser, es ist Wohnungseigentum begründet. Mit den Anteilen des Antragstellers ist Wohnungseigentum an der Wohnung Nr *****, mit den Anteilen der Erstantragsgegnerin Wohnungseigentum an der Wohnung Nr ***** verbunden. Im Haus Nr 10 sind nur fünf Wohnungen vorhanden, in den übrigen Häusern mehr. Von Anbeginn an hatten die Wohnungseigentümer der Häuser Nr 12 bis 16 zum Haus N... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin kaufte am 10. 12. 1994 die gegenständlichen Miteigentumsanteile, mit denen Wohnungseigentum untrennbar verbunden ist. Der Verkäufer verkaufte und übergab an die Klägerin alle Rechte und Vorteile, mit denen er das Kaufobjekt bisher besessen und benützt und zu besitzen und zu benützen berechtigt war. In der Wohnung der Klägerin kam es zu Setzungen und Rissbildungen, wobei ihr diese Schäden erstmals im Jahr 1995 aufgefallen waren. Setzungsschäden sind ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin des Hauses T***** in Graz. Die Rechtsvorgänger der Antragsgegnerin, Paul und Edeltraut F*****, waren Mieter der in diesem Haus im Erdgeschoss gelegenen Geschäftsräumlichkeit (top 1) und der im Keller gelegenen Büroeinheiten (top 14). Sie haben in top 1 auf ihre Kosten eine Zwischendecke aus Holz eingezogen (wodurch Platz für eine Büronutzung geschaffen wurde). Mit Vertrag vom 1. 4. 1999 (als die Zwischendecke schon vorhanden war) h... mehr lesen...
Norm: MRG §12a
Rechtssatz: Besteht bereits ein "gespaltenes Mietverhältnis", kann der Erwerber des im Mietobjekt betriebenen Unternehmens auch dann nicht zur Räumung verhalten werden, wenn im Zeitpunkt der Unternehmensübertragung die
Begründung: (neuer) "gespaltener Mietverhältnisse" nicht mehr zulässig war. Entscheidungstexte 1 Ob 270/02s Entscheidungstext OGH 28.01.2003 1 Ob 27... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Wohnungseigentümerin des Geschäftslokals top Nr 1 der Wohnungseigentumsanlage *****. Die Hausverwaltung schrieb die monatlichen Akontozahlungen für den Zeitraum 1. 1. 1994 bis 30. 12. 1994 gegliedert in Instandhaltungsrücklagen und Betriebskosten zuzügliche Umsatzsteuer vor. Ab 1995 übersandte die Hausverwaltung den Wohnungseigentümern lediglich ausgefüllte Erlagscheine mit einem bestimmten Betrag, der die monatlich vorgeschriebenen Akontobeträg... mehr lesen...
Norm: MRG §12aMRG §12a Abs1MRG §12a Abs3 Satz3
Rechtssatz: Der Anhebungstatbestand des § 12a Abs 3 Satz 3 MRG wurde geschaffen, um Veräußerungsvorgänge und Fälle des Machtwechsels in der Mieter-Gesellschaft zu erfassen, die sich formalrechtlich nicht in die institutionelle Übertragung des vom bisherigen Mieter im Mietgegenstand betriebenen Unternehmens auf ein anderes Rechtssubjekt oder in eine institutionelle Änderung der rechtlichen und wirts... mehr lesen...
Norm: MRG §12a
Rechtssatz: Ein Vorausverzicht auf das Anhebungsrecht des Vermieters nach §12a MRG muss wegen des zwingend angeordneten Vertragseintritts des Unternehmenserwerbers mit der Einräumung eines Weitergaberechts gekoppelt sein. Entscheidungstexte 5 Ob 11/02g Entscheidungstext OGH 26.02.2002 5 Ob 11/02g European Case Law I... mehr lesen...
Norm: MRG §12a
Rechtssatz: Einer generellen Rechtsnachfolgeregelung kann dann nicht die Bedeutung der Einräumung eines Weitergaberechts beigemessen werden, wenn an anderer Stelle des Vertrages das Problem des Weitergaberechts ausdrücklich -etwa in Form einer Beschränkung des Kreises jener Personen, die in das Mietverhältnis eintreten können- geregelt wurde. Diesfalls ist die Rechtsnachfolgeregelung nur als Anordnung zu verstehen, die sich aus d... mehr lesen...
Begründung: Die von den Antragstellern am 17. 9. 1992 beantragte Überprüfung der Grund und Baukosten ihrer von der Antragsgegnerin - einer gemeinnützigen Bauvereinigung - erworbenen Reihenhäuser führte im erstinstanzlichen Verfahren zum Ergebnis, dass eine Überschreitung der angemessenen Preise in der Höhe von mehreren Mio Schilling festgestellt und die Antragsgegnerin verpflichtet wurde, den Antragstellern Beträge zwischen S 79.366,19 und S 239.522,37 zurückzuzahlen. Als berec... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist unter den in Österreich zugelassenen Netzbetreibern für Mobiltelefone jene mit der größten Kundenanzahl. Den Teilnehmerverträgen hinsichtlich der beiden von der Beklagten betriebenen Mobilfunknetze werden die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen der m***** AG für die Inanspruchnahme von Telekommunikationsdiensten und damit im Zusammenhang stehenden Leistungen" ("AGB M*****") zugrunde gelegt. Die Beklagte bietet zusätzlich ein "Loyalitätsprogramm"... mehr lesen...
Norm: MRG §1 Abs4 Z1MRG idF 3.WÄG §12aMRG idF 3.WÄG §46
Rechtssatz: Der Gesetzgeber hat für Neubauten im Sinn des § 1 Abs 4 Z 1 MRG bewusst nicht die Geltung der Bestimmung des § 12a MRG angeordnet, sondern mit Ausnahme der Vorschrift über den Erhaltungsbeitrag und Verbesserungsbeitrag nur ausnahmsweise eine Mietzinsvorschrift, nämlich die des § 46 MRG für Wohnungen im Eintrittsfall für anwendbar erklärt. Dass mit besonderen Vorschriften der MR... mehr lesen...
Norm: MRG §1 Abs4MRG idF 3.WÄG §12aMRG §27 Abs1 Z1
Rechtssatz: § 12a MRG, den § 1 Abs 4 MRG nicht erwähnt, ist auf Geschäftsräumlichkeiten, die § 1 Abs 4 MRG unterliegen, nicht anzuwenden. Es verbietet sich auch die analoge Anwendung des § 12a MRG im Bereich des § 1 Abs 4 Z 1 und 3. Entscheidungstexte 5 Ob 192/00x Entscheidungstext OGH 27.02.2001 5 Ob 192/00x Veröff: SZ 74/36 ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der im
Spruch: genannten Liegenschaft. Am 9. 7. 1980/7. 7. 1980 wurde mit der B***** Aktiengesellschaft ein Hauptmietvertrag betreffend zwei am ***** gelegene Hallen samt einer zwischen diesen und den ***** gelegenen Freifläche abgeschlossen. Als monatlicher Hauptmietzins wurden S 12.500 zuzüglich USt und Betriebskosten, welche der Mieterin direkt vorgeschrieben wurden, vereinbart. Gemäß Punkt IV des Vertrages war der Mietzins w... mehr lesen...
Begründung: Der außerordentliche Revisionsrekurs der Antragstellerin richtet sich gegen die zweitinstanzliche Bestätigung der Feststellung, dass die Nutzfläche des Geschäftslokals, dessen Hauptmietzins nach einer gemäß § 12 Abs 3 aF MRG verlangten Anhebung überprüft werden soll, 164,46 m2 beträgt. Zu diesem Teil seiner Entscheidung sprach das Rekursgericht aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 130.000,-- übersteigt und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerinnen sind je zur Hälfte Eigentümer eines Hauses in Wien, das im Jahr 1981 erworben wurde. Über die Wohnung top 13 wurde am 3. 3. 1949 von der Voreigentümerin mit dem Gatten der verstorbenen Katharina M*****, Friedrich M*****, ein als Übereinkommen betitelter Mietvertrag abgeschlossen. Dessen Punkt III. lautet: Dessen Punkt römisch III. lautet: "Das Mietverhältnis beginnt mit der faktischen Benützung der Mieträume durch den Mieter, nach Been... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag des Hauptmieters der Geschäftsräumlichkeiten top Nr 8 und top Nr 15 im Haus N***** 14 in ***** W***** bestimmten die Vorinstanzen die Höhe des nach § 16 Abs 1 und § 12a Abs 2 und 5 MRG im Fall einer Unternehmensveräußerung oder Verpachtung zulässigen Hauptmietzins (§ 12a Abs 8 MRG) für diese Geschäftsräumlichkeiten mit S 35.334 netto. Auf Antrag des Hauptmieters der Geschäftsräumlichkeiten top Nr 8 und top Nr 15 im Haus N***** 14 in ***** W***** bestimmte... mehr lesen...
Norm: MRG §12aMRG §16 Abs1
Rechtssatz: § 12a Abs 7 MRG schließt aus, daß der Mietgegenstand in einer anderen als der derzeit gegebenen Ausgestaltung der Mietzinsbestimmung zugrundegelegt wird, weil sonst ein anderer (= fiktiver) als der gegebene (= reale) Mietgegenstand der Beurteilung zugrundegelegt würde. Ein Zwischendeckeneinbau durch den Mieter ist jedenfalls zu berücksichtigen, gleichgültig, wie lange diese Investition zurückliegt. ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin, Mieterin des im Erdgeschoß des im Haus der Antragsgegnerin in Wien ***** gelegenen Geschäftslokales top Nr.1a begehrt - nach vorausgegangenem Verfahren vor der Schlichtungsstelle - wegen beabsichtigter Unternehmensveräußerung die Bestimmung des angemessenen Hauptmietzinses nach § 12a Abs 8 MRG. Dabei möge folgendes berücksichtigt werden: Die Antragstellerin, Mieterin des im Erdgeschoß des im Haus der Antragsgegnerin in Wien ***** gelegenen Gesch... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin ist Hauptmieterin eines Geschäftslokals im Haus *****, das der Antragstellerin gehört. Sie ist im Jahr 1987 dadurch in die Rechtsposition der Hauptmieterin gelangt, daß Ingrid M*****, die vormalige Hauptmieterin und Alleininhaberin der im Geschäftslokal betriebenen Etikettenerzeugung und Textildruckerei, ihr Unternehmen samt Mietrechten gegen die Einräumung von Geschäftsanteilen in die 1972 gegründete Antragsgegnerin einbrachte. Gesellschafter die... mehr lesen...
Norm: MRG §12aMRG §46a
Rechtssatz: Unter den Unternehmensbegriff fallen nicht nur auf Gewinn gerichtete Tätigkeiten, sondern auch ohne Gewinnabsicht vorgenommene Tätigkeiten im öffentlichen Interesse bei Verfolgung humanitärer, geistiger oder kultureller Ziele oder zur Erreichung eines statutengemäßen Vereinszieles, nicht aber bei ausschließlich privater Verwendung. Entscheidungstexte 5 Ob 28... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin der Bestandobjekte top Nr 3, 3a und 5 im Hause ***** Wien, S*****gasse *****. Der Antragsgegner ist Eigentümer dieses Hauses. Mit Schreiben vom 2.11.1994 begehrte dieser von der Antragstellerin unter Berufung auf § 46a Abs 4 MRG ("Fünfzehntelanhebung") ab 1.1.1995 für die top Nr 3 und 5 einen angemessenen monatlichen Hauptmietzins (einschließlich EVB) in Höhe von S 5.014, für das Objekt Nr 3a einen solchen (einschließlich EVB) von S ... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3 CaMRG §12a
Rechtssatz: 1) Durch die durch das 3. WÄG geschaffene Bestimmung des § 12a MRG ist in Ansehung des Veräußerungsbegriffes keine Rechtsänderung, sondern nur eine Klarstellung gegenüber dem Urtext im Sinne der herrschenden Lehre und Rechtsprechung eingetreten. Der aus § 5 ABGB abgeleitete Grundsatz, dass Gesetze (grundsätzlich) nicht zurückwirken, bleibt damit beachtet. 2) Nur eine rechtliche und wirtschaftliche Änder... mehr lesen...