RS OGH 2003/1/28 1Ob270/02s

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Veröffentlicht am 28.01.2003
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Norm

MRG §12a

Rechtssatz

Besteht bereits ein "gespaltenes Mietverhältnis", kann der Erwerber des im Mietobjekt betriebenen Unternehmens auch dann nicht zur Räumung verhalten werden, wenn im Zeitpunkt der Unternehmensübertragung die Begründung (neuer) "gespaltener Mietverhältnisse" nicht mehr zulässig war.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117335

Dokumentnummer

JJR_20030128_OGH0002_0010OB00270_02S0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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