Norm
MRG §12aRechtssatz
Besteht bereits ein "gespaltenes Mietverhältnis", kann der Erwerber des im Mietobjekt betriebenen Unternehmens auch dann nicht zur Räumung verhalten werden, wenn im Zeitpunkt der Unternehmensübertragung die Begründung (neuer) "gespaltener Mietverhältnisse" nicht mehr zulässig war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117335Dokumentnummer
JJR_20030128_OGH0002_0010OB00270_02S0000_001