Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 8 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 1 und 2 sowie § 9 Abs. 1 und 3 Zivildienstgesetz 1986 - ZDG einer näher bezeichneten Einrichtung zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes ab 5. Juni 2000 zugewiesen. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof - in einem gemäß § 12 Abs. 1 Z. 2 VwGG gebildeten Senat - erwogen hat: Der Beschwerdeführer hält den angefochtenen Bescheid desha... mehr lesen...
Der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist zu entnehmen, daß der Beschwerdeführer am 21. Mai 1987, ergänzt am 6. August 1988, einen Antrag auf Befreiung von der Wehrpflicht aus Gewissensgründen an die Zivildienstkommission gestellt hatte. Darüber wurde bis 31. Dezember 1991 keine rechtskräftige Entscheidung getroffen. Mit dem nun angefochtenen Bescheid vom 30. Oktober 1992 sprach die belangte Behörde aus, daß der genannte Antrag des Be... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof44 Zivildienst
Norm: VwGG §34 Abs1;ZDG 1986 §2 Abs1;ZDG 1986 §5 Abs4 idF 1991/675;ZDG 1986 §7 Abs1;ZDG 1986 §76b Abs1 idF 1991/675;ZDG 1986 §9 Abs1;ZDG 1986 §9 Abs3;ZDGNov 1991;
Rechtssatz: Der Bf hat vor dem 1.1.1992 einen auf Befreiung von der Wehrpflicht aus Gewissensgründen gerichteten Antrag an die Zivildienstkommission gestellt. Bis zum 31.12.1991 lag keine rechtskräftige E... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß der Beschwerdeführer gemäß § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 9 Abs. 1 und 3 ZDG einer näher genannten Einrichtung eines bestimmten Rechtsträgers zur Leistung des Grundzivildienstes vom 3. Februar 1992 an zugewiesen wurde. Bei der Einrichtung habe er "Hilfs- und Sozialdienste" zu erbringen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer R... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst
Norm: ZDG 1986 §9 Abs1;
Rechtssatz: § 9 Abs 1 ZDG vermittelt den Zivildienstpflichtigen weder ein subjektives Recht auf Zuweisung zu einer Einrichtung, für die sie die erforderlichen Voraussetzungen erbringen, noch ein subjektives Recht nur zu bestimmten Dienstleistungen verpflichtet zu werden (Hinweis E 12.6.1990, 89/11/0218). Die bloße Möglichkeit der Anordnung von seine Fähigkeiten überst... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 22. Mai 1989 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 9 Abs. 1 und 3 Zivildienstgesetz 1986 (ZDG) dem Österreichischen Roten Kreuz, Landesverband Wien (Rettungskrankentransport- und Katastrophendienst) in Wien V, Am Hundsturm 18, zur Leistung des Grundzivildienstes zugewiesen. Der Bescheid enthält die Anordnung, daß der Beschwerdeführer bei dieser Einrichtung Hilfsdienste im Rettungs-, Krankentransport-, Katastrop... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof43/01 Wehrrecht allgemein44 Zivildienst
Norm: VwGG §42 Abs2 Z3 litc;WehrG 1978 §36 Abs2;ZDG 1986 §9 Abs1;
Rechtssatz: Durch § 9 Abs 1 ZDG wird kein subjektives Recht des Zivildienstpflichtigen, zu einer bestimmten Dienstleistung (nicht) verpflichtet zu werden, begründet, wie auch durch § 36 Abs 2 WehrG 1978 kein entsprechendes Recht des Wehrpflichtigen entsteht. Daher fehlt sowoh... mehr lesen...