Der Beschwerdeführer leistete vom 4. Oktober 1993 an bei einer näher genannten Einrichtung den ordentlichen Zivildienst. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde gemäß § 15 Abs. 2 und 3 des Zivildienstgesetzes 1986 festgestellt, daß insgesamt 31 Tage zwischen dem 12. Oktober 1993 und dem 28. Juni 1994 - nämlich der 12. Oktober, der 14. bis 18. Oktober 1993, der 12. bis 30. Jänner, der 23. und 24. Februar, der 5. und 6. März sowie der 27. und 28. Juni 1994 - nicht in den ordentlichen Zivil... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren44 Zivildienst
Norm: AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;AVG §46;AVG §58 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;ZDG 1986 §15 Abs2 Z2;ZDG 1986 §23b;
Rechtssatz: Da sich die Behörde mit der Bestätigung des Hausarztes mit der
Begründung: nicht auseinandergesetzt hat, der Zivildiener habe bereits gewußt, daß dieser kein Kassenarzt sei, sodaß dessen Bestätigun... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren44 Zivildienst
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §58 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;ZDG 1986 §15 Abs2 Z2;ZDG 1986 §23b;
Rechtssatz: Es ist grundsätzlich möglich, daß ein Arzt eine Arbeitsunfähigkeit auch für einen kurzen Zeitraum vor der Erstkonsultation feststellen kann. Versagt die Behörde einer diesbezüglichen ärztlichen Bestätigung den Glauben... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 30. September 1992 wurde gemäß § 15 Abs. 3 des Zivildienstgesetzes (ZDG) festgestellt, daß die Zeit vom 4. Juni bis 6. Juni 1992 sowie der 11. Juni 1992, somit 4 Tage, in die mit Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 23. April 1992 verfügte Zeit der Leistung des ordentlichen Zivildienstes vom 1. Juni 1992 bis 31. Jänner 1993 nicht einzurechnen sind. Die belangte Behörde begründete ihre Entscheidung im wesentlich... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren44 Zivildienst
Norm: AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z1;ZDG 1986 §15 Abs2 Z2;ZDG 1986 §23b; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/01/25 92/11/0254 1
(hier: Dienstfähigkeit zur Ableistung des Zivildienstes kann
aus einer zehn Minuten dauernden Intervention bei Gericht
allein nicht abgeleitet werden, wenn eine ärztliche
Bescheinigung über die Dienstunfähigkeit vo... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 25. September 1992 wurde gemäß § 15 Abs. 3 des Zivildienstgesetzes (ZDG) festgestellt, daß die Zeit vom 1. März bis 2. März 1992, somit zwei Tage, in die mit Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 30. August 1991 verfügte Zeit der Leistung des Grundzivildienstes vom 1. Oktober 1991 bis 31. Mai 1992 nicht einzurechnen ist. Die belangte Behörde begründete ihre Entscheidung im wesentlichen damit, daß der Beschwerdef... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren44 Zivildienst
Norm: AVG §45 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z1;ZDG 1986 §15 Abs2 Z2;ZDG 1986 §23b;
Rechtssatz: § 15 Abs 2 Z 2 ZDG stellt ausdrücklich darauf ab, daß in die Zeit des ordentlichen Zivildienstes nur solche Zeiten nicht einrechenbar sind, während denen der Zivildienstpflichtige aus sonstigen Gründen, die er SELBST VORSÄTZLICH ODER GROB FAHRLÄSSIG VERSCH... mehr lesen...