RS Vwgh 1995/9/22 95/11/0130

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Veröffentlicht am 22.09.1995
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
44 Zivildienst

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §58 Abs2;
VwGG §42 Abs2 Z3 litb;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
ZDG 1986 §15 Abs2 Z2;
ZDG 1986 §23b;

Rechtssatz

Es ist grundsätzlich möglich, daß ein Arzt eine Arbeitsunfähigkeit auch für einen kurzen Zeitraum vor der Erstkonsultation feststellen kann. Versagt die Behörde einer diesbezüglichen ärztlichen Bestätigung den Glauben, bedarf es einer näheren Begründung (hier: Bestätigung einer Grippeerkrankung für fünf Tage vor Erstkonsultation).

Schlagworte

Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995110130.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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