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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Es ist grundsätzlich möglich, daß ein Arzt eine Arbeitsunfähigkeit auch für einen kurzen Zeitraum vor der Erstkonsultation feststellen kann. Versagt die Behörde einer diesbezüglichen ärztlichen Bestätigung den Glauben, bedarf es einer näheren Begründung (hier: Bestätigung einer Grippeerkrankung für fünf Tage vor Erstkonsultation).
Schlagworte
Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995110130.X01Im RIS seit
20.11.2000