Entscheidungsgründe: 1.1.1.1. Die Zivildienstkommission beim Bundesministerium für Inneres (ZDK), Senat 3, wies mit Bescheid vom 7. Oktober 1987, Z146.412/1-ZDK/3/87, einen auf §2 Abs1 Zivildienstgesetz, BGBl. 679/1986, (ZDG) bezogenen Antrag des Dr. H B auf Befreiung von der Wehrpflicht in nichtöffentlicher Sitzung gemäß §2 Abs1 iVm §5 Abs3 leg.cit. als unzulässig zurück. 1.1.1.2. Begründend legte die ZDK dar: "Gemäß §2 ZDG sind Wehrpflichtige auf i... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst44/01 Zivildienst
Norm: B-VG Art83 Abs2ZDG §2 Abs1 / AllgZDG §5 Abs3
Leitsatz: ZDG; rechtmäßige Zurückweisung eines Antrages auf Befreiung von
der Wehrpflicht wegen fehlender Darlegung der Gewissensgründe
gem. §2 Abs1 iVm. §5 Abs3; kein Entzug des gesetzlichen
Richters
Rechtssatz: Zurückweisung eines Antrages auf Befreiung von der Wehrpflicht gemäß §2 Abs1 ZDG mangels Darlegung der m... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Zivildienstoberkommission beim Bundesministerium für Inneres (ZDOK) wies mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 20. Oktober 1987, einen von St E T - unter Bezugnahme auf §2 Abs1 Zivildienstgesetz, BGBl. 679/1986 (ZDG) - gestellten Antrag auf Befreiung von der Wehrpflicht - nach mündlicher Verhandlung - gemäß §2 Abs1 iVm §6 Abs1 ZDG als unbegründet ab. 2. Gegen diesen Bescheid der ZDOK richtet sich die vorliegende, auf Art144... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst44/01 Zivildienst
Norm: ZDG §2 Abs1 / Verletzung keine
Leitsatz: Keine Glaubhaftmachung der Gewissensgründe; keine Verletzung im
durch §2 Abs1 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf
Befreiung von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung,
insbesondere nicht durch Verfahrensfehler gravierender Natur
Rechtssatz: Das durchgeführte Beweisverfahren (wozu insbesondere auch die Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Zivildienstoberkommission beim Bundesministerium für Inneres (ZDOK) wies mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 9. Juli 1987, Z144 813/2-ZDOK/4/87, den - unter Bezugnahme auf §2 Abs1 Zivildienstgesetz, BGBl. 679/1986 (ZDG), gestellten - Antrag des Bf. auf Befreiung von der Wehrpflicht gemäß §2 Abs1 iVm §6 Abs1 leg.cit. ab. Dieser Bescheid ist wie folgt begründet: "Der Antragsteller und nunmehrige Berufungswerber hat im wes... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst44/01 Zivildienst
Norm: ZDG §2 Abs1
Rechtssatz: Keine Glaubhaftmachung der Gewissensgründe; keine Verletzung des durch §2 Abs1 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Befreiung von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung, insbesondere nicht durch einen Verfahrensfehler gravierender Natur; das Recht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit iSd Art14 StGG bezieht sich nur auf religiöse Fragen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Mit Bescheid der Zivildienstkommission beim Bundesministerium für Inneres (ZDK), Senat 7, vom 10. Juli 1986, Z142.396/1-ZDK/7/86, wurde der von H C N - unter Bezugnahme auf §2 Abs1 Zivildienstgesetz, BGBl. 187/1974 (nunmehr wiederverlautbart mit BGBl. 679/1986 als Zivildienstgesetz 1986 ZDG, idF BGBl. 336/1987) - gestellte Antrag auf Befreiung von der Wehrpflicht - nach mündlicher Verhandlung - gemäß §2 Abs1 iVm §6 Abs1 leg.cit. abgewiesen. ... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst44/01 Zivildienst
Norm: ZDG §2 Abs1
Rechtssatz: Die Beschaffenheit des Bewußtseinsbildungsprozesses, der letztlich zu der Ablehnung von Waffenrecht Gewissensgründen führte, kommt es nicht an, auch nicht darauf, ob die Gewissensentscheidung bei Beachtung der Argumente der "Gegenseite" vielleicht anders ausgefallen wäre; Glaubhaftmachung der schwerwiegenden Gewissensgründe auch ohne starkes "emotione... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Die Zivildienstoberkommission beim Bundesministerium für Inneres (ZDOK), Senat 4, gab mit Ersatzbescheid vom 25. März 1987, Z139.705/5-ZDOK/4/87, - ihr erster Bescheid (vom 21. Feber 1986) war mit Erkenntnis des VfGH vom 28. November 1986, B526/86-6, aufgehoben worden - der Berufung des J R gegen den Bescheid der Zivildienstkommission beim Bundesministerium für Inneres (ZDK), Senat 6, vom 26. Juli 1985, Z139.705/1-ZDK/6/85, nach Durchführung eine... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst44/01 Zivildienst
Norm: ZDG §2 Abs1
Rechtssatz: Keine Einvernahme der Zeugen zum entscheidungswesentlichen Bereichsthema - Verletzung im durch §2 Abs1 ZDG verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Befreiung von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung Entscheidungstexte B 726/87 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 27.11.1987 B 726/87 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Zivildienstoberkommission beim Bundesministerium für Inneres (im folgenden: ZDOK) wies mit dem im Instanzenzug erlassenen Bescheid vom 5. Juni 1986 unter Bezugnahme auf §2 Abs1 und §6 Abs2 des Zivildienstgesetzes, BGBl. 187/1974, idF der Nov. BGBl. 459/1984 (nunmehr wiederverlautbart als Zivildienstgesetz 1986, BGBl. 679; im folgenden: ZDG) den Antrag des Bf. ab, ihn zwecks Zivildienstleistung von der Wehrpflicht zu befreien. Sie begründete ihr... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst44/01 Zivildienst
Norm: ZDG §2 Abs1
Rechtssatz: Verletzung im durch §2 Abs1 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Befreiung von der Wehrpflicht zwecks Zvildienstleistung - keine Einvernahme der (angebotenen) Zeugen Entscheidungstexte B 1046/86 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 07.10.1987 B 1046/86 ... mehr lesen...
Siehe PDF Dokument Schlagworte Zivildienstgesetz Verfassungsgerichtshof Art. 140 B-VG Sachentscheidung Einzelfälle European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VFGH:1979:G44.1979 Zuletzt aktualisiert am 17.04.2018 mehr lesen...
Index: Keine Angabe
Norm: ZDG §2 Abs1ZDG §5 Abs1 Beachte Metadatenquelle: DVD Recht compact, Verlag Österreich, Wien 2014
Rechtssatz: Der dritte Satz in § 5 Abs. 1 Zivildienstgesetz, BGBl. 187/1974, ("Das Antragsrecht erlischt jedenfalls nach Ablauf von 10 Tagen nach Zustellung des Einberufungsbefehls oder nach allgemeiner Bekanntmachung der Einberufung zum Grundwehrdienst.") wird als verfassungswidrig au... mehr lesen...