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44 ZivildienstNorm
ZDG §2 Abs1Rechtssatz
Keine Glaubhaftmachung der Gewissensgründe; keine Verletzung des durch §2 Abs1 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Befreiung von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung, insbesondere nicht durch einen Verfahrensfehler gravierender Natur; das Recht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit iSd Art14 StGG bezieht sich nur auf religiöse Fragen; keine Bedenken gegen §6 Abs2; keine unrichtige zusammensetzung der ZDOK - keine Entzug des gesetzlichen Richters; System der Glaubhaftmachung von Gewissensgründen verstößt nicht gegen das rechtsstaatliche Prinzip - Verfassungsbestimmung des §2 Abs1 war keine Gesamtänderung der Bundesverfassung
Schlagworte
ZivildienstEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1987:B1021.1987Dokumentnummer
JFR_10128788_87B01021_01