Begründung: Die Klägerin betreibt seit 2004 unter den Domain-Namen „laendleimmo.at" und „ländleimmo.at" ein Internetportal für die Vermittlung von Liegenschaften in Vorarlberg; sie verfügt seit April 2005 auch über eine Wortbildmarke mit dem Wortbestandteil „laendleimmo.at". Die Beklagte ließ sich im Februar 2006 die Domain „ländleimmo.com" registrieren und betreibt darunter seit Anfang 2007 ein Internetportal für Liegenschaften in ganz Österreich. Das Rekursgericht hat die Untersch... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Präsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Mag. Thomas G*****, vertreten durch Dr. Christian Hadeyer, Rechtsanwalt in Linz, gegen die beklagte Partei S***** AG, *****, vertreten durch Ferner Hornung & Pa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist seit etwa zwanzig Jahren Inhaberin der österreichischen Wortmarken AMADÉ und SPORTWELT AMADÉ. Jedenfalls seit dem Jahr 1998 sind diese Marken für die Klassen 35 (Werbung) und 42 (Verpflegung, Beherbergung von Gästen und Hotelreservierungen) registriert. Ebenfalls vor etwa zwanzig Jahren gründete die Klägerin mit anderen Liftgesellschaften einen Schikartenverbund, der zunächst unter der Bezeichnung „Salzburger Sportwelt Amadé" auftrat. Später s... mehr lesen...
Begründung: zu 1. Die Klägerin hat durch Vorlage eines Firmenbuchauszugs eine Änderung ihrer Rechtsform und ihrer Firma nachgewiesen. Ihre Bezeichnung war daher richtig zu stellen. zu 2. Die Klägerin verfügt in Österreich über die Rechte aus der ua für Schokolade und Schokoladewaren registrierten Gemeinschaftsmarke CTM 2611820 (Beginn der Schutzdauer 12. März 2002): (Abbildungen nur in der Originalentscheidung ersichtlich.) Sie vertreibt seit längerer Zeit ua gefüllte Milchsch... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erzeugt eine Kräuterlimonade, die sie unter der für sie in Klasse 32 (alkoholfreie Getränke) registrierten österreichischen Wortmarke „Almdudler" vertreibt. Die Erstbeklagte, deren alleinige Geschäftsführerin die Zweitbeklagte ist, betreibt in der Nähe von Wien ein Ausflugsrestaurant samt angeschlossenem Hotel, für das sie bis Dezember 2005 auch Limonade der Klägerin bezog; seit 2006 enthält ihr Sortiment statt dessen ein als „Kräuterlimonade" bezeichnetes G... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Elisabeth S*****, 2. Herbert S*****, beide vertreten durch Dr. Clemens Thiele, Rechtsanwalt in Salzburg, gegen die beklagten Parteien 1. S***** GmbH, 2. Josef P... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, der sich auch in seinen Statuten der Abkürzung VKI bedient, ist eine gemeinnützige, nicht auf Gewinn zielende Verbraucherorganisation zur Beratung der Allgemeinheit über Eigenschaften und Kaufbedingungen von Konsumgütern und Leistungen, die für Konsumenten erbracht werden. Er darf zur Erfüllung seines Zwecks insbesondere nachstehende Tätigkeiten entwickeln: mündliche und schriftliche Einzelauskünfte, Rechtsberatung, Herausgabe von Printmedien, Produk... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin einer am 19. 5. 2005 angemeldeten österreichischen Wortbildmarke (Beginn der Schutzdauer 14. 7. 2005) mit folgendem Aussehen: (Abb. nur in der Originalentscheidung ersichtlich) Die Marke ist in der Klasse 44 „Vermittlung von medizinischen Dienstleistungen im Bereich des Gesundheits- und Krankenpflegfachdienstes sowie im Bereich der Hauskrankenpflege für betreuungs- bzw hilfebedürftige Personen" und in der Klasse 45 „Vermittlung von persönlichen... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin tritt im geschäftlichen Verkehr unter ihrem Firmenschlagwort „Wein & Co" auf. Sie betreibt unter dieser Bezeichnung ein Filialnetz zum Vertrieb von Qualitätsweinen, eine Weinbar, eine Bar mit angeschlossenem Restaurant und unter der Internetadresse „www.weinco.at" einen Online-Shop. Sie ist Inhaberin der zu AT 162034 und AT 162035 registrierten österreichischen Wortbildmarken bestehend aus dem Wortbestandteil „WEIN & CO" in heller Schrift und Block... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und gefährdete Partei (im Folgenden nur: Klägerin) vertreibt im Inland seit rund zehn Jahren unter dem markenrechtlich nicht geschützten Zeichen „pure encapsulations - Reinsubstanzen" Produkte der Warenklasse 1, 3, 5, 29, 30 und 44 der Nizzaer Klassifikation, insbesondere Nahrungsergänzungsmittel wie Selen und Vitamin B. Der Vertrieb erfolgt ausschließlich über Apotheken und Ärzte. Die Beklagte vertreibt im Inland seit 2005 unter dem Zeichen „pur Reinstoffk... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik, Univ. Doz. Dr. Kodek und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei „P*****" *****, vertreten durch Dr. Gunther Griss, Rechtsanwalt in Graz, gegen die beklagte Partei M*****, vertreten durch DI Dr. Peter Benda, Rechtsanwalt in Graz, wegen Unterlassung, Rechnungslegung und Schadener... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) - Die Freiheitlichen, 1060 Wien, Theobaldgasse 19/4, vertreten durch Dr. Johannes Hübner und Dr. Gerhard Steiner, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Parte... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei D***** GmbH, *****, vertreten durch Mag. Dr. Lothar Wiltschek, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei V***** GmbH, *****, vertrete... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und die Erstbeklagte, deren alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der Zweitbeklagte ist, erzeugen und vertreiben Fleisch- und Wurstwaren, insbesondere Leberkäse, im In- und Ausland. Die Klägerin vertreibt Leberkäse unter ihrer österreichischen Wortbildmarke Nr 211843 (siehe Anlage 1 untere Abbildung), geschützt für Waren der Klasse 29 (Leberkäse, Fleisch- und Wurstwaren) mit Priorität 1. 9. 2003. Teil dieser Marke ist eine aus der Vogelperspektive ab... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Inhaber der am 26. 11. 1990 angemeldeten und seit 26. 2. 1991 registrierten österreichischen Wortmarke „Amadeus" und einer gleichlautenden seit 1991 registrierten internationalen Wortmarke. Beide Marken sind für die Warenklasse 3 (Parfümeriewaren) eingetragen. Der Kläger erzeugt und vertreibt unter diesen Marken Eau de Toilette, Feuchtigkeitscremen und Parfums im Einzel- und Großhandel. Die Beklagte ist Inhaberin der am 16. 2. 2002 angemeldeten und am 9. 1... mehr lesen...
Begründung: Bescheinigt ist, dass die Klägerin als Berechtigte die prioritätsältere Domain „tirol.com" als Firmenschlagwort und als Internetportal mit dem Angebot aktueller Nachrichten und sonstiger Beiträge nach Art eines Magazins (Freizeitgestaltung, Unterhaltung, Wetter, Verkehr, Anzeigenmärkte für Immobilien, Kraftfahrzeuge, Stellenmarkt uä) unter Verwendung der Subdomains immo.tirol.com, motor.tirol.com, basar.tirol.com und jobs.tirol.com benützt. Sie bezieht Einnahmen aus der ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin mehrerer österreichischer und entsprechender Gemeinschaftsmarken, und zwar insbesondere der Wortmarken „Red Bull" und „Bull", der ua einen Stier darstellenden Wortbildmarken „Red Bull", entsprechender Bildmarken und zweier abstrakter Farbmarken („blau/silber" und „blau/silber/rot"). Die Zeichen werden insbesondere für die Gestaltung von Getränkedosen verwendet. Die Marke „Red Bull" und das Dosendesign sind in der gesamten Europäischen Union (au... mehr lesen...
Begründung: Beide Parteien vertreiben Flüssiggas an inländische Kunden. „PRIMAGAZ" ist als österreichische Wortmarke AT 190891 für Waren der Klasse 4 (Propangas, Butangas sowie Gemische aus diesen Gasen; alle vorgenannten Waren in Tanks und/oder in Flaschen) sowie als Gemeinschafts-Bildmarke CTM 3540119 ua für Waren der Klasse 4 (Brennstoffe, verflüssigtes Erdölgas) und für Dienstleistungen der Klasse 39 (Verteilung von Energie, insbesondere Gas) zugunsten der Alleingesellschafterin... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der österreichischen Wortmarke „BUZZ!" ua in der Warenklasse 9 für „Hardware, Software und Datenträger". Beginn der Schutzdauer war der 22. 5. 2001. Sie verwendet die Marke nicht für solche Waren, sondern derzeit nur als Titel einer Zeitschrift. Die Beklagte vertreibt eine Spielkonsole, die die Hard- und Softwarebasis für verschiedene Spiele ist. Seit November 2005 bewirbt und verkauft sie ein für diese Spielkonsole entwickeltes Computer-Musik-... mehr lesen...
Norm: UWG §9
Rechtssatz: 1.) Bei einem Verstoß gegen § 9 UWG hat eine rechtswidrig und schuldhaft handelnde Person, die sich dem Begehren vor Einleitung eines Verfahrens unterworfen hat, ihrem Gegner dessen außerprozessuale Kosten zu ersetzen. 2.) Die persönlich haftenden Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft haften auch für deliktische Unterlassungspflichten. 3.) Bei „Capital Conzept" handelt es sich nicht um bloß einen beschreibend... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte aus dem Titel des Schadenersatzes den Ersatz von ihr entstandenen Vertretungskosten. Sie brachte dazu vor, dass sie seit dem 7.2.2001 im Firmenbuch mit Sitz in 4040 Linz, S***** eingetragen sei. Gegenstand des Unternehmens sei die Erbringung von Finanzdienstleistungen. Zugunsten der klagenden Partei sei die Wort-Bild-Marke „Capital Concept" eingetragen, deren Schutzdauer am 30.7.2001 begonnen hat. Die erstbeklagte Partei sei im Firmenbuch se... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin vertreibt in Österreich Tequila-Spirituosen mit der Bezeichnung „SIERRA Tequila Silver", „SIERRA Tequila Reposado" (auch „SIERRA Tequila Gold" genannt) und „SIERRA Antiguo". Sie ist österreichischer Marktführer für Tequila mit einem Marktanteil von 42,8 %. Die Klägerin ist Inhaberin nachstehender Marken, jeweils geschützt in Klasse 33 für Spirituosen mexikanischer Herkunft, Tequila: 1. Gemeinschaftsbildmarke CTM 2.658.060, registriert seit 28. 8. 2003 mit Pr... mehr lesen...
Norm: MSchG §4UWG §9 C2
Rechtssatz: Dass der EuGH die Angabe „abstrakter" Prozentsätze verweigerte, spricht nicht dagegen, die Entscheidung über die durch Benutzung erworbene Unterscheidungskraft (Verkehrsgeltung, Verkehrsdurchsetzung) aufgrund des mit einer Umfrage ermittelten Kennzeichnungsgrads des strittigen Zeichens zu treffen. Es kann nur nicht von vorherein gesagt werden, dass ab einem bestimmten Kennzeichnungsgrad immer Unterscheidungsk... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin betreibt seit 1976 in Vösendorf bei Wien ein Einkaufszentrum unter dem Namen „SCS" bzw „Shopping City Süd". Es handelt sich dabei um das größte Einkaufszentrum Österreichs mit mehr als 330 Geschäften und 30 Fachmärkten. Der jährliche Werbeaufwand stieg von anfangs 10 Mio S auf zuletzt 2 Mio EUR. Seit 1976 ist die Klägerin Inhaberin der nachstehend abgebildeten Wortbildmarke „SCS": Weiters ist die Klägerin Inhaberin der aufgrund eines Verkehrsgeltung... mehr lesen...
Begründung: Die 1985 gegründete Klägerin betreibt in Gmunden eine als „Gmundner Keramik" bekannte Keramikmanufaktur. Ihre Rechtsvorgänger waren unter anderem die 1903 eröffnete „Gmundner Thonwarenfabrik" und die G***** H***** GmbH. Für die Klägerin sind mit Priorität vom 20. 2. 2004 die österreichischen Bildmarken „Teller grüngeflammt" (Nr. 217403) und „Häferl grüngeflammt" (Nr. 218176) registriert. Die Erstbeklagte betreibt in Gmunden eine Keramikwerkstätte. Sie ist 2003 durch Umwa... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Mag. Rudolf V*****, vertreten durch Dr. Matthäus Grilc und andere Rechtsanwälte in Klagenfurt, gegen die beklagte Partei Dr. Jö... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erzeugt seit 1996 einen Handfeuerlöscher auf Aerosolbasis, der unter der Bezeichnung Firekiller vertrieben wird. Davor war dieser Feuerlöscher (zuletzt) von der A***** Brandschutztechnik GmbH hergestellt worden. Die Klägerin wurde 1996 zur Ausgliederung von Aktivitäten aus der A***** „Brandschutztechnik" GmbH gegründet; ihr wurde insbesondere die Herstellung und der Vertrieb des Firekiller übertragen. Die A***** Brandschutztechnik GmbH verpflichtete sich, de... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin ist Inhaberin folgender inländischer Marken: Nr. 11715 LUCKY STRIKE (Wortbildmarke; Abbildung 1 in Anlage 1) mit Priorität 14. 2. 1949, für Tabakerzeugnisse; Nr. 107.954 LUCKY STRIKE (Wortbildmarke; Abbildung 2 in Anlage 1) mit der Priorität 26. 9. 1984, für Rohtabak und Tabakfabrikate; Nr. 104.575 LUCKY STRIKE (Wortbildmarke; Abbildung 3 in Anlage 1) mit Priorität 13. 4. 1983, für Rohtabak und Tabakfabrikate. Sie ist weiters Inhaberin folgender Gemeinsc... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei W***** GmbH, Linz, *****, vertreten durch Höhne, In der Maur & Partner, Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei *****V***** GmbH, *****, vertr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstkläger ist als Körperschaft öffentlichen Rechts zur Vertretung der österreichischen Rechtsanwälte sowie zur Wahrung ihrer Rechte und Angelegenheiten berufen. Er ist Inhaber der Domain rechtsanwaelte.at und betreibt unter dieser Domain seine Homepage bereits seit einem Zeitpunkt, zu dem die Verwendung einer Umlautdomain (konkret: rechtsanwälte.at) aus technischen Gründen noch nicht möglich war. Die Website enthält, neben der plakativen Aussage „Wir spre... mehr lesen...