Begründung: Die antragstellenden Kinder werden seit Herbst 2007 von Verwandten betreut, die als Pflegeeltern nach den Bestimmungen der Salzburger Kinder- und Jugendwohlfahrtsordnung 1992 (im Folgenden: Sbg JWO) Pflegegeld erhalten. Unstrittig ist die grundsätzliche Unterhaltspflicht der Mutter, die bis Ende 2009 auch noch für einen weiteren (studierenden) Sohn unterhaltspflichtig war und dieser Unterhaltspflicht mit einem monatlichen Unterhaltsbeitrag von 280 EUR nachkam. Die antrag... mehr lesen...
Begründung: Strittig ist im vorliegenden Oppositionsverfahren allein, ob von der beklagten Unterhaltsberechtigten nach dem Wiener Sozialhilfegesetz (WSHG) bezogene Sozialhilfeleistungen ua für Lebensbedarf von Einfluss auf die Unterhaltspflicht des Klägers sind oder nicht. In der Revision des Klägers wird die Anwendbarkeit der §§ 26 und 27 WSHG nicht angezweifelt. Wegen der Legalzession nach § 27 WSHG sei die Beklagte nicht mehr aktivlegitimiert; soweit der Sozialhilfeanspruch § 26 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die 1972 geschlossene Ehe der Streitteile ist seit 9. November 1977 aus dem (Allein-)Verschulden des Beklagten rechtskräftig geschieden. Die Klägerin lebte danach etwa 25 Jahre in Lebensgemeinschaft mit einem anderen Mann. Diese Lebensgemeinschaft ging etwa 2002/2003 zu Ende. Seither lebt sie von Sozialhilfe. Die vom Magistrat der Stadt Wien bezogenen Sozialhilfeleistungen setzen sich aus dem Richtsatz, einer monatlichen Wohnbeihilfe, einem monatlichen Zuschuss ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Parteien sind verheiratet, leben aber getrennt. Sie haben am 27. Mai 2005 folgenden Unterhaltsvergleich geschlossen: „Der Mann verpflichtet sich, unter Abrechnung der Überzahlungen für März, April und Mai 2005 an die Frau ab 1. 03. 2005 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von ? 105,00 zu bezahlen, fällig am Ersten des jeweiligen Monats im Voraus, rückständige Beiträge binnen 14 Tagen ab Rechtswirksamkeit dieses Vergleiches. Vergleichsgrundlage: durchschnit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 28. 9. 2002 ereignete sich in S***** ein Verkehrsunfall, an dem Ihesa S***** als Radfahrerin und der Zweitbeklagte als Lenker und Halter eines bei der Erstbeklagten haftpflichtversicherten PKWs beteiligt waren. Ihesa S***** wurde bei diesem Unfall tödlich verletzt. Der klagende Verband erbrachte an ihre Hinterbliebenen (Ehemann und sieben Kinder) für den Zeitraum von November 2002 bis einschließlich Mai 2006 Sozialhilfeleistungen auf Grund des Oberösterreich... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde aus dem Alleinverschulden des Klägers geschieden. Er ist verpflichtet, der Beklagten monatlich EUR 486,91 an Unterhalt zu zahlen. Mit Urteil vom 27. 4. 2006 hat das Erstgericht der Unterhaltsherabsetzungsklage des Klägers teilweise stattgegeben und den von ihm zu leistenden Unterhaltsbeitrag ab Jänner 2002 auf monatlich EUR 450 herabgesetzt. In seinem der Klage stattgebenden Teil erwuchs dieses Urteil unangefochten in Rechtskraft. Den das Kl... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien haben am 5. November 1998 die Ehe geschlossen. Die Klägerin und Antragstellerin (im Folgenden nur Klägerin) war damals tschechische Staatsbürgerin, hat aber nunmehr ebenso wie der Beklagte und Antragsgegner (im Folgenden nur Beklagter) die österreichische Staatsangehörigkeit. Der letzte gemeinsame Wohnsitz der Streitteile war in Wien. Ein Scheidungsverfahren ist zu AZ C 19/06x des Erstgerichts anhängig. Die eheliche Wohnung war eine Genossenschaftswohnung, ... mehr lesen...
Begründung: Die Mutter des Beklagten lebt seit Mai 2003 in einem Pflegeheim. Da sie die Aufenthalts- und Pflegekosten nicht zur Gänze selbst zahlen kann, bezieht sie Sozialhilfe vom klagenden Land Tirol. Die monatlichen Leistungen betrugen zunächst 1.135,40 EUR, seit Anfang 2004 werden monatlich 1.445,94 EUR gewährt. Der Beklagte ist Pensionist. Seine Pension betrug im Jahr 2003 netto 1.531,74 EUR, im Jahr 2004 netto 1.516,01 EUR, im Jahr 2005 netto 1.541,66 EUR und im Jahr 2006 net... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind Söhne des am 4. 4. 1995 unter Hinterlassung eines Testaments verstorbenen Matthias B*****. In diesem Testament hat der Erblasser die beiden Beklagten als Erben eingesetzt. Den Kläger hat er enterbt und nur mit einem Wohnrecht bedacht. Die Streitteile gingen zuletzt im Verfahren erster Instanz übereinstimmend davon aus, dass der Kläger zu Unrecht enterbt worden ist, weil ihm das im Testament als Enterbungsgrund angeführte Verhalten wegen ein... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile dauerte vom 27. 1. 1992 bis zur Rechtskraft der Scheidung am 5. 8. 2002. Der Ehe entstammt eine am 23. 8. 1992 geborene Tochter. Die Klägerin ist in Brasilien aufgewachsen und brach ihre dortige Gymnasialausbildung vor der Matura ab. Danach war sie kurzfristig als Büroangestellte tätig und absolvierte eine Friseurausbildung. Sie arbeitete als Friseurin in Brasilien, ab etwa Februar 1989 bis September 1991 auch in Österreich, wobei sie wöchentlic... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind seit 1982 verheiratet und haben zwei gemeinsame 1985 und 1987 geborene Kinder. In den letzten Jahre gab es bereits erhebliche Eheprobleme, die sich in gegenseitigen Beschimpfungen äußerten. Die den Antrag auf Erlassung der einstweiligen Verfügung über einen einstweiligen Unterhalt stellende Ehegattin neigt wegen der mit den Streitigkeiten einhergehenden psychischen Belastung immer wieder zu hysterischen Anfällen. Nach einem Streit am 29. 8. 2002 erst... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind seit 1981 verheiratet. Sie sind je zur Hälfte Eigentümer eines Hauses, das als Ehewohnung diente. Mit am 4. 11. 2002 eingebrachter Klage begehrte die Klägerin rückständigen Unterhalt seit November 1999 von insgesamt 10.440 EUR und laufenden Unterhalt von 290 EUR monatlich ab 1. 11. 2002. Zugleich stellte sie das auf § 382 Abs 1 Z 8 lit a EO gegründete Begehren auf einstweiligen laufenden Unterhalt in der selben Höhe und auf Verpflichtung des Bekla... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind österreichische Staatsbürger. Sie sind seit 1978 verheiratet und haben zwei Kinder, eine 1979 geborene Tochter und einen 1983 geborenen Sohn. Sie leben getrennt. Ein Ehescheidungsverfahren ist anhängig. Im Februar 1999 stellte der Beklagte seine Unterhaltszahlungen von 7.500 S monatlich ein. Mit der am 8. 2. 1999 eingebrachter Klage begehrte die Klägerin Unterhalt vom 1. 2. 1999 bis 31. 12. 2002 von 545,05 EUR (7.500 S) und ab 1. 1. 2002 v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Als Verwalterin von in ganz Tirol von ihr errichteten Wohnanlagen schloss die Klägerin Bündelversicherungen ab, die jeweils Feuer-, Haftpflicht-, Leitungswasser- und Sturmwasserversicherungen enthielten. Sämtlichen Versicherungsverträgen gingen Einladungen der Klägerin zur Anbotsstellung an diverse Versicherungsunternehmen voraus, wobei jeweils der Bestbieter den Zuschlag erhielt. Nach den schriftlichen Vorgaben der Klägerin, die sich in allen Versicherungsf... mehr lesen...
Begründung: Die Eltern der im Jahre 1973 geborenen Minderjährigen trennten sich bereits im Jahre 1975; ihre Ehe wurde am 14.April 1978 aus beiderseitigem gleichteiligem Verschulden geschieden. Der Mutter wurde die Obsorge über die Minderjährige übertragen; der Vater hatte zuletzt für sie monatlich Unterhalt von S 2.000 zu zahlen. Die Minderjährige besuchte nach dem problemlosen Abschluß der Hauptschule in Tamsweg das Oberstufengymnasium in Salzburg und wohnte dort in einem Wohnheim ... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AeJWG §4 Abs3oöJWG §8 Abs2oö SHG §49stmk SHG §39SHG allg
Rechtssatz: Durch die Gewährung von Sozialleistung erlischt zwar nicht schlechthin der Unterhaltsanspruch des Unterhaltsberechtigten, doch ist eine der Befriedigung der Bedürfnisse des § 672 ABGB dienende Sozialleistung auf den Unterhalt auch dann anzurechnen, wenn der Gesetzgeber eine (aufgeschobene) Legalzession angeordnet hat (Ablehnung von 4 Ob 560/87). ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist der am 14. Dezember 1940 geborene Sohn des Beklagten. Er hat eine Lehre besucht, verschiedene Berufe ausgeübt und war selbsterhaltungsfähig. Seit 25. Juni 1987 bezieht er eine monatliche Sozialunterstützung von DM 1.396,-- (DM 420,-- als Haushaltsvorstand, DM 110,58 als Krankenkassenbeitrag, DM 790,-- für Unterkunft, DM 75,-- für Heizkosten). Diese Unterstützung wird in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) gewäh... mehr lesen...
Norm: JWG §4 Abs3oöJWG §8 Abs2
Rechtssatz: § 8 Abs 2 oöJWG nimmt bezüglich der Ersatzpflicht für Aufwendungen für Jugendfürsorge (Sozialhilfe) keine klare Trennung zwischen Unterhaltspflichtigen einerseits und "Dritten" andererseits vor. Als "Dritte" gelten hier auch die unterhaltspflichtigen Angehörigen, so daß der Übergang gemäß § 8 Abs 2 oöJWG auch Unterhaltsansprüche gegen Angehörige erfaßt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EheG §68JWG §4 Abs3oöJWG §8 Abs2SHG allg
Rechtssatz: Der vom OGH wiederholt ausgesprochene
Rechtssatz: , dass eine Person, deren Unterhaltsbedürfnisse auf Grund einer öffentlichen Verpflichtung zur Gänze von einem Dritten gedeckt werden, schon deswegen keine Unterhaltsansprüche gegen einen zivilrechtlich Unterhaltspflichtigen stellen kann, weil ihr ein Anspruch auf Doppelversorgung nicht zusteht (SZ 22/118; EFSlg 32941, 37619, 37620; SZ 55/... mehr lesen...
Norm: JWG §4 Abs3oöJWG §8 Abs2
Rechtssatz: Die Besonderheit der Legalzession nach § 4 Abs 3 JWG, § 8 Abs 2 oöJWG (und zahlreicher ähnlicher landesgesetzlicher Legalzessionsnormen im Bereich des Sozialhilferechts und des Jugendwohlfahrtsrechts) liegt darin, daß der Rechtsübergang nicht selbsttätig mit der Erbringung der Leistungen durch den Rechtsträger eintritt (wie etwa nach § 1358 ABGB), sondern aufgeschoben bleibt, bis der Rechtsträger dem D... mehr lesen...
Norm: JWG §4 Abs3oöJWG §8 Abs2
Rechtssatz: Solange der Rechtsträger (Sozialhilfeträger) nicht den Übergang von Unterhaltsansprüchen des Minderjährigen (bzw Sozialhilfeempfängers) an ihn durch schriftliche Anzeige an den leistungspflichtigen Dritten bewirkt hat, kann der Minderjähre (bzw Sozialhilfeempfänger) im eigen Namen Unterhaltsansprüche geltend machen. Entscheidungstexte 4 Ob 560/87 ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erhöhte den vom Vater des am 5.9.1976 unehelich geborenen Helmut H*** zu leistenden Unterhalt auf Antrag des Amtsvormundes nach Erhebungen über die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen ab 1.11.1986 von S 1.550 auf S 2.700 monatlich. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Vaters gegen die Auferlegung S 2.000 monatlich übersteigender Unterhaltszahlungen statt und wies das Mehrbegehren ab. Es stellte fest, daß dem Minderjährigen mit Bescheid der Bezi... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erhöhte den vom Vater des am 5.9.1976 unehelich geborenen Helmut H*** zu leistenden Unterhalt auf Antrag des Amtsvormundes nach Erhebungen über die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen ab 1.11.1986 von S 1.550 auf S 2.700 monatlich. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Vaters gegen die Auferlegung S 2.000 monatlich übersteigender Unterhaltszahlungen statt und wies das Mehrbegehren ab. Es stellte fest, daß dem Minderjährigen mit Bescheid der Bezi... mehr lesen...