Norm
ABGB §140 AeRechtssatz
Durch die Gewährung von Sozialleistung erlischt zwar nicht schlechthin der Unterhaltsanspruch des Unterhaltsberechtigten, doch ist eine der Befriedigung der Bedürfnisse des § 672 ABGB dienende Sozialleistung auf den Unterhalt auch dann anzurechnen, wenn der Gesetzgeber eine (aufgeschobene) Legalzession angeordnet hat (Ablehnung von 4 Ob 560/87).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0047378Dokumentnummer
JJR_19880922_OGH0002_0070OB00642_8800000_001