I. Mit Bescheid vom 31. Mai 2000 stellte die Bezirkshauptmannschaft (BH) gemäß § 4 Abs. 1 Z. 1 Abfallwirtschaftsgesetz - AWG fest, dass die nach dem "Waste Soil Complexing-Verfahren" hergestellten Materialien - Vererdungssubstrate, welche im Zeitraum vom Jänner 1999 bis Dezember 2002 im Bereich der Berme 656 der Deponie der Gemeindebetriebe F entsprechend der wasserrechtlichen Bewilligung gemäß § 31b Wasserrechtsgesetz des Landeshauptmannes von Steiermark vom 1. April 1999 zur O... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §4 Abs2 idF 1998/I/151;AWG 1990 §4 Abs3 idF 1998/I/151;AWG 2002 §6 Abs4;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/07/0111 E 11. Dezember 2003 RS 2
(Hier: Dies gilt auch für die Rechtslage gemäß § 4 Abs 3 AWG 1990
idF 1998/I/151.) Stammrechtssatz § 6 Abs 4 AWG 2002 enthält eine Zuständigkeitsordnung mit zeitlicher Begrenzung. Na... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 23. Mai 2003 stellte die Bezirkshauptmannschaft L (BH) gemäß § 6 Abs. 1 Z. 3 des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 102 (AWG 2002) über Antrag der beschwerdeführenden Partei fest, dass die am 22. Mai 2003 am Zollamt S gestellte Ware, nämlich Zinkbadabschöpfung in einer Menge von 22.170 kg, zur Einfuhr nach Österreich transportiert mit einem näher bezeichneten LKW, kein notifizierungspflichtiger Abfall ist. Mit dem nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefo... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §6 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: § 6 Abs 4 AWG 2002 enthält eine Zuständigkeitsordnung mit zeitlicher Begrenzung. Nach Ablauf der Sechswochenfrist ist die Oberbehörde zur Aufhebung oder Abänderung eines Feststellungsbescheides nicht mehr zuständig (Hinweis E 6.2.1979, 965/77, VwSlg 9761 A/1979). European Case Law ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §6 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 6 Abs 4 letzter Satz AWG 2002, dass die Zeit des Parteiengehörs nicht in die Frist einzurechnen ist, kommt nur zum Tragen, wenn das Parteiengehör innerhalb der Sechswochenfrist gewährt wird. Ist diese Frist einmal abgelaufen, wird sie auch durch Gewährung des Parteiengehörs nicht wiede... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (mP) ist zufolge der Bestimmung des § 17 Abs. 1 des Steiermärkischen Abfallwirtschaftsgesetzes 1990, LGBl. Nr. 5/1991, (StAWG) ein Abfallwirtschaftsverband im Sinne des dritten Abschnittes des Steiermärkischen Gemeindeverbandsorganisationsgesetzes, LGBl. Nr. 66/1997 in der von der belangten Behörde anzuwendenden Fassung LGBl. Nr. 13/1999, (GVOG 1997). Die beschwerdeführenden Stadtgemeinde ist gemäß § 17 Abs. 1 ... mehr lesen...
Index: L37136 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe SteiermarkL82406 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein
Norm: AWG Stmk 1990 §2 Abs3 Z1;AWG Stmk 1990 §6 Abs2;AWG Stmk 1990 §6 Abs3;AWG Stmk 1990 §6 Abs4;AWG Stmk 1990 §6 Abs6;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/07/0035 E 25. Juni 2001 RS 1 Stammrechtssatz Das Stmk AWG 1990 ver... mehr lesen...
I. Die Beschwerdeführerin ist gemäß § 17 Abs. 1 des Steiermärkischen Abfallwirtschaftsgesetzes 1990 - StAWG Mitglied der mitbeteiligten Partei (in der Folge: MP), einem Gemeindeverband im Sinn des Stmk. Landesgesetzes, LGBl. Nr. 66/1997. Mit Schreiben vom 4. März 1999 teilte die MP der Steiermärkischen Landesregierung (der belangten Behörde) mit, ihr sei zur Kenntnis gelangt, dass sich die Beschwerdeführerin um Sonderverträge mit diversen Entsorgungsunternehmen bemühte, obwo... mehr lesen...
Index: L37136 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe SteiermarkL82406 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein
Norm: AWG Stmk 1990 §2 Abs3 Z1;AWG Stmk 1990 §6 Abs2;AWG Stmk 1990 §6 Abs3;AWG Stmk 1990 §6 Abs4;AWG Stmk 1990 §6 Abs6;VwRallg;
Rechtssatz: Das Stmk AWG 1990 verbindet mit dem Begriff "zu sorgen" nicht bloß eine Überwachungstätigkei... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 25. Oktober 2000 untersagte die belangte Behörde der Beschwerdeführerin (der A-Bank) gemäß § 70 Abs. 2 Z. 4 des Bankwesengesetzes, BGBl. Nr. 532/1993 (im Folgenden: BWG), die Fortführung des Geschäftsbetriebs mit sofortiger Wirkung für die Dauer der Gefahr, längstens jedoch für 18 Monate. Gleichzeitig bestellte sie Rechtsanwalt Dr. I zur fachkundigen Aufsichtsperson (Regierungskommissär) gemäß § 70 Abs. 2 Z. 2 lit. b BWG mit der gleichen Befristung. Am 7. November 200... mehr lesen...
Index: 37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §6 Abs4;BWG 1993 §70 Abs4 Z3;BWG 1993 §94; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/17/0239
Rechtssatz: Bei der Zurücknahme der Konzession gem § 70 Abs 4 Z 3 BWG 1993 handelt es sich um eine einschneidende Maßnahme der Bankenaufsicht, welche überdies voraussetzt, dass die Funktionsfähig... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei (in der Folge: Bfr) ist ein Abfallwirtschaftsverband im Sinne des § 17 Abs. 1 des Steiermärkischen Abfallwirtschaftsgesetzes (StAWG). Mit Verordnung der Stmk. Landesregierung vom 18. Dezember 1990, mit der der Abfallwirtschaftsplan für den politischen Bezirk Radkersburg erlassen wird (kundgemacht im Amtlichen Teil der Grazer Zeitung Stk. 4 Nr. 25/1991), wurde aufgrund der §§ 18, 19 und 26 StAWG ein Abfallwirtschaftsplan für den politischen Bezirk Radkersb... mehr lesen...
Index: L37136 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe SteiermarkL82406 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Steiermark
Norm: AWG Stmk 1990 §2 Abs3 Z1;AWG Stmk 1990 §2 Abs3 Z2;AWG Stmk 1990 §3 Abs3;AWG Stmk 1990 §3 Abs5;AWG Stmk 1990 §6 Abs4;AWG Stmk 1990 §6 Abs6 Z2;
Rechtssatz: Abfallwirtschaftsverbände haben grundsätzlich nur für die Verwertung und Entsorgung des Abfalles nach §... mehr lesen...